Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49563 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000764-A0-104
Anlage-Nr. :                19c
Seite :                     1/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  58R0805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  58R0805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         58R0805.37
Radgröße:                                                8Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Volkswagen

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
AU, AUV, 1KP, 3C, 16H, 5N, 1F Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                  ZP50704 120 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
16                            Jetta:                                       ZP50704 120 Nm
                              Radschraube, Kugel Ø 26 mm,
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                              Beetle:                                      ZP50704 140 Nm
                              Radschraube, Kugel Ø 26 mm,
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000764-A0-104-19c~VW-5-112-57-ET45_58R0805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49563 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000764-A0-104
Anlage-Nr. :                19c
Seite :                     2/7                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  58R0805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155      VW Beetle                 225/30R20                           A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)       A01)K03)T85)

                                           225/35R20
                                           A01)K03)

                                           245/30R20
                                           A01)K03)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1F                             e1*2001/116*0349*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191      VW EOS                  225/30R20                             A02) bis A10)
                                        N235)T85)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP                             e1*2001/116*0304*..
1KP                             e1*2007/46*0491*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      VW Golf Plus             225/30R20                            A02) bis A10)
                (außer Ausführung Cross A01)K01)K04)K63)T85)
                Golf)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP                            e1*2001/116*0304*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118      VW Cross Golf           225/30R20                             A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K63)T85)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                               e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 90       VW Golf 7                   225/30R20                         A02) bis A10)
                (Version mit Verbundlenker- A01)K25)K28)K97)                  E90)
                Hinterachse)




RA-000764-A0-104-19c~VW-5-112-57-ET45_58R0805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49563 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000764-A0-104
Anlage-Nr. :                19c
Seite :                     3/7                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  58R0805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                               e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 169      VW Golf 7                 225/30R20                             A02) bis A10)
                (Version mit Mehrlenker-  A01)K25)K97)T85)                      E91)
                Hinterachse)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                              e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      VW Golf 7 Variant         225/30R20                             A02) bis A10)
                (Version mit Mehrlenker-  A01)K25)K97)T85)                      E91)
                Hinterachse)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
16H                              e1*2007/46*0584*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155      VW Jetta, Jetta Hybrid    225/30R20                            A02) bis A10)
                                          A01)K01)K04)K13)K21)K22)K28)K63)T85)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2001/116*0307*..
3C                                e1*2007/46*0502*..
3c                                e1*2007/46*0547*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      VW Passat                     225/30R20                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, kleinste A01)G0P)K21)K63)T85)                E87)
                Serienreifen in 16Zoll, außer
                Alltrack)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                             e1*2001/116*0450*..
5N                             e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan               235/35R20                               A02) bis A10)

                                            245/35R20




RA-000764-A0-104-19c~VW-5-112-57-ET45_58R0805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49563 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000764-A0-104
Anlage-Nr. :                19c
Seite :                     4/7                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  58R0805


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000764-A0-104-19c~VW-5-112-57-ET45_58R0805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49563 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000764-A0-104
Anlage-Nr. :                19c
Seite :                     5/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  58R0805


E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind
     serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18
     ausgerüstet.

E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel
     'VL':




E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel
     'ML':




G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000764-A0-104-19c~VW-5-112-57-ET45_58R0805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49563 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000764-A0-104
Anlage-Nr. :                19c
Seite :                     6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  58R0805


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


RA-000764-A0-104-19c~VW-5-112-57-ET45_58R0805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49563 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000764-A0-104
Anlage-Nr. :                19c
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  58R0805


Die Anlage Nr. 19c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 58R0805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.03.2014




RA-000764-A0-104-19c~VW-5-112-57-ET45_58R0805.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen