Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539
Nr. : RA-000767-C0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5714
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 10R5714
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 10R5714.03
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 560 kg
bei Reifenabrollumfang: 1975 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagenwerk AG, Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
19E, 19E-299, 1E, 1EX0, 1H, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40308 110 Nm
1HX0, 1HX0F, 1HX1, 35I, 35I- M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
299, 6E, 6ES, 6KV, 6N, 6NF,
6X, 9KV
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Nr. : RA-000767-C0-104
Anlage-Nr. : 12b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5714
Typ: 19E
ABE / EG-Genehmigung: D186; D186/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 82 Golf, Jetta 185/55R15 A01) bis A10)
M00) K12)
95 bis 102 Golf, Jetta 16V 195/50R15
4/100/57,1
Typ: 19E-299
ABE / EG-Genehmigung: E083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 72 Golf, 185/55R15 A01) bis A10)
Golf syncro, M00) K12)
Jetta,
Jetta syncro 195/50R15
4/100/57,1
Typ: 35I
ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 100 Passat, 195/55R15 A02) bis A10)
Passat Variant
195/55R15 M+S
205/50R15
A01)K12)
E657/1/NT14 960/1020 4/100/57,1
Typ: 35I-299
ABE / EG-Genehmigung: E960
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Passat syncro, 195/55R15 A02) bis A10)
Passat Variant syncro E05)
205/50R15
E960/NT14 940/1060 4/100/57,1
Typ: 1HX0
ABE / EG-Genehmigung: F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 85 Golf, Vento, Golf Variant 185/55R15 M+S A01) bis A10)
M00) K12)
195/50R15
205/50R15
K03)K04)K18)
F804/NT17E 920/880 4/100/57,1
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Nr. : RA-000767-C0-104
Anlage-Nr. : 12b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5714
Typ: 1HX0F
ABE / EG-Genehmigung: F894
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 85 Golf, Kombi 185/55R15 M+S A01) bis A10)
M00) K12)
195/50R15
205/50R15
K03)K04)K18)
F894/Nt06 890/800 4/100/57,1
Typ: 1H
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85 Golf, Vento, Golf Syncro, 185/55R15 M+S A01) bis A10)
Golf Variant, Golf Variant E05)M00) K12)
Syncro
195/50R15
205/50R15
K03)K04)K18)
e1*96/79*0068*03E 950/990 4/100/57,1
Typ: 1EX0
ABE / EG-Genehmigung: G407
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Golf Cabriolet 185/55R15 M+S A01) bis A10)
M00) K12)
195/50R15
205/50R15
K03)K04)K18)
G407/NT08E 960/800 4/100/57,1
Typ: 1E
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0070*.., e1*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Golf Cabriolet 185/55R15 M+S A01) bis A10)
M00) K12)
195/50R15
205/50R15
K03)K04)K18)
e1*98/14*0070*10E 950/810 4/100/57
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Anlage-Nr. : 12b
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5714
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Golf syncro, 185/55R15 A02) bis A10)
Golf Variant syncro M00)
195/50R15
205/50R15
G156/NT12E 950/980 4/100/57,1
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: e1*92/53*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Golf Syncro 185/55R15 M+S A02) bis A10)
M00)
195/50R15
205/50R15
e1*93/81*0004*01E 890/880 4/100/57,1
Typ: 6N
ABE / EG-Genehmigung: G774; e1*96/79*0069*.. , e1*98/14*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 92 Polo 195/45R15 A02) bis A10)
195/50R15
A01)G01)K16)K55)
205/45R15
A01)K15)
e1*98/14*0069*11E 850/780 4/100/57,1
Typ: 6NF
ABE / EG-Genehmigung: G951
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 55 Polo LKW 195/45R15 A02) bis A10)
195/50R15
A01)G01)K16)K55)
205/45R15
A01)K15)
G951/NT06E 780/730 4/100/57,1
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539
Nr. : RA-000767-C0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5714
Typ: 6KV
ABE / EG-Genehmigung: H249 ; e9*93/81*0008*.. , e9*98/14*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 81 Polo Classic, 185/55R15 A01) bis A10)
Polo Variant M00) F23)
195/50R15
205/50R15
K68)
e9*98/14*0008*16E 900/895 (778) 4/100/57,1
Typ: 9KV
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0007*.. , e9*98/14*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 66 Caddy 185/55R15 A01) bis A10)
M00) K16)K18)F23)
195/50R15
e9*98/14*0007*15E 890/950 (950) 4/100/57
Typ: 6X
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0085*.. , e1*98/14*0085*.. , e1*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74 Lupo 195/45R15 A02) bis A10)
195/50R15
A01)G01)K15)
205/45R15
e1*2001/116*0085*17E 820/690(700) 4/100/57
Typ: 6E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0114*.. , e1*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Lupo 195/45R15 A02) bis A10)
195/50R15
A01)G01)K15)
205/45R15
e1*2001/116*0114*14E 730/590(-) 4/100/57
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539
Nr. : RA-000767-C0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5714
Typ: 6ES
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0147*.. , e1*2001/116*0147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Lupo GTI 195/45R15 A02) bis A10)
205/45R15
215/40R15
e1*2001/116*0147*08E 770/670 4/100/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Nr. : RA-000767-C0-104
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5714
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator
an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit
unterschiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539
Nr. : RA-000767-C0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5714
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K55) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind im Bereich von
Stoßfängeroberkante bis 150 mm nach unten folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Kunststoffspritzschutz ist auf einer Breite von ca. 40 mm, gemessen von der
Radhauskante nach innen, auszuschneiden.
- die Kunststoffkante des Stoßfängers ist komplett zu kürzen und die dahinterliegende
Blechkante umzulegen.
K68) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins
Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen
nach außen zuformen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 12b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5714 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 19.03.2014
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