Gutachten 366-0339-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47938
ANLAGE: 42 VW Radtyp: AYAP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.03.2015
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
AYAP8BA48V571 PCD112 ET48 ohne 57,1 703 2025 01/10
AYAP8HA48V571 PCD112 ET48 ohne 57,1 703 2025 01/10
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 125 205/55R16 94 11A; 245; 248 kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., langer Radstand;
L320 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74C; 77E
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 125 205/55R16 11A; 24J; 51G Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., langer Radstand;
L320 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74C; 77E
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 24J; 24M WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74C; 77E;
VB1
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi; nur
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 24J; 24M bis
WV2ZZZ2K?8?052800;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74C; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0339-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47938
ANLAGE: 42 VW Radtyp: AYAP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 24J; 24M WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 215/55R16 93 11A; 22I; 24J; 24M kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74C; 77E;
VB2
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 184 215/55R16 31P; 51G Cabrio; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74C; 76U;
77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 162 205/55R16 91 12Q nur Golf 7; ab
1 KM e1*2007/46*0492*.. 215/50R16 90 12A e1*2007/46*0623*01;
1K e1*2007/46*0490*.. 215/55R16 93 12A ab
e1*2007/46*0492*06;
ab
e1*2007/46*0490*05;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U;
77E
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 205/55R16 91 12I nur Golf 7; ab
1 KM e1*2007/46*0492*.. 215/50R16 90 12A e1*2007/46*0623*01;
1K e1*2007/46*0490*.. 215/55R16 93 12A ab
e1*2007/46*0492*06;
ab
e1*2007/46*0490*05;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0339-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47938
ANLAGE: 42 VW Radtyp: AYAP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 169 205/55R16 90 Nur Golf 5; nur bis
215/55R16 93 e1*2001/116*0242*24;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74C;
76U; 77E
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 169 205/55R16 90 12I Nur Golf 5; nur bis
e1*2001/116*0242*24;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 73C; 74C; 76U;
77E
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/55R16 91 12I Nur Golf 6; ab
215/55R16 93 11A; 12A; 22P; 24J; e1*2001/116*0242*25;
24M Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 73C; 74C; 76U;
77E
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 205/55R16 91 12N Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 215/55R16 93 11A; 12A; 24J; 24M e1*2007/46*0490*04;
ab
e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74C; 76U; 77E
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 155 205/50R16 91 124 Cabrio; Frontantrieb;
205/55R16 91 124 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 12A; 21S; 245 51A; 71C; 71K; 721;
225/45R16 89 11A; 12A; 245; 685 73C; 74C; 76U; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0339-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47938
ANLAGE: 42 VW Radtyp: AYAP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 162 205/55R16 91 12Q nur Golf 7; ab
215/50R16 90 12A e1*2007/46*0627*01;
215/55R16 93 12A Golf Sportsvan; nur
VARIANT; nicht Golf
Alltrack;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U;
77E
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 81 205/55R16 91 12I nur Golf 7; ab
215/50R16 90 12A e1*2007/46*0627*01;
215/55R16 93 12A Golf Sportsvan; nur
VARIANT; nicht Golf
Alltrack;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U;
77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 90 Nicht CrossGolf; Nur
215/55R16 93 Golf Plus; Nur bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74C;
76U; 77E
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 12P Nur CrossGolf 6; Ab
215/55R16 93 11A; 12A; 22H; 22M e1*2001/116*0304*21;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 73C; 74C; 76U;
77E
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/55R16 91 Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 215/55R16 93 11A; 24J; 248 e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74C;
76U; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0339-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47938
ANLAGE: 42 VW Radtyp: AYAP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 12P Nur CrossGolf; Nur
215/55R16 93 11A; 12A; 22H; 22M bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 73C; 74C; 76U;
77E
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/60R16 51G Beetle (Schrägheck);
215/55R16 93 Beetle Cabrio;
215/60R16 95 Frontantrieb;
225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74C; 76U;
77E
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 195/55R16 87 51J Nur Jetta
195/60R16 89 51J (Stufenheck);
205/50R16 87 Frontantrieb;
77 - 155 205/50R16 87W 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 12A; 51A; 573; 71C;
215/55R16 93 11A; 270 71K; 721; 73C; 74C;
225/45R16 89 76U; 77E
225/50R16 92 11A; 21P; 245; 248;
270; 57T
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/55R16 91 GOLF 6 (Variant); ab
215/55R16 93 11A; 21P; 22M; 22P e1*2001/116*0328*15;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74C;
76U; 77E
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/55R16 91 GOLF 6 (Variant); bis
e1*2007/46*0492*.. 215/55R16 93 11A; 21P; 22M; 22P e1*2007/46*0492*05;
ab
e1*2001/116*0328*15;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74C; 76U;
77E
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 90 JETTA (Limousine);
215/55R16 93 11A; 21P; 22M; 22P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74C;
76U; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0339-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47938
ANLAGE: 42 VW Radtyp: AYAP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 91 GOLF (Variant); nur
215/55R16 93 11A; 21P; 22M; 22P bis
e1*2001/116*0328*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74C;
76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 147 205/55R16 31P; 51G Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 77 - 155 215/55R16 31P; 51G (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. bis
e1*2001/116*0307*36;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7FE;
71C; 71K; 721; 73C;
74C; 76U; 77E; 4CA;
4QY
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 147 205/55R16 31P; 51G nur bis
215/55R16 31P; 51G e1*2001/116*0307*23;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7BN;
71C; 71K; 721; 73C;
74C; 76U; 77E; 4CA;
4GB
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 125 205/55R16 51G nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 66 - 130 205/55R16 91 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 205/55R16 91W 5GG 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*2007/46*0357*.. 721; 73C; 74C; 77E
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 205/55R16 51G; 52J nur CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*2007/46*0357*.. 721; 73C; 74C; 76U;
76Z; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0339-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47938
ANLAGE: 42 VW Radtyp: AYAP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.03.2015
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0339-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47938
ANLAGE: 42 VW Radtyp: AYAP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.03.2015
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
31P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit automatischer
Niveauregulierungsanlage.
4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0339-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47938
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.03.2015
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4GB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4QY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0307*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es
kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0339-09-WIRD/N10
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7FE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0307*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.