Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten 366-0270-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48863
ANLAGE: 26 VW                                                        Radtyp: 612
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 16.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 5

Fahrzeughersteller                           : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung       (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                (kg)      (mm)     datum
A4 100438571        PCD 100                        Ø72.2/Ø57.1              57,1    Kunststoff     600     1960    11/11
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
AA           e13*2007/46*1167*..         44 - 55    175/55R15 77    56G                        Van; Schrägheck 2-
AAN          e13*2007/46*1182*..                    175/60R15 81    56G                        türig; Schrägheck 4-
                                                    185/55R15 82    11A; 248                   türig; Frontantrieb;
                                                    195/50R15 82    11A; 245; 248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 729; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     VW CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
9KV          e9*93/81*0007*.., 42 - 66              195/50R15 82    11A; 21B; 367; 5DK         10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*98/14*0007*..                     205/50R15 86    11A; 21B; 22B; 24J;        12A; 51A; 71K; 721;
9KVF           H337                                                 367                        725; 73C; 74A; 74P
                                                    215/45R15 84    11A; 21B; 367; 5EA;
                                                                    65A

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85              185/55R15-81    nur bis 924 kg zul.        nur e1*96/79*0070*00;
1EX0         G407                                                   Achslast; 51J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/50R15       51G                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                    195/50R15-82                               725; 73C; 74A; 74P
                                                    195/55R15-83    11A; 21B; 22B; 54A
                                                    205/50R15-85    11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                    24M
                                                    215/45R15-82    11A; 22B; 65A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0270-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48863
ANLAGE: 26 VW                                                     Radtyp: 612
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 85 185/55R15-81              11A; 22B                 nicht Kombi;
1HX0         F804                      195/50R15                 11A; 22B; 51G            Frontantrieb;
                                       195/50R15-82              11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/55R15-83              11A; 21B; 22B            12A; 51A; 71K; 721;
                                       205/50R15-85              11A; 21B; 22B; 24J       725; 73C; 74A; 74P;
                                       215/45R15-82              11A; 22B; 24J; 56G       FEQ
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 44 185/55R15-81                                       Kombi; Frontantrieb;
1HX0         F804              40 - 85 195/50R15                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/50R15-82                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                       195/55R15-83              11A; 21B; 22B; 54A       725; 73C; 74A; 74P;
                                       205/50R15-85              11A; 21B; 22B; 24J;      FEQ
                                                                 24M
                                              215/45R15-82       11A; 22B; 56G
1H             e1*96/79*0068*..     66        185/55R15-81                                Pkw geschlossen;
1HX1           G156                           195/50R15          11A; 24J; 24M; 51G       Allradantrieb;
                                              195/50R15-82       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15-85       11A; 21B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R15-82       11A; 24J; 24M; 56G       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          FEQ
1HX0F          F894                 40 - 85   185/55R15-81       11A; 22B                 Schrägheck;
                                              195/50R15          11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82       11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/55R15-83       11A; 21B; 22B            725; 73C; 74A; 74P
                                              205/50R15-85       11A; 21B; 22B; 24J
                                              215/45R15-82       11A; 22B; 24J; 56G
1HX0F          F894                 40 - 44   185/55R15-81                                Steilheck;
                                    40 - 85   195/50R15          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82                                12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/55R15-83       11A; 21B; 22B; 54A       725; 73C; 74A; 74P
                                              205/50R15-85       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 24M
                                              215/45R15-82       11A; 22B; 56G
1HX1           e1*92/53*0004*..     66        185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15          11A; 24J; 24M; 51G       12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/50R15-82       11A; 24J; 24M            725; 73C; 74A; 74P
                                              205/50R15-85       11A; 21B; 24J; 24M
                                              215/45R15-82       11A; 24J; 24M; 56G

Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6E           e1*2001/116*0114*.., 77          195/45R15 78       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0114*..                                  24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          915
6ES            e1*2001/116*0147*.., 92        195/45R15 78                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0147*..               195/50R15 82       11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24M; 54A                 725; 73C; 74A; 74P
                                              205/45R15 81       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0270-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48863
ANLAGE: 26 VW                                                     Radtyp: 612
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6KV          e9*93/81*0008*.., 40 - 81        185/55R15-81       11A; 34S                 Kombi;
               e9*98/14*0008*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
6KV            e9*93/81*0008*..,    40 - 81   185/55R15-81       11A; 367                 Limousine;
               e9*98/14*0008*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
6KV            H249                 55        185/55R15-81       11A; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
6N             e1*98/14*0069*..     37 - 92   195/45R15-78       11A; 22B; 22L; 24M       Polo GP (Facelift
                                                                                          Okt.1999); ab
                                                                                          e1*98/14*0069*07;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
6N             e1*96/79*0069*..,    33 - 88   195/45R15-78       11A; 24M                 nur bis
               e1*98/14*0069*..,                                                          e1*98/14*0069*06;
               G774                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
6NF            G951                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0270-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48863
ANLAGE: 26 VW                                                     Radtyp: 612
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 5
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
34S) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn bei Volleinschlag der Lenkung ein
     Mindestabstand von 5 mm zwischen Felge bzw. Reifen und Stabilisator vorhanden ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0270-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48863
ANLAGE: 26 VW                                                     Radtyp: 612
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
FEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 240 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen