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							Gutachten 366-0010-12-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
ANLAGE: 1 VW                                                           Radtyp: EG5K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 06.08.2015
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Fahrzeughersteller                           : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                    Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                          Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                         och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                        Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                                  Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
EGK6GA38V571  PCD100 ET38                          ohne                       57,1                    625     1975    07/12
EGK6SA38VO571 PCD100 ET38                          ohne                       57,1                    625     1975    10/12
EGK6SA38V571  PCD100 ET38                          ohne                       57,1                    625     1975    07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm für Typ : 1H; 1HX0; 1HX0F; 1HX1; 53 I
                                               120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..         40 - 55    185/55R15 82      12T                        Reifen mit
                                                                                                 Schneeketten; nicht
                                                                                                 FOX Cross;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                 73C; 74C
5Z             e1*2001/116*0301*..       40 - 55    185/55R15 82                                 nicht FOX Cross;
                                                    195/50R15 82                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/55R15 85                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                    205/50R15 86      11A; 24J; 24M              725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15                  12T; 51G                   BORA(Limousine);
                                                                                                 GOLF
               e1*96/79*0071*..,                    205/60R15         12K; 51G                   VARIANT; BORA
                                                                                                 VARIANT;
               e1*98/14*0071*..                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74C; 76Q; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
ANLAGE: 1 VW                                                      Radtyp: EG5K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 06.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15             12G; 51G                 Reifen mit
               e1*96/79*0071*..,                                                          Schneeketten; GOLF;
               e1*98/14*0071*..                                                           Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C; 76Q; 77E
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15           12G; 51G                 Reifen mit
               e1*96/79*0071*..,                                                          Schneeketten;
               e1*98/14*0071*..                                                           BORA(Limousine);
                                                                                          GOLF
                                                                                          VARIANT; BORA
                                                                                          VARIANT;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76Q; 77E
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15           12T; 51G                 GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,             205/60R15           12K; 51G                 Allradantrieb;
               e1*98/14*0071*..              225/55R15-92        Frontantrieb; 11A; 12A; Frontantrieb;
                                                                 22F; 367; 686            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R15-92       Allradantrieb; 11A; 12A; 51A; 71K; 721; 725;
                                                                 22F; 367                 73C; 74C; 76Q; 77E

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91          12G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*97/27*0106*..,             205/60R15-91          12A                      51A; 7II; 71K; 721;
             e1*98/14*0106*..              225/55R15-92          11A; 12A; 21B; 22B;      725; 73C; 74C; 76Q
                                                                 24J; 24M; 367; 686

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 195/65R15 91           12T                      Cabrio;
                                          205/60R15 91           12K                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/55R15 92           11A; 12A; 21B; 22B;      51A; 71K; 721; 725;
                                                                 24J; 24M; 367; 686       73C; 74C; 76Q; 4GB

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 77   185/55R15 82       12R; 5DK                 Nur CrossPolo;
                                              185/60R15 84       12R                      Schrägheck;
                                              195/50R15 82       12A; 5DK                 Frontantrieb;
                                              195/55R15 85       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86       11A; 12A; 21P            51A; 71K; 721; 725;
                                              205/55R15 88       11A; 12A; 21P            73C; 74C; 76Q; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
ANLAGE: 1 VW                                                      Radtyp: EG5K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 06.08.2015
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                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 185/55R15 82          12T; 5DK                 Nicht Cross Polo;
             e1*2007/46*0486*..            185/60R15             12T; 51G                 Schrägheck;
                                           195/50R15 82          12T; 5DK                 Frontantrieb;
                                           195/55R15             12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/50R15 86          11A; 12A; 21P; 248       51A; 71K; 721; 725;
                                           205/55R15 88          11A; 12A; 21P; 248       73C; 74C; 76Q; 77E;
                                  132      185/60R15             12T; 51G; 52J            82S
                                           195/50R15 82          12T; 5DK; 52J
                                           M+S
                                           195/55R15             12T; 51G; 52J
                                           205/50R15 86          11A; 12A; 21P; 248;
                                                                 52J
                                              205/55R15 88       11A; 12A; 21P; 248;
                                                                 52J

Verkaufsbezeichnung:    VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
53 I         E664/1           85 - 118 195/50R15                 51G                      nur FAHRWERK II
                              85 - 140 185/55R15                 51G; 52J                 lt.ABE;
                                       205/50R15                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  66 - 110 195/50R15                51G                      Limousine;
1HX0         F804              66 - 128 185/55R15                51G; 52J                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C
1H             e1*96/79*0068*..     140       185/55R15          51G; 52J                 Pkw geschlossen;
1HX1           G156                                                                       Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C
1HX0F          F894                 66 - 85   185/55R15          51G; 52J                 Schrägheck;
                                              195/50R15          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 77    185/55R15 82                                 nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..              195/50R15 82                                 Polo-Cross;
                                    40 - 96 195/55R15 85                                  Stufenheck;
                                    40 - 110 195/50R15 82        52J                      Schrägheck;
                                             195/55R15           51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                             195/55R15 85        52J                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                    96 - 110 185/55R15           51G; 52J                 721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76Q; 77E; 915; SC4




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
ANLAGE: 1 VW                                                      Radtyp: EG5K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 06.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 110 185/55R15             12M; 51G                 Reifen mit
               e1*98/14*0174*..                                                           Schneeketten; nicht
                                                                                          Polo-Fun; nicht Polo-
                                                                                          Cross; Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                          77E; 915; SC4
9N             e1*2001/116*0174*..   40 - 77   185/60R15         12T; 51G; 52J            Polo-Fun; Polo-Cross;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76Q; 76Z; 77E;
                                                                                          915; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
ANLAGE: 1 VW                                                      Radtyp: EG5K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 06.08.2015
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                                                                                                      Seite: 5 von 7
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4GB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 1K0 907 253 C (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
ANLAGE: 1 VW                                                       Radtyp: EG5K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 06.08.2015
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                                                                                                      Seite: 6 von 7
       Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
       Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7II)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0106*..,e1*98/14*0106*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
       nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
ANLAGE: 1 VW                                                      Radtyp: EG5K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 06.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.