Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47491
Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.5655
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL2.5655.03
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2015 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1J, 1Y, 5Z, 6R, 9C, 9N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50397 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
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Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1J e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 110 VW Golf, Golf 4-Motion, VW 195/60R15 A02) bis A10)
Bora, Bora 4-Motion N205) EF0)
(Schrägheck, Stufenheck,
Kombi, Front-und 195/60R15 M+S
Allradantrieb)
195/65R15
N205)
195/65R15 M+S
205/60R15
225/55R15
A01)K01)K04)K31)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9N e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77 VW Polo 185/55R15 A02) bis A10)
(außer Ausführungen Cross A01)A93)K04) E48)
Polo, Polo Fun)
195/50R15
A01)K04)
195/55R15
A01)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
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Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9N e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110 VW Polo 185/55R15 M+S A02) bis A10)
A01)A93)K04)
195/50R15
A01)K04)N205)
195/50R15 M+S
A01)K04)
195/55R15
A01)K04)N205)
195/55R15 M+S
A01)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9N e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77 VW Cross Polo, Polo Fun 185/60R15 M+S A02) bis A10)
A93)
195/55R15 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Y e1*2001/116*0205*..
9C e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 VW New Beetle 195/60R15 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) EF0)
195/65R15
205/60R15
225/55R15
A01)K03)
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Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 VW Fox 185/55R15 A02) bis A10)
(außer CROSS FOX) E49)
195/50R15
A01)K03)
195/55R15
A01)G0D)K03)
205/45R15
205/50R15
A01)K01)K04)
215/50R15
A01)G0D)K01)K04)
RA-000615-D0-104-05c~VW-5-100-57-ET38_SL2.5655.docx
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Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
6R e1*2007/46*0486*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110 VW Polo 185/55R15 A02) bis A10)
(außer Cross) N195)
185/55R15 M+S
185/60R15
N195)
185/60R15 M+S
195/55R15
N205)
195/55R15 M+S
205/50R15
A01)K04)N215)
205/50R15 M+S
A01)K04)
205/55R15
A01)K04)K25)K93)N215)
205/55R15 M+S
A01)K04)K25)K93)
215/50R15
A01)K01)K04)K93)
225/50R15
A01)K01)K04)K25)K93)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47491
Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 VW Polo GTI 185/55R15 M+S A02) bis A10)
E94)EF0)
185/60R15 M+S
195/55R15 M+S
205/50R15 M+S
A01)K04)
205/55R15 M+S
A01)K04)K25)K93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81 VW Polo Cross 185/55R15 A02) bis A10)
N195)
185/60R15
N195)
195/55R15
N205)
205/50R15
N215)
205/55R15
A01)K25)K93)N215)
215/50R15
A01)K93)
225/50R15
A01)K25)K93)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47491
Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E48) Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).
E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).
RA-000615-D0-104-05c~VW-5-100-57-ET38_SL2.5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47491
Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
E94) Nur zulässig am VW Polo GTI bis Fahrzeugidentnummer (Fahrgestellnummer):
WVWZZZ6RZDY120742.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K31) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht
mit der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten
vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage
A01 ist anzuwenden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47491
Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
- der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 5c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 11.06.2015
RA-000615-D0-104-05c~VW-5-100-57-ET38_SL2.5655.docx