Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 50344*02
Gerät: Sonderräder für Pkw
8 J x 19 H2
Typ: ORE9K
Inhaber der ABE und Alcar Leichtmetallräder GmbH
Hersteller: DE-53721 Siegburg
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 50344
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 50344*02
Die ABE-Nr. 50344*02 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 19 H2, Typ ORE9K, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0020-15-WIRD/N2 vom 11.05.2016 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
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des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 11.05.2016 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 13.06.2016
Im Auftrag
Kraftfahrt-Bundesamt
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Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50344*02
Ausgabedatum: 11.11.2015 letztes Änderungsdatum: 13.06.2016
1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
ORE9K 26.04.2016
wie bisher
letztes Änderungsdatum: 26.04.2016
3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
366-0020-15-WIRD 14.10.2015
366-0020-15-WIRD/N1 02.03.2016
366-0020-15-WIRD/N2 11.05.2016
4. Beschreibung der Änderungen:
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 50344*02
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 50344
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 50344*02
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 16-TARR-0195
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 50 344
366-0020-15-WIRD/N2
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH 396843/0000
53721 Siegburg
Art: Sonderrad 8 J X 19 H2
Typ: ORE9K
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50344
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
ORE9KHBL45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 45 640 2144 10/15
ORE9KHFL45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 45 650 2105 10/15
ORE9KHZL45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 45 650 2105 10/15
ORE9KHFL45651 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 45 650 2105 10/15
ORE9KHZL45651 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 45 650 2105 10/15
ORE9K8FL45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 650 2105 10/15
ORE9K8KA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 650 2105 10/15
ORE9K8ZL45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 650 2105 10/15
ORE9K8FL45666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 650 2105 10/15
ORE9K8KA45666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 650 2105 10/15
ORE9K8ZL45666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 650 2105 10/15
ORE9K0FL45561 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø56.1 114,3/5 56,1 45 650 2105 10/15
ORE9K0ZL45561 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø56.1 114,3/5 56,1 45 650 2105 10/15
ORE9K0FL45601 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 45 650 2105 10/15
ORE9K0ZL45601 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 45 650 2105 10/15
ORE9K0FL45641 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 45 650 2105 10/15
ORE9K0ZL45641 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 45 650 2105 10/15
ORE9K0FL45661 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 45 650 2105 10/15
ORE9K0ZL45661 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 45 650 2105 10/15
ORE9K0FL45671 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 45 650 2105 10/15
ORE9K0ZL45671 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 45 610 2260 10/15
ORE9K0ZL45671 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 45 650 2105 10/15
ORE9K9FL42671 PCD120 ET42 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 42 650 2105 10/15
ORE9K9ZL42671 PCD120 ET42 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 42 635 2144 10/15
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50344
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: ORE9K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.05.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
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ORE9K9ZL42671 PCD120 ET42 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 42 650 2105 10/15
ORE9K9FL42726 PCD120 ET42 ohne 120/5 72,6 42 650 2105 10/15
ORE9K9ZL42726 PCD120 ET42 ohne 120/5 72,6 42 650 2105 10/15
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
:
: 53721 Siegburg
Handelsmarke : DOTZ Revvo
Art der Sonderräder :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 10,7 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung ORE9KHZL45651:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : ORE9K
Radausführung : -- : PCD108 ET45
Radgröße : -- : 8 J X 19 H2
Typzeichen : KBA 50344 : --
Einpreßtiefe : -- : ET45
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 10.15
Herkunftsmerkmal : -- : MII
Gießereikennzeichnung : -- : MS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : DOTZ
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50344
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: ORE9K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.05.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
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II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-004784-A0-144 09.10.2015 TÜV NORD
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50344
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: ORE9K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.05.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
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- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FORD ORE9KHBL45634; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9KHFL45634;
ORE9KHZL45634
2 JAGUAR ORE9KHBL45634; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9KHFL45634;
ORE9KHZL45634
3 VOLVO ORE9KHBL45634; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9KHFL45634;
ORE9KHZL45634
4 CITROEN ORE9KHFL45651; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9KHZL45651
5 PEUGEOT ORE9KHFL45651; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9KHZL45651
6 VOLVO ORE9KHFL45651; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9KHZL45651
7 AUDI ORE9K8FL45571; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9K8KA45571;
ORE9K8ZL45571
11 QUATTRO GmbH ORE9K8FL45571; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9K8KA45571;
ORE9K8ZL45571
9 SEAT ORE9K8FL45571; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9K8KA45571;
ORE9K8ZL45571
10 SKODA ORE9K8FL45571; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9K8KA45571;
ORE9K8ZL45571
8 VOLKSWAGEN ORE9K8FL45571; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9K8KA45571;
ORE9K8ZL45571
12 AUDI ORE9K8FL45666; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9K8KA45666;
ORE9K8ZL45666
14 BMW AG ORE9K8FL45666; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9K8KA45666;
ORE9K8ZL45666
13 DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, ORE9K8FL45666; 45 11.05.2016 liegt bei
MERCEDES-BENZ ORE9K8KA45666;
ORE9K8ZL45666
15 FUJI HEAVY IND.(J) ORE9K0FL45561; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9K0ZL45561
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50344
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: ORE9K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.05.2016
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16 SUZUKI ORE9K0FL45601; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9K0ZL45601
17 TOYOTA ORE9K0FL45601; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9K0ZL45601
18 HONDA ORE9K0FL45641; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9K0ZL45641
20 AUTOMOBILES DACIA S.A. ORE9K0FL45661; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9K0ZL45661
19 RENAULT ORE9K0FL45661; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9K0ZL45661
22 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, ORE9K0FL45671; 45 11.05.2016 liegt bei
HYUNDAI MOTOR (CZ), ORE9K0ZL45671;
HYUNDAI MOTOR EUROPE ORE9K0ZL45671
21 KIA ORE9K0FL45671; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9K0ZL45671;
ORE9K0ZL45671
23 KIA MOTORS (SK) ORE9K0FL45671; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9K0ZL45671;
ORE9K0ZL45671
25 MAZDA, Mazda Motor Corporation ORE9K0FL45671; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9K0ZL45671;
ORE9K0ZL45671
24 MITSUBISHI ORE9K0FL45671; 45 11.05.2016 liegt bei
ORE9K0ZL45671;
ORE9K0ZL45671
28 GM KOREA (ROK) ORE9K9FL42671; 42 11.05.2016 liegt bei
ORE9K9ZL42671;
ORE9K9ZL42671
26 OPEL ORE9K9FL42671; 42 11.05.2016 liegt bei
ORE9K9ZL42671;
ORE9K9ZL42671
27 SAAB ORE9K9FL42671; 42 11.05.2016 liegt bei
ORE9K9ZL42671;
ORE9K9ZL42671
29 BMW AG ORE9K9FL42726; 42 11.05.2016 liegt bei
ORE9K9ZL42726
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50344
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: ORE9K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.05.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
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Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 11.05.2016
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50344
ANLAGE: 8 VW Radtyp: ORE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.05.2016
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
ORE9K8FL45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 650 2105 10/15
ORE9K8KA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 650 2105 10/15
ORE9K8ZL45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 650 2105 10/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/35R19 88 11A; 22M; 22P Cabrio; Frontantrieb;
85 - 147 225/35R19 88W 11A; 22M; 22P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 235/35R19 87W 11A; 21P; 22H; 22P; Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 24C; 24D; 5ET e1*2007/46*0490*04;
59 - 155 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22P; ab
24J; 24M e1*2001/116*0242*25;
59 - 173 215/35R19 85Y 11A; 22P; 24J; 24M; Schrägheck;
5EG Frontantrieb;
225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22P; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 91 11A; 21P; 22H; 22P; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D 74P; 77E
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88 11A; 21S; 24J; 248; Cabrio; Frontantrieb;
26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 155 225/35R19 88Y 11A; 21S; 24J; 248; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P; 27H; 5FE 721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50344
ANLAGE: 8 VW Radtyp: ORE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.05.2016
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 11A; 22P; 24J; 24M Nur Golf 5; nur bis
235/35R19 87W 11A; 21P; 22P; 24J; e1*2001/116*0242*24;
24M; 5ET Allradantrieb;
55 - 169 235/35R19 87Y 11A; 21P; 22P; 24J; Frontantrieb;
24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22Q; Nur Golf R (6er); ab
24J; 24M; 51J e1*2001/116*0242*25;
235/35R19 11A; 21P; 22F; 22Q; Cabrio; Schrägheck;
24K; 51G Allradantrieb;
235/35R19 91 11A; 21P; 22F; 22Q; Frontantrieb;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
1K e1*2001/116*0242*.. 103 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22Q; Nur Golf 6; ab
24J; 24M e1*2001/116*0242*25;
235/35R19 91 11A; 21P; 22F; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 85 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG nur Golf 7; ab
1K e1*2007/46*0490*.. 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26P; e1*2007/46*0490*05;
27H nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 26P; 27H; 5EG nur Golf 7; ab
1K e1*2007/46*0490*.. 225/35R19 88 11A; 245; 26P; 27H e1*2007/46*0490*05;
206 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 26P; 27H nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50344
ANLAGE: 8 VW Radtyp: ORE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.05.2016
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 85 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG nur Golf 7; ab
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26P; e1*2007/46*0623*01;
27H nicht Golf Alltrack;
e-Golf;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 26P; 27H; 5EG nur Golf 7; ab
225/35R19 88 11A; 245; 26P; 27H e1*2007/46*0623*01;
206 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 26P; 27H nicht Golf Alltrack;
e-Golf;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 85 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG nur Golf 7; ab
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26P; e1*2007/46*0627*01;
27H Golf Sportsvan; nicht
Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 26P; 27H; 5EG nur Golf 7; ab
225/35R19 88 11A; 245; 26P; 27H e1*2007/46*0627*01;
206 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 26P; 27H Golf Sportsvan; nicht
Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50344
ANLAGE: 8 VW Radtyp: ORE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.05.2016
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 24J; 248; 5FE e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88 VF7; 11A; 22P; 24J; Nicht CrossGolf; Nur
24M; 5FE Golf Plus; Nur bis
235/35R19 87 11A; 21P; 22P; 24J; e1*2001/116*0304*13;
24M; 5ET Frontantrieb;
55 - 125 225/35R19 88W VF7; 11A; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 91 11A; 21P; 22P; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P; 77E
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 215/35R19 85 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24M; 5EG bis
75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13;
24J; 24M; 5FE Frontantrieb;
235/35R19 87 11A; 21P; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 5ET 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 91 11A; 21P; 22H; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M 74P; 77E
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab
5FE e1*2001/116*0304*21;
235/35R19 87 11A; 21P; 22H; 22L; Frontantrieb;
24J; 248; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21P; 22H; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 248 721; 725; 73C; 74A;
77 215/35R19 85 11A; 21P; 22H; 22M; 74P; 77E
5EG
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 24J; 248; Nur Jetta
270 (Stufenheck);
77 - 155 225/35R19 88W 11A; 21P; 24J; 248; Frontantrieb;
270 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 24J; 248; 12A; 51A; 573; 71C;
260; 271 71K; 721; 725; 73C;
245/30R19 89 11A; 21B; 24J; 248; 74A; 74P; 77E
260; 272
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/40R19 93 Beetle (Schrägheck);
235/35R19 91 Beetle Cabrio;
235/40R19 92 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50344
ANLAGE: 8 VW Radtyp: ORE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.05.2016
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; JETTA (Limousine);
24J; 24M Frontantrieb;
75 - 147 215/35R19 85W 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5EG 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M 74P; 77E
235/35R19 87W 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D; 5ET
235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); ab
24J; 24M e1*2001/116*0328*15;
235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22H; Allradantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 215/35R19 85W 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant); bis
e1*2007/46*0492*.. 24J; 24M; 5EG e1*2007/46*0492*05;
225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; ab
24J; 24M e1*2001/116*0328*15;
235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22H; Frontantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/35R19 85W 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF (Variant); nur
24J; 24M; 5EG bis
225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*14;
24J; 24M Frontantrieb;
235/35R19 87W 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 22P; Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 5FE (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 77 - 155 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 22P; e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 5FE bis
e1*2001/116*0307*36;
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7FE;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
4CA; 4LY
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50344
ANLAGE: 8 VW Radtyp: ORE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.05.2016
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 225/40R19 93 VW Passat Alltrack
235/40R19 96 (B8) ab Mj.2014;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 4BB;
4CA
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 22P; nur bis
5FE e1*2001/116*0307*23;
75 - 147 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 22P; Kombi; Limousine;
5FE Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7BN;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
4BB; 4CA
3C e1*2001/116*0307*.. 88 - 206 225/40R19 93Y ab
235/40R19 96 e1*2001/116*0307*37;
VW Passat (B8) ab Mj.
2014; nicht Passat
Alltrack; Kombi;
Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 4BB;
4CA
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2001/116*0211*.., 81 - 110 225/40R19 93 11A; 245; 27I ab
e1*2007/46*0357*14;
e1*2007/46*0357*.. 235/40R19 92 11A; 245; 248; 27I ab
e1*2001/116*0211*36;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50344
ANLAGE: 8 VW Radtyp: ORE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.05.2016
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-15-WIRD/N2
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Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4LY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0307*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0020-15-WIRD/N2
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Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7FE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0307*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50344
ANLAGE: 8 VW Radtyp: ORE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.05.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 30 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50344
ANLAGE: 8 VW Radtyp: ORE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.05.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50344
ANLAGE: 8 VW Radtyp: ORE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.05.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1T
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0211*..
Handelsbez.: TOURAN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
27U y = 100 y = 200 HA
27V y = 100 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 300 15 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
27F x = 250 y = 250 15 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.