Gutachten 366-0016-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 20 VW Radtyp: TTHG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 28.09.2016
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTHG8BP30571 PCD112 ET30 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 945 2360 01/16
TTHG8SA30571 PCD112 ET30 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 945 2360 01/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5N; 13; 3BG; 7N; 16; 3c; 3d; 3C; 1T; AUV; 3D; 1K; 1 KM; 5N;
3B; 1F; AU; 3CC; 3BS; 1t
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 70X02A; 70X02C; 70X12BN; 7DW; 70X02BL; 70X02B; 7M;
7DWA; 70X12A; 70X12BL; 70X12B; 70X02BN; 70X12C; 70X12D;
70X02D; 7DB
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1 KM; 1F; 1K; 1t; 1T; 13; 16; 3B; 3BG;
3BS; 3c; 3C; 3CC; 3d; 3D; 5N
140 Nm für Typ : 5N; 7N
170 Nm für Typ : 7M
180 Nm für Typ : 7DB; 7DW; 7DWA; 70X02A; 70X02B; 70X02BL;
70X02BN; 70X02C; 70X02D; 70X12A; 70X12B; 70X12BL; 70X12BN;
70X12C; 70X12D
Verkaufsbezeichnung: CARAVELLE, MULTIVAN, TRANSPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7DB e1*96/79*0067*.., 50 - 103 245/40R18-97 VE1; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0067*.. Reinf 22F; 24C; 24D; 5IM 12A; 51A; 71C; 71K;
7DW e1*96/79*0066*.., 245/45R18 100 VE1; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
7DWA e1*98/14*0066*.. 22F; 24C; 24D; 367; 74P; 76Q
e1*98/14P0120*.. 5KA; 54A
245/45R18-96 VE1; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24D; 367;
5IE; 54A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 20 VW Radtyp: TTHG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 28.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 22F; 22L; Cabrio; Frontantrieb;
22Q; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
22Q; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
85 - 184 235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 74P; 77E
22Q; 24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 110 205/40R18 86 11A; 245; 248; 26B; nur Golf 7; ab
1K e1*2007/46*0490*.. 26N; 27F; 5EM e1*2007/46*0490*05;
225/35R18 87 11A; 241; 244; 246; nicht Golf Alltrack;
26B; 26J; 27F Kombilimousine;
235/35R18 86 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26B; 26J; 27F; Frontantrieb;
5EM
63 - 169 225/40R18 88 11A; 241; 244; 246; Mehrlenkerhinterachse;
26B; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K;
26B; 26J; 27F 721; 725; 73C; 74A;
63 - 221 215/40R18 89 11A; 241; 246; 248; 74P; 77E
26B; 26N; 27F
235/40R18 91 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
135 - 221 205/40R18 86Y 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27F; 5EM
225/35R18 87Y 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27F
235/35R18 86Y 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F;
5EM
206 - 221 225/40R18 92Y 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27F
245/35R18 92Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 20 VW Radtyp: TTHG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 28.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 85 205/40R18 86 11A; 241; 244; 246; nur Golf 7; ab
1K e1*2007/46*0490*.. 26B; 26N; 27F; 5EM e1*2007/46*0490*05;
215/40R18 89 11A; 241; 244; 246; nicht Golf Alltrack;
26B; 26N; 27F Kombilimousine;
225/35R18 87 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
247; 26B; 26J; 27F Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O; 77E
225/40R18 88 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
235/35R18 86 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F; 5EM
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
245/35R18 88 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 205/40R18 86 11A; 245; 248; 26B; nur Golf 7; ab
26N; 27F; 5EM e1*2007/46*0623*01;
225/35R18 87 11A; 241; 244; 246; nicht Golf Alltrack;
26B; 26J; 27F e-Golf;
235/35R18 86 11A; 241; 244; 246; Kombilimousine;
247; 26B; 26J; 27F; Allradantrieb;
5EM
63 - 169 225/40R18 88 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
26B; 26J; 27F Mehrlenkerhinterachse;
245/35R18 88 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
63 - 221 215/40R18 89 11A; 241; 246; 248; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 26N; 27F 74P; 77E
235/40R18 91 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
135 - 221 205/40R18 86Y 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27F; 5EM
225/35R18 87Y 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27F
235/35R18 86Y 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F;
5EM
206 - 221 225/40R18 92Y 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27F
245/35R18 92Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 20 VW Radtyp: TTHG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 28.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 85 205/40R18 86 11A; 241; 244; 246; nur Golf 7; ab
26B; 26N; 27F; 5EM e1*2007/46*0623*01;
215/40R18 89 11A; 241; 244; 246; nicht Golf Alltrack;
26B; 26N; 27F e-Golf;
225/35R18 87 11A; 241; 244; 246; Kombilimousine;
247; 26B; 26J; 27F Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 241; 244; 246; Verbundlenkerhinterach
247; 26B; 26J; 27F se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O; 77E
235/35R18 86 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F; 5EM
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
245/35R18 88 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 85 205/40R18 86 11A; 241; 244; 246; nur Golf 7; ab
26B; 26N; 27F; 5EM e1*2007/46*0627*01;
215/40R18 89 11A; 241; 244; 246; Golf Sportsvan; nicht
26B; 26N; 27F Golf Alltrack;
225/35R18 87 11A; 241; 244; 246; Kombilimousine;
247; 26B; 26J; 27F Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 241; 244; 246; Verbundlenkerhinterach
247; 26B; 26J; 27F se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O; 77E
235/35R18 86 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F; 5EM
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
245/35R18 88 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
AUV e1*2007/46*0627*.. 81 - 135 215/40R18 89 11A; 245; 27F Golf Alltrack;
215/45R18 89 11A; 245; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27F 721; 725; 73C; 74A;
225/45R18 91 11A; 245; 248; 26P; 74P; 77E
27F
235/40R18 91 11A; 241; 248; 26P;
27F
235/45R18 94 11A; 241; 248; 26P;
27F
245/35R18 88 11A; 241; 246; 248;
26B; 27F
245/40R18 93 11A; 241; 246; 248;
26B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 20 VW Radtyp: TTHG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 28.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 110 205/40R18 86 11A; 245; 248; 26B; nur Golf 7; ab
26N; 27F; 5EM e1*2007/46*0627*01;
225/35R18 87 11A; 241; 244; 246; Golf Sportsvan; nicht
26B; 26J; 27F Golf Alltrack;
235/35R18 86 11A; 241; 244; 246; Kombilimousine;
247; 26B; 26J; 27F; Allradantrieb;
5EM
63 - 169 225/40R18 88 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
26B; 26J; 27F Mehrlenkerhinterachse;
245/35R18 88 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
63 - 221 215/40R18 89 11A; 241; 246; 248; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 26N; 27F 74P; 77E
235/40R18 91 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
135 - 221 205/40R18 86Y 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27F; 5EM
225/35R18 87Y 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27F
235/35R18 86Y 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F;
5EM
206 - 221 225/40R18 92Y 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27F
245/35R18 92Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26B; Beetle (Schrägheck);
26N; 27B; 27H Beetle Cabrio;
235/40R18 91 11A; 24J; 24M; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 24J; 24M; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A;
245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 74P; 76O; 77E
26B; 26J; 27B; 27H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 20 VW Radtyp: TTHG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 28.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 241; 244; 246; 5FE (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 77 - 155 225/40R18 92 11A; 21B; 22L; 22Q; e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 241; 244; 246 bis
235/40R18 91 11A; 21B; 22H; 22L; e1*2001/116*0307*36;
22Q; 241; 244; 246 Kombi; Limousine;
77 - 220 235/40R18 91Y 11A; 21B; 22H; 22L; Allradantrieb;
22Q; 241; 244; 246 Frontantrieb;
235/40R18 95 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
22Q; 241; 244; 246 12A; 51A; 573; 7FE;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
4CA; 4LY
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; nur bis
24C; 24D e1*2001/116*0307*23;
75 - 147 225/40R18 92 11A; 21B; 22L; 22Q; Kombi; Limousine;
24C; 24D Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 22H; 22L; Frontantrieb;
22Q; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 220 235/40R18 95 11A; 21B; 22H; 22L; 12A; 51A; 573; 7BN;
22Q; 24C; 24D 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
4BB; 4CA
3C e1*2001/116*0307*.. 88 - 206 225/45R18 95 11A; 248; 26P; 27H ab
235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26P; e1*2001/116*0307*37;
27F VW Passat (B8) ab Mj.
245/40R18 93Y 11A; 24J; 24M; 26P; 2014; nicht Passat
27H Alltrack; Kombi;
245/45R18 96 11A; 24J; 24M; 26B; Stufenheck;
27F Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76O; 77E;
4BB; 4CA
3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 225/45R18 95 11A; 26P; 27H VW Passat Alltrack
235/45R18 94 11A; 26P; 27F (B8) ab Mj.2014;
245/40R18 93 11A; 245; 26P; 27H Allradantrieb;
245/45R18 96 11A; 245; 26B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76O; 77E;
4BB; 4CA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 20 VW Radtyp: TTHG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 28.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 225/40R18 91W 11A; 22M; 248; 26P; Nur Passat Alltrack
e1*2007/46*0502*.., 27I (Cross); bis
e1*2007/46*0547*.. 225/45R18 95 11A; 22M; 248; 26P; e1*2001/116*0307*40;
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90W 11A; 22L; 245; 248; 12A; 51A; 573; 7FE;
26P; 27I 71C; 71K; 721; 725;
235/40R18 91W 11A; 22L; 245; 248; 73C; 74A; 74P; 77E;
26P; 27I 4CA; 4LY
245/35R18 92 11A; 22L; 245; 248;
26P; 27B
245/40R18 93 11A; 22L; 245; 248;
26B; 27B
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 118 235/40R18 91 11A; 21N; 21P; 22H; Limousine;
22I; 24J; 24M Allradantrieb;
100 - 155 235/40R18 91W 11A; 21N; 21P; 22H; Frontantrieb;
22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 220 235/40R18 95 11A; 21N; 21P; 22H; 12A; 51A; 573; 71C;
22I; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C;
245/40R18 93 11A; 21B; 21N; 22B; 74A; 74P; 77E; 4BB;
22F; 24D; 24J 4CA
Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 155 225/40R18 88W 11A; 24M; 51J Coupe; Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
90 - 206 225/40R18 88Y 11A; 24M; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
245/35R18 88Y 11A; 24J; 24M 74P; 76O; 77E
245/40R18 93 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/45R18 94 11A; 22I; 24J; 24M; 51J bis
e1*2007/46*0487*.. e1*2001/116*0450*23;
235/50R18 97 11A; 22I; 24D; 24J Allradantrieb;
245/45R18 96 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
245/50R18 100 11A; 21P; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22P; 24D; 24J 12A; 51A; 7FN; 71C;
255/45R18 99 11A; 22I; 24D; 24J 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 4CA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 162 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 27B; ab
27H e1*2001/116*0450*24;
235/50R18 97 11A; 24J; 248; 27B; nicht R-Line;
27F Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 27B; Frontantrieb;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7BN; 71C;
27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P; 76O; 77E;
27B; 27F 4CA
5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 162 225/55R18 98 11A; 27B; 27H ab
235/50R18 97 11A; 27B; 27F e1*2001/116*0450*24;
235/55R18 100 11A; 27B; 27F nur R-Line;
245/50R18 100 11A; 248; 27B; 27F Allradantrieb;
255/50R18 102 11A; 24J; 248; 27B; Frontantrieb;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76O; 77E;
4CA
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 235/40R18 91 11A; 22I; 24C; 24M nur CrossTouran; bis
e1*2007/46*0506*.. 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 22M; e1*2007/46*0357*13;
1T e1*2001/116*0211*.., 24C; 24M bis
e1*2007/46*0357*.. e1*2001/116*0211*35;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7FJ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 110 225/40R18-88W 11A; 21B; 22B; 22F; Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 24C; 24D; 5FE Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 66 - 142 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
3B e1*95/54*0043*.., 81 - 110 225/40R18-88W 11A; 21B; 22B; 22F; Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 24C; 24M; 5FE Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. 81 - 142 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0016-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
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Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0157*.. 24J; 24M; 5FE 12A; 51A; 573; 71C;
245/35R18 88W nicht Allradantrieb; 11A; 71K; 721; 725; 73C;
22B; 22F; 24D; 5FE; 74A; 74P; 77E
57F; 68T
74 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M; 5FE
225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M
245/35R18 88Y nicht Allradantrieb; 11A;
22B; 22F; 24D; 5FE;
57F; 68T
3BS e1*2001/116*0173*.., 202 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0173*.. 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3d DE*2007/46*0452*.., 165 - 331 235/50R18 11A; 24J; 24M; 51G nur Fz bis 250km/h;
e1*2007/46*0452*.. 255/45R18 103 11A; 24J; 24M; 531 10B; 11B; 11G; 11H;
3D e1*2001/116*0189*.., 255/45R18 99 11A; 24J; 24M; 5JK; 12A; 51A; 533; 573;
e1*98/14*0189*.. 531 71C; 71K; 721; 725;
177 245/45R18 96 5IE 73C; 74A; 74P; 76T;
77E; 4AT; 4AU; 4B3
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 22L; 24C; 24D; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
7N e1*2007/46*0401*.., 85 - 162 225/45R18 95 11A; 248 Allradantrieb;
e1*2007/46*0434*.. 235/40R18 95 11A; 21P; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
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Verkaufsbezeichnung: VW T4 (ab 1996)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
70X02A H325 50 - 103 245/40R18 97 VE1; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
70X02B H298 22F; 24C; 24D; 367; 12A; 51A; 71C; 71K;
5IM
70X02BL H304 245/45R18 100 VE1; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
70X02BN H300 22F; 24C; 24D; 367; 74P; 76Q
70X02C H297 5KA; 54A
70X02D H324 245/45R18 96 VE1; 11A; 21B; 22B;
70X12A H326 22F; 24C; 24D; 367;
70X12B H306 5IE; 54A
70X12BL H322
70X12BN H323
70X12C H299
70X12D H327
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 20 VW Radtyp: TTHG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 28.09.2016
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
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des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N3
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4B3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 7PP 907 275 F (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4LY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0307*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
531) Diese Reifengröße ist an Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h
nicht zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0016-14-WIRD/N3
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7FE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0307*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0211*..,e1*2007/46*0357*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0450*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
VE1) Durch Einbau eines Schiebetürkeils ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0547*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 30 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 300 VA
26P x = 370 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 300 15 VA
26N x = 400 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 400 30 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AUV
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0627*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 280 VA
26P x = 210 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 260 y = 280 10 VA
26N x = 260 y = 280 8 VA
27F y = 300 y = 320 30 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 5N
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*..
Handelsbez.: TIGUAN
Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 330 8 HA
27F x = 300 y = 330 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 20 VW Radtyp: TTHG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 28.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0502*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.