Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49285
Nr. : RA-000727-B0-015
Anlage-Nr. : 32a
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XRT-9519
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: LK112
Radgröße: 9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
* Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-8519 (KBA 49284) an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-8519, LK112 (KBA 49284) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VOLKSWAGEN-VW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
3D, 3d Radschraube, Kegel 60°,Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
3C, 3CC, 5N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
RA-000727-B0-015-32a~VW-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49285
Nr. : RA-000727-B0-015
Anlage-Nr. : 32a
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3d e1*2007/46*0452*..
3D e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
165 bis 331 VW Phaeton 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)B49a)
G3M)N245) T95)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)ER1) B49a)
N255)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) ER1) B49a)
235/40R19 265/35R19 A02) bis A10) B49a)
G3M)V00)
235/40R19 275/35R19 A01) bis A10) B49a)
K04) G3M)V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) ER1) B49a)
K04) V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10) ER1) B49a)
K04) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) ER1) B49a)
K04) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (KBA 49284) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3CC e1*2001/116*0468*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
100 bis 220 VW Passat CC, VW CC 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
K02)K83) K84) M00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (KBA 49284) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000727-B0-015-32a~VW-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49285
Nr. : RA-000727-B0-015
Anlage-Nr. : 32a
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
88 bis 206 VW Passat 235/35R19 235/35R19 A01)A02) bis A10)
(B8; Limousine, Kombi; K04)K28) E93a)
außer Alltrack)
235/40R19 235/40R19 A01)A02) bis A10)
K04)K28) K63) E93a)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04)K28) K63) E93a)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (KBA 49284) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
110 bis 176 VW Passat Alltrack 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
(B8) E93a)
245/35R19 245/35R19 A01)A02) bis A10)
K104) E93a)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (KBA 49284) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000727-B0-015-32a~VW-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49285
Nr. : RA-000727-B0-015
Anlage-Nr. : 32a
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
81 bis 155 VW Tiguan 1 245/40R19 245/40R19 A01)A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungen) K04) E98)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04)K63) K85) E98)
225/45R19 245/40R19 A01)A02) bis A10)
K04) E98)V00)
225/45R19 255/40R19 A01)A02) bis A10)
K04)K63) K85) E98)V00)
235/45R19 265/40R19 A01)A02) bis A10)
K02)K80) E98)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (KBA 49284) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
81 bis 155 VW Tiguan 1 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit Serie E98)
255/40R19 und
Verbreiterungen) 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
E98)
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10)
E98)V00)
225/45R19 255/40R19 A02) bis A10)
E98)V00)
235/45R19 265/40R19 A02) bis A10)
E98)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (KBA 49284) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000727-B0-015-32a~VW-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49285
Nr. : RA-000727-B0-015
Anlage-Nr. : 32a
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
110 bis 132 VW Tiguan 2 (ohne 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
Verbreiterung) M00) E98a)
255/45R19 255/45R19 A01) bis A10)
K04) E98a)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (KBA 49284) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
110 bis 132 VW Tiguan 2 (mit 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
Verbreiterung) M00) E98a)
255/45R19 255/45R19 A02) bis A10)
E98a)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (KBA 49284) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000727-B0-015-32a~VW-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49285
Nr. : RA-000727-B0-015
Anlage-Nr. : 32a
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9519
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden.
B49a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
Achse2: Fauststattel ATE innenbelüftete Bremsscheibe Ø310x22 mm
E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.
E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.
RA-000727-B0-015-32a~VW-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49285
Nr. : RA-000727-B0-015
Anlage-Nr. : 32a
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9519
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G3M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18,
235/55R17, 235/60R16, 255/40R19, 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um
10 mm aufzuweiten,
- die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend
zu kürzen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
RA-000727-B0-015-32a~VW-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49285
Nr. : RA-000727-B0-015
Anlage-Nr. : 32a
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9519
K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.K84VW
K85) An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur
Blechkante zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
RA-000727-B0-015-32a~VW-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49285
Nr. : RA-000727-B0-015
Anlage-Nr. : 32a
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9519
Die Anlage Nr. 32a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 29.04.2016
RA-000727-B0-015-32a~VW-5-112-57-ET40.docx