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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47854
Nr. :                      RA-000502-C0-104
Anlage-Nr. :               3c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 52R6605


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  52R6605
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         52R6605.03
Radgröße:                                                6Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         660 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
1H, 1HXO, 1J, 1Y, 5Z, 6R, 9C, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP50397 120 Nm
9N                            M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000502-C0-104-03c~VW-5-100-57-ET35_52R6605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47854
Nr. :                      RA-000502-C0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    2 / 10                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 52R6605


Typ:                         9C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.. , e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   VW Beetle                195/55R16                                 A02) bis A10)
                                                                                 E61)
                                       205/50R16

                                                205/55R16

e1*2001/116*0106*26   1030/800(846)                                                       5/100/57,0



Typ:                          1Y
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   New Beetle Cabrio        195/55R16                                          A02) bis A10)
                                                                                          E61)
                                                205/50R16

                                                205/55R16

e1*2001/116*0205*16   1040/939(974)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
1Y                                    e1*2001/116*0205*..
9C                                    e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125            VW New Beetle             195/55R16                                  A02) bis A10)
                      (Coupe, Cabrio)           A93)N205)

                                                195/55R16 M+S
                                                A93)W205)

                                                205/50R16

                                                205/55R16

                                                225/50R16
                                                A01)K03)

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                205/55R16            225/50R16            A02) bis A10)
                                                                                          V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47854
Nr. :                      RA-000502-C0-104
Anlage-Nr. :               3c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 52R6605


Typ:                         1HXO
ABE / EG-Genehmigung:        F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Golf,                           195/45R16                                  A02) bis A10)
              Vento                           A01)K37)

F804/NT17E          980/840                                                              5/100/57,0



Typ:                            1H
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Golf, Vento, Golf Variant   195/45R16                                      A02) bis A10)
                                          A01)K37)

e1*96/79*0068*03E   980/990                                                              5/100/57,0



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
1J                                   e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150          VW Golf, Golf 4-Motion, VW 195/55R16                                  A02) bis A10)
                    Bora, Bora 4-Motion        A93)N205)                                  EF0)
                    (Schrägheck, Stufenheck,
                    Kombi, Front-und           195/55R16 M+S
                    Allradantrieb)             A93)W205)

                                              205/50R16

                                              205/55R16

                                              215/50R16
                                              A01)K03)K04)

                                              225/50R16
                                              A01)K01)K04)

                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              205/55R16            225/50R16             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47854
Nr. :                      RA-000502-C0-104
Anlage-Nr. :               3c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 52R6605


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z                             e1*2001/116*0301*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55       VW Fox                  175/50R16                           A02) bis A10)
                (außer CROSS FOX)                                           E49)
                                        175/55R16
                                        G0D)

                                          185/50R16

                                          195/45R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                              e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Polo                   185/50R16                         A02) bis A10)
                (außer Ausführungen Cross A01)K04)T81)                      E48)
                Polo, Polo Fun)
                                          195/45R16
                                          A93)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                             e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110      VW Polo                 185/50R16 M+S                       A02) bis A10)
                                        A01)K04)T81)

                                          195/45R16
                                          A93)N205)

                                          195/45R16 M+S
                                          A93)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                              e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Cross Polo, Polo Fun 185/55R16 M+S                       A02) bis A10)

                                          195/50R16 M+S
                                          A93)




RA-000502-C0-104-03c~VW-5-100-57-ET35_52R6605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47854
Nr. :                      RA-000502-C0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    5 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 52R6605


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
6R                             e1*2007/46*0486*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110      VW Polo                 175/50R16                         A02) bis A10)
                (außer Cross)           N185)T81)

                                         175/50R16 M+S
                                         T81)W185)

                                         175/55R16
                                         N185)T80)

                                         175/55R16 M+S
                                         T80)W185)

                                         185/50R16
                                         N195)T81)

                                         185/50R16 M+S
                                         T81)

                                         185/55R16
                                         A01)G4V)K93)N195)

                                         185/55R16 M+S
                                         A01)G4V)K93)

                                         195/45R16
                                         N205)

                                         195/45R16 M+S

                                         195/50R16
                                         A01)K93)N205)

                                         195/50R16 M+S
                                         A01)K93)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47854
Nr. :                      RA-000502-C0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    6 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 52R6605


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141     VW Polo GTI             185/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)K93)W195)

                                         195/45R16 M+S

                                         195/50R16 M+S
                                         A01)K93)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81       VW Polo Cross           175/50R16                         A02) bis A10)
                                        N185)T81)

                                         175/55R16
                                         N185)T80)

                                         185/50R16
                                         N195)T81)

                                         185/55R16
                                         A01)K93)N195)

                                         195/45R16
                                         N205)

                                         195/50R16
                                         A01)K93)N205)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
162             VW Polo R               195/50R16 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)K93)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47854
Nr. :                      RA-000502-C0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    7 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 52R6605


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47854
Nr. :                      RA-000502-C0-104
Anlage-Nr. :               3c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 52R6605


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E48) Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

E61) Nicht für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Rädern ab Felgenbreite 6,5 Zoll
     ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
     215/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47854
Nr. :                      RA-000502-C0-104
Anlage-Nr. :               3c
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Teiletyp :                 52R6605


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K37) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich ab Stoßfänger bis ca. 150 mm unterhalb der
        Seitenschutzleiste umzulegen.
     - Die Kunststoff-Kotflügel-Verbreiterung ist im gleichen Bereich entsprechend zu
        kürzen, so dass sie nicht über die umgelegte Radhauskante nach innen ragt (neu
        verkleben). Die radlaufseitige Kante des Stoßfängers ist im oberen Bereich um ca. 3-5
        mm zu kürzen.

K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
     Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T80) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg bei LI 80 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 450 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 52R6605


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 3c mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 52R6605 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 15.07.2016




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