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							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 38 VW                                                           Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                    Stand: 05.09.2016
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Fahrzeughersteller                            : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-     zul.      zul.     gültig
                                                                         och     werkstoff         Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung                Kennzeichnung         (mm)                      last      umf.     Fertig
                      Rad                          Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TREH2KA35D571         PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø57.1               57,1     Kunststoff       560     1890    10/09
TREH2KA35O571         PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø57.1               57,1     Kunststoff       560     1890    03/13
TREH2KA35W571         PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø57.1               57,1     Kunststoff       560     1890    03/09
TREH2KA35571          PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø57.1               57,1     Kunststoff       560     1890    05/09
TREH2SA35D571         PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø57.1               57,1     Kunststoff       560     1890    10/09
TREH2SA35O571         PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø57.1               57,1     Kunststoff       560     1890    03/13
TREH2SA35W571         PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø57.1               57,1     Kunststoff       560     1890    03/09
TREH2SA35571          PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø57.1               57,1     Kunststoff       560     1890    05/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJV1
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
AA           e13*2007/46*1167*..         55         165/65R14 79                                 nur Cross UP;
                                                    165/70R14 81                                 Frontantrieb;
                                                    175/65R14 82                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    185/60R14 82                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    185/65R14 86                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                    195/60R14 86                                 74P; 76J; 77E
AA             e13*2007/46*1167*..       44 - 66    165/65R14 79       12R                       nicht Cross UP; Van;
AAN            e13*2007/46*1182*..                  165/70R14 81       12R                       Schrägheck 2-türig;
                                                    175/60R14 79       12R                       Schrägheck 4-türig;
                                                    175/65R14 82       12R                       Frontantrieb;
                                                    185/60R14 82       12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    185/65R14 86       12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                    195/60R14 86       11A; 12A; 245; 248        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 76J; 77E

Verkaufsbezeichnung:     VW CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
9KV          e9*93/81*0007*.., 42 - 66              175/65R14          12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*98/14*0007*..                     185/60R14          12X; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
9KVF           H337                                 195/60R14 86       11A; 12A; 21B; 367        725; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 38 VW                                                     Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:    VW CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
9U           H498             40 - 55         175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6X           e1*2001/116*0085*.., 37 - 55     185/50R14 77       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0085*..,              185/55R14-78       11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0085*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76R

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6N           e1*98/14*0069*..  37 - 55        175/60R14-79       11A; 22B; 22L; 24M;      Polo GP (Facelift
                                                                 51J                      Okt.1999); ab
                                              185/50R14 77       11A; 22B; 22L; 24M;      e1*98/14*0069*07;
                                                                 5CV                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/55R14-79       11A; 22B; 22L; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76J; 76R
6N             e1*96/79*0069*..,    33 - 55   175/60R14-78       11A; 22B; 24J; 24M       nur bis
               e1*98/14*0069*..,              185/50R14 77       11A; 22B; 24C; 24D       e1*98/14*0069*06;
               G774                           185/55R14-78       11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
6NF            G951                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76R

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 38 VW                                                     Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.09.2016
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12X) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Reifengröße freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 38 VW                                                     Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.09.2016
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                                                                                                      Seite: 4 von 4
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 824kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.