Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48096
Nr. : RA-000591-D0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R4554
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 53R4554.03
Radgröße: 5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 550 kg
bei Reifenabrollumfang: 1935 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AA, AAN, 155, 17, 17CK, 19E, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40308 110 Nm
1H, 1HX0, 1HX0F, 1HX1, 32B, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
35I, 53, 53B, 6E, 6N, 6NF, 6X,
86C, 9KV
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Nr. : RA-000591-D0-104
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 17
ABE / EG-Genehmigung: 9138; 9138/1; 9138/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 81 Golf, Jetta 175/65R14 A01) bis A10)
B22)K88)
185/60R14
195/60R14
G01)K89)
E 840 4/100/57,1
Typ: 17CK
ABE / EG-Genehmigung: A123
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 Golf, Jetta 175/65R14 A01) bis A10)
(Diesel) B22)K88)
185/60R14
195/60R14
G01)K89)
E 680/630 4/100/57,1
Typ: 155
ABE / EG-Genehmigung: B042; B042/1; B042/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 55 Golf-Cabriolet 175/65R14 A01) bis A10)
B22)K88)
185/60R14
66 bis 82 Golf-Cabriolet
(GLI,GTI) 195/60R14
G01)K89)
B042/2/NT07E, B042/2/NT05E 785/630 4/100/57,1
Typ: 32B
ABE / EG-Genehmigung: B870; B870/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 85 Passat, 185/65R14 A02) bis A10)
Santana, B22)
Passat-Variant 195/60R14
100 Passat, 195/60R14
Santana,
Passat-Variant
B870 NT E 880/860 4/100/57,1
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Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 53
ABE / EG-Genehmigung: 9033; 9033/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 63 Scirocco 175/65R14 A02) bis A10)
B22)
185/60R14
81 Scirocco GLI, A01)K88)
Scirocco GTI
195/60R14
A01)G01)K88)K89)
B870/1E 4/100/57,1
Typ: 53B
ABE / EG-Genehmigung: C116; C116/1; C116/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 82 Scirocco, 175/65R14 A02) bis A10)
Scirocco GLI, B22)
Scirocco GTI 185/60R14
A01)K88)
195/60R14
A01)G01)K88)K89)
C116/2/NT03 760/590 4/100/57,1
Typ: 86C
ABE / EG-Genehmigung: C292; C292/1; C292/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
29 bis 57 Polo, Derby, 185/50R14 A01) bis A10)
Polo Classic, B22)K88) K89)
Polo Coupé
83 bis 85 Polo G40
C292/2/NT05E 640/630 4/100/57,1
Typ: 19E
ABE / EG-Genehmigung: D186; D186/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 82 Golf, Jetta 175/65R14 A02) bis A10)
A93) E03)E67)
185/60R14
A93)
195/60R14
A01)G01)K88)
205/55R14
A01)K89)K88)
D186/2/NT05E 840/740 4/100/57,1
RA-000591-D0-104-06b~VW-4-100-57-ET35_53R4554.docx
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Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 35I
ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 55 Passat, 185/65R14 A02) bis A10)
Passat Variant A93) E68)
195/60R14
A93)
205/55R14
A01)K89)
185/65R14 M+S
A93)
195/60R14 M+S
A93)
E657/1/NT14E 950/1020 4/100/57,1
Typ: 1HX0
ABE / EG-Genehmigung: F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 66 Golf, Vento, 175/65R14 M+S A02) bis A10)
Golf-Variant E67)
185/60R14
195/60R14
A01)K65)
205/55R14
A01)K65)
F804/NT17 920/890 4/100/57,1
Typ: 1H
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 55 Golf, 175/65R14 M+S A02) bis A10)
Vento, E67)
Golf Variant, 185/60R14
Golf Syncro,
Golf Variant Syncro 195/60R14
A01)K65)
205/55R14
A01)K65)
e1*96/79*0068*03 890/890 4/100/57
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Nr. : RA-000591-D0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 1HX0F
ABE / EG-Genehmigung: F894
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Golf Kombi 185/60R14 A02) bis A10)
E67)
195/60R14
A01)K65)
205/55R14
A01)K65)
185/60R14 M+S
F894/Nt13 890/800 4/100/57,1
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Golf Syncro 175/65R14 M+S A02) bis A10)
E67)
185/60R14
195/60R14
A01)K65)
205/55R14
A01)K65)
G156/Nt12 950/900(Kombi 950/990) 4/100/57,1
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: e1*92/53*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Golf Syncro 175/65R14 M+S A02) bis A10)
E67)
185/60R14
195/60R14
A01)K65)
205/55R14
A01)K65)
e1*92/53*0004*01 890/880 4/100/57,1
RA-000591-D0-104-06b~VW-4-100-57-ET35_53R4554.docx
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Nr. : RA-000591-D0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 6N
ABE / EG-Genehmigung: G774; e1*96/79*0069*.., e1*98/14*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 55 Polo 165/60R14 A02) bis A10)
E45) E66)
175/60R14
185/55R14
185/50R14
185/60R14
A01)G01)
e1*98/14*0069*11 850/780 4/100/57,1
Typ: 6NF
ABE / EG-Genehmigung: G951
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 55 Polo LKW 165/60R14 A02) bis A10)
E45) E66)
175/60R14
185/55R14
185/50R14
185/60R14
A01)G01)
780/730 4/100/57,1
Typ: 9KV
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0007*.. , e9*98/14*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 66 Caddy 175/65R14 A02) bis A10)
185/60R14
e9*93/81*0007*15 890/950 4/100/57
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Nr. : RA-000591-D0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 6X
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0085*.., e1*98/14*0085*.., e1*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 55 Lupo 165/60R14 A02) bis A10)
E45) E66)
175/60R14
185/55R14
195/55R14
A01)G01)
205/50R14
e1*2001/116*0085*17 820/690(700) 4/100/57
Typ: 6E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0114*.. , e1*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
45 Lupo 155/65R14 A02) bis A10)
77 Lupo 155/65R14 M+S A02) bis A10)
E60)
165/60R14 M+S
175/60R14
185/55R14
195/55R14
A01)G01)
205/50R14
e1*2001/116*0114*14 730/590(-) 4/100/57
RA-000591-D0-104-06b~VW-4-100-57-ET35_53R4554.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48096
Nr. : RA-000591-D0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1167*..
AAN e13*2007/46*1182*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 66 VW up! 165/70R14 A02) bis A10)
(nicht Cross up!) E92)
175/65R14
185/60R14
185/65R14
G4F)
195/60R14
A01) K03)K04)
205/55R14
A01) K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 VW Cross up! 165/70R14 A02) bis A10)
N175) EF0)
175/65R14
N185)
185/60R14
185/65R14
195/60R14
A01) K04)
205/55R14
A01) K04)
RA-000591-D0-104-06b~VW-4-100-57-ET35_53R4554.docx
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Anlage-Nr. : 6b
Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1167*..
AAN e13*2007/46*1182*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 VW e-up! 165/70R14 M+S A02) bis A10)
175/65R14 M+S
185/60R14 M+S
185/65R14 M+S
195/60R14 M+S
A01) K03)K04)
205/55R14 M+S
A01) K01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Teiletyp : 53R4554
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B22) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Faustsattelbremse ohne
großen Verstärkungsbügel (Bremssattel mit großen Bremsbelägen) zulässig.
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
155/70R13 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
Fahrzeuges zugelassen sind.
E60) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei
denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 155/65R14 eingetragen ist.
E66) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
175/65R13 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
Fahrzeuges zugelassen sind.
E67) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
175/70R13 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
Fahrzeuges zugelassen sind.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48096
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
E68) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 165/70R14
ausgerüstet sind.
E92) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Cross up!“ und „e-up!“.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind die
Radhausausschnittkanten ab Mitte der Seitenschutzleiste bis zur Türunterkante auf eine
Restdicke von 10 mm umzulegen. Die ggf. vorhandenen Verbreiterungen sind
entsprechend zu kürzen.
K88) Um eine ausreichende Radabdeckung sicherzustellen sind - soweit serienmäßig nicht
bereits vorhanden - geeignete Kotflügelverbreiterungen zu montieren.
RA-000591-D0-104-06b~VW-4-100-57-ET35_53R4554.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48096
Nr. : RA-000591-D0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
K89) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten über den gesamten Bereich des
Radausschnitts umzulegen. Die Kanten von Anbauteilen, z.B. Kotflügelverbreiterungen
sind entsprechend zu kürzen.
N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 10.05.2017
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