Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-R0-015 Anlage-Nr. : 29a Seite : 1 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 65535 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 620 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AU, AUV, 1K, 1KM, 1KP, 1T, 1t, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5246 120 Nm 2K, 2KN, 3B, 3BG, 16, 16H M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 7M Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5207 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000344-R0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-R0-015 Anlage-Nr. : 29a Seite : 2 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 VW Cross Caddy, Caddy 195/60R15 A02) bis A10) Alltrack A01)A93)K03)K04)T92) EF0) (Frontantrieb) 195/65R15 A01)A93)K03)K04) 205/60R15 A01)A93)K01)K04) 215/55R15 A01)K01)K04)T89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 90 VW Cross Caddy, Caddy 195/60R15 A02) bis A10) Alltrack A01)A93)K03)K04) EF0) (Allrad) 195/65R15 A01)A93)K03)K04) 205/60R15 A01)A93)K03)K04) 215/55R15 A01)K01)K04)T89) 225/55R15 A01)K01)K04) RA-000344-R0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-R0-015 Anlage-Nr. : 29a Seite : 3 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. 2KN L320 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 103 VW Caddy, Caddy Maxi, 195/60R15 A02) bis A10) Caddy Life A01)A93)K03)K04)N205)T92) EF0) (Frontantrieb, nicht für Ausführungen Cross 195/65R15 Caddy) A01)A93)K03)K04)N205) 205/60R15 A01)A93)K01)K04) 215/55R15 A01)K01)K04)T89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. 2KN L320 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 90 VW Caddy, Caddy Maxi 195/60R15 A02) bis A10) (Allradantrieb, nicht für A01)A93)K03)K04) EF0) Ausführungen Cross Caddy) 195/65R15 A01)A93)K03)K04) 205/60R15 A01)A93)K01)K04) 215/55R15 A01)K01)K04)T89) 225/55R15 A01)K01)K04) RA-000344-R0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-R0-015 Anlage-Nr. : 29a Seite : 4 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0043*.., e1*98/14*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 142 Passat, Passat Variant 195/65R15 A02) bis A10) (syncro / 4-Motion) A93) 205/60R15 215/60R15 195/65R15 M+S A93) e1*98/14*0043*15E min. 930/970, max. 1170/1080, 5/112/57,0 1190/1160 bei Allrad Typ: 3BG ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0157*.., e1*2001/116*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 110 Passat, Passat Variant 195/65R15 A02) bis A10) (4-Motion) A93) E04) 205/60R15 215/60R15 e1*2001/116*0157*12E min. 970/980max. 1190/1060, 1110/1160(1195) bei 5/112/57,1 Allrad Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7M e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 128 VW Sharan 195/65R15 A02) bis A10) N205) EF0)ER1) 195/65R15 M+S 205/60R15 A01)K03)K04) 215/60R15 A01)K03)K04)K49) 225/55R15 A01)K01)K04)T92) 235/55R15 A01)K01)K04)K49) RA-000344-R0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-R0-015 Anlage-Nr. : 29a Seite : 5 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 VW Touran 1 195/65R15 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)A93)K04) E53)E96) Serienreifen in 15Zoll, außer Cross) 205/60R15 A01)A93)K03)K04) 215/60R15 A01)K03)K04) 225/55R15 A01)K01)K04) 235/55R15 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 110 VW Cross Touran 1 195/65R15 M+S A02) bis A10) A93) E96)EF0) 205/60R15 M+S A93) 215/60R15 M+S 225/55R15 M+S RA-000344-R0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-R0-015 Anlage-Nr. : 29a Seite : 6 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 VW Golf 5 195/65R15 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)A93)K03) Serienreifen in 15Zoll oder 16Zoll) 205/60R15 A01)K01) 215/60R15 A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. 1K e1*2007/46*0490*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 125 VW Golf 6 195/65R15 A02) bis A10) A93)N205) EF0) 195/65R15 M+S A93)W205) 205/60R15 A01)K03) 205/60R15 M+S A01)K03) 215/60R15 A01)K01) RA-000344-R0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-R0-015 Anlage-Nr. : 29a Seite : 7 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 103 VW Golf 6 Cabrio 195/60R15 A02) bis A10) A93a) EF0) 195/65R15 205/60R15 A01)K03) 215/55R15 A01)K01) 215/60R15 A01)K01)K64) 225/55R15 A01)K01)K04)K64) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 VW Golf Plus 185/65R15 A02) bis A10) (außer Ausführung Cross N195) EF0) Golf) 185/65R15 M+S W195) 185/70R15 M00)N195) 185/70R15 M+S M00)W195) 195/65R15 A01)K01)K04) 205/60R15 A01)K01)K04) 215/60R15 A01)K01)K04) 225/55R15 A01)K01)K04)K63) RA-000344-R0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-R0-015 Anlage-Nr. : 29a Seite : 8 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 103 VW Cross Golf 195/65R15 A02) bis A10) 205/60R15 A01)K01) 215/60R15 A01)K01)K04) 225/55R15 A01)K01)K04)K63) Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 110 Jetta, 195/65R15 A02) bis A10)E04) Golf 5 Kombi, Golf 6 Kombi 205/60R15 A01)K03)K63) 215/60R15 A01)K01)K64) e1*2001/116*0328*25 1100/1080(1110) 5/112/57,1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 96 VW Golf 7 185/70R15 A02) bis A10) (Version mit Verbundlenker- M00)N195) E90)EF0) Hinterachse) 195/65R15 N205) 205/60R15 215/60R15 225/55R15 A01)K03) 235/55R15 A01)K01)K04)K25)K28)K97) RA-000344-R0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-R0-015 Anlage-Nr. : 29a Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 VW Golf 7 185/70R15 A02) bis A10) (Version mit Mehrlenker- M00)N195) E91)EF0) Hinterachse) 195/65R15 N205) 205/60R15 215/60R15 225/55R15 A01)K03) 235/55R15 A01)K01)K04)K25)K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 85 VW Golf 7 Variant 195/60R15 A02) bis A10) (Version mit Verbundlenker- A93) E90)EF0) Hinterachse) 195/65R15 205/60R15 215/55R15 215/60R15 225/55R15 A01)K03)K04) RA-000344-R0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-R0-015 Anlage-Nr. : 29a Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 VW Golf 7 Variant 195/60R15 A02) bis A10) (Version mit Mehrlenker- A93)N205) E91)EF0) Hinterachse) 195/65R15 N205) 205/60R15 215/55R15 215/60R15 225/55R15 A01)K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 85 VW Golf Sportsvan 195/60R15 A02) bis A10) (Version mit A93a)N205) E90)EF0) Verbundlenkerachse) 195/60R15 M+S A93a) 195/65R15 N205) 195/65R15 M+S 205/60R15 215/55R15 215/60R15 225/55R15 A01)K03) 235/55R15 A01)K03)K102)K25)K28)K97) RA-000344-R0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-R0-015 Anlage-Nr. : 29a Seite : 11 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 VW Golf Sportsvan 195/60R15 A02) bis A10) (Version mit A93a)N205) E91)EF0) Mehrlenkerachse) 195/60R15 M+S A93a) 195/65R15 N205) 195/65R15 M+S 205/60R15 215/55R15 215/60R15 225/55R15 A01)K03) 235/55R15 A01)K03)K102)K25)K28)K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. 16H e1*2007/46*0584*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 103 VW Jetta, Jetta Hybrid 195/65R15 A02) bis A10) E95) 205/60R15 A01)K04) 215/60R15 A01)K01)K04) 225/55R15 A01)K01)K04) 235/55R15 A01)K01)K04)K13)K21)K22)K28)K63) RA-000344-R0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-R0-015 Anlage-Nr. : 29a Seite : 12 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 110 VW Jetta 195/60R15 A02) bis A10) (Facelift, ab Modell 2014) E95a)EF0) 195/65R15 205/60R15 A01)K01) 215/55R15 A01)K01)K04) 215/60R15 A01)K01)K04) 225/55R15 A01)K01)K04) 235/55R15 A01)K01)K04)K28) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000344-R0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-R0-015 Anlage-Nr. : 29a Seite : 13 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17). RA-000344-R0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-R0-015 Anlage-Nr. : 29a Seite : 14 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL': E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML': E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15 E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16 E96) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 1“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* bis Nachtrag 35, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* bis Nachtrag 13, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0506* bis Nachtrag 00. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000344-R0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-R0-015 Anlage-Nr. : 29a Seite : 15 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K102) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzukleben. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. RA-000344-R0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-R0-015 Anlage-Nr. : 29a Seite : 16 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen, - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000344-R0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-R0-015 Anlage-Nr. : 29a Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 29a mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 19.10.2017 RA-000344-R0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx