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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    1 / 16                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              XRT-9018
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                         BORBET
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         Lk 112
Radgröße:                                             9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                     30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 112 mm
Lochzahl:                                                 5
Mittenlochdurchmesser:                               72,50 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                     BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                      730 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen




RA-000730-C0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               1a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
1F, 1K, 13, 3CC, 5N, 3C, AU,         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
AUV                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
16, 3C                               Jetta, Passat (B7:                                     120 Nm
                                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                                     Beetle, Passat (B8:                                    140 Nm
                                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7N                                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        140 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
3d, 3D                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        140 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162      VW Beetle                 225/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)       A01) K01)K02) K26) K95) M00)      E99)

                                          235/40R18
                                          A01) K01)K02) K26) K95)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1F                             e1*2001/116*0349*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191      VW EOS                  215/40R18                           A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K63)K71)M00)N225)

                                          225/35R18
                                          A01)K01)K04)K63)K71)N235)T87)

                                          225/40R18
                                          A01)K01)K04)K63)K71)N235)

                                          235/35R18
                                          A01)K01)K04)K63)K71)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               1a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                               e1*2007/46*0490*..
AU                               e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85       VW Golf 7                   215/40R18                             A02) bis A10)
                (Version mit Verbundlenker- A01) K01)K04) K25) K28) K97) M00)     E90)
                Hinterachse)
                                            235/35R18
                                            A01) K01)K02) K28) K97)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                               e1*2007/46*0490*..
AU                               e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 180      VW Golf 7                 215/40R18                               A02) bis A10)
                (Version mit Mehrlenker-  A01) K01)K04) K25) K28) K97) M00) N225) E91)
                Hinterachse)
                                          235/35R18
                                          A01) K01)K02) K28) K97)

                                          265/30R18
                                          A01) K01)K02) K28)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                              e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85       VW Golf 7 Variant           215/40R18                             A02) bis A10)
                (Version mit Verbundlenker- A01)K01)K02)K25)K28)K97)M00)          E90)
                Hinterachse)
                                            225/35R18
                                            A01)K01)K02)K28)

                                          235/35R18
                                          A01)K01)K02)K28)K97)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                              e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 135      VW Golf 7 Variant         215/40R18                             A02) bis A10)
                (Version mit Mehrlenker-  A01)K01)K02)K25)K28)K97)M00)N225)     E91)
                Hinterachse)
                                          225/35R18
                                          A01)K01)K02)

                                          235/35R18
                                          A01)K01)K02)K28)K97)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                               e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 100      VW e-Golf                 215/40R18                             A02) bis A10)
                (Version mit Mehrlenker-  A01) K01)K04) K25) K28) K97) M00)     E91)
                Hinterachse)
                                          235/35R18
                                          A01) K01)K02) K28) K97)

                                          265/30R18
                                          A01) K01)K02) K28)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                 e1*2001/116*0307*..
3C                                 e1*2007/46*0502*..
3c                                 e1*2007/46*0547*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      VW Passat                   215/40R18                           A02) bis A10)
                (B7, Limousine, Kombi,      A01)A93a)K01)K04)K21)K28)K63)M00)   E87)E93)
                kleinste Serienreifen in    T89)
                16Zoll, außer Alltrack)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2001/116*0307*..
3C                               e1*2007/46*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 206      VW Passat                 225/45R18                             A02) bis A10)
                (B8; Limousine, Kombi;    A01) K01)K04) K28) K63) M00)          E93a)
                außer Alltrack)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               1a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2001/116*0307*..
3C                               e1*2007/46*0502*..
3c                               e1*2007/46*0547*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 155     VW Passat Alltrack        215/40R18                         A02) bis A10)
                (B7)                      A01)K03)K04)K99)M00)T89)          E93)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2001/116*0307*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 176     VW Passat Alltrack        225/45R18                         A02) bis A10)
                (B8)                      A01)K104)M00)                     E93a)

                                          235/45R18
                                          A01)K104)

                                          245/40R18
                                          A01)K03)K104)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3CC                            e1*2001/116*0468*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 220     VW Passat CC, VW CC     215/40R18                           A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)K83)K84)M00)N225)T89)

                                          225/40R18
                                          A01)K01)K02)K83)K84)N235)

                                          235/40R18
                                          A01)GCB)K01)K02)K82)K83)K84)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K02)K83)K84)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    6 / 16                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3d                             e1*2007/46*0452*..
3D                             e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
177; 206; 246   VW Phaeton               235/45R18                                A02) bis A10)ER1)
                                         A01)K03)T98)                             EF0)

                                          235/50R18
                                          A01)K01)K04)M00)

                                          245/45R18
                                          A01)K01)T100)

                                          255/45R18
                                          A01)K01)K04)

                                          265/40R18
                                          A01)K01)K04)

                                          275/40R18
                                          A01)K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/45R18            265/40R18          A01) bis A10) ER1)
                                          K03)T98)             K04)               EF0)V00)

                                          235/50R18            255/45R18          A01) bis A10) ER1)
                                          K01)M00)             K04)               EF0)V00)

                                          245/45R18            275/40R18          A01) bis A10) ER1)
                                          K01)T100)            K04)               EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    7 / 16                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
13                               e1*2001/116*0471*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 206      VW Scirocco                 215/40R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K03)K15)M00)N225)
                Serienreifen 17Zoll)
                                            225/40R18
                                            A01)K01)K02)K15)N235)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K02)K15)

                                           235/40R18
                                           A01)K01)K02)K15)K86)K87)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K02)K15)K86)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
13                               e1*2001/116*0471*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 162      VW Scirocco                 215/40R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K03)K15)M00)N225)
                Serienreifen 16Zoll)
                                            225/40R18
                                            A01)K01)K02)K15)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K02)K15)

                                           235/40R18

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K02)K15)K86)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    8 / 16                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                             e1*2007/46*0401*..
7N                             e1*2007/46*0434*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162      VW Sharan               225/45R18                                A02) bis A10)
                                        A01)A93a)K02)K03)M00)

                                         235/40R18
                                         A01)A93a)K02)K03)

                                         235/45R18
                                         A01)G7K)K02)K03)

                                         245/40R18
                                         A01)A93a)K02)K03)

                                         255/40R18
                                         A01)K01)K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                         A93a)K03)T92)        K02)               V00)

                                         225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                         A93a)K03)M00)        K02)               V00)

                                         225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                         A93a)K03)M00)        K02)               V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    9 / 16                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
5N                               e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan 1               235/50R18                               A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungen)    A01) K01)K02) K80) M00)                 E98)

                                          245/45R18
                                          A01) K01)K02) K63) K85)

                                          255/45R18
                                          A01) K01)K02) K80)

                                          265/45R18
                                          A01) K01)K02) K80) K98)

                                          275/40R18
                                          A01) K01)K02) K80)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/50R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                          K01)M00)             K02)K80)           E98)V00)

                                          235/50R18            265/45R18          A01) bis A10)
                                          K01)M00)             K02)K80)           E98)V00)

                                          245/45R18            275/40R18          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)K80)           E98)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               1a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
5N                               e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan 1               235/50R18                               A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie   M00)                                    E98)
                255/40R19 und
                Verbreiterungen)          245/45R18

                                          255/45R18

                                          265/45R18
                                          A01) K85)K98)

                                          275/40R18

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                          M00)                                    E98)V00)

                                          235/50R18            265/45R18          A01) bis A10)
                                          M00)                 K85)               E98)V00)

                                          245/45R18            275/40R18          A02) bis A10)
                                                                                  E98)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
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A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind
     serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18
     ausgerüstet.

E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':




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E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':




E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3

E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11

E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1450 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.


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GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
     235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um
        10 mm aufzuweiten,
     - die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend
        zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.


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K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase
     abzutrennen oder nach innen umzuformen.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
        Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
        Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
     Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen.

K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
        Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K85) An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur
     Blechkante zu kürzen.

K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
        Stoßfängeroberkante aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechlasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10 mm zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoff-Flaps ist ab der Stoßfängeroberkante
        auf einer Länge von 20 mm nach unten zu kürzen.


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K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu
        entfernen
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
        Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K98) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist, im Bereich zwischen den beiden
        Befestigungsschrauben des KS Innenkotflügels, umzulegen,
     - die Kunststoffkante der Kotflügelverbreiterungen ist entsprechend zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.

K99) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000730-C0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    16 / 16                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.03.2017




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