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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               43c
Seite :                    1 / 15                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                XRT-9018
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                     Hinterachse *
Radausführung:                                           Lk 112
Radgröße:                                               9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                        730 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2100 mm
 * Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-8018, Lk 112 (ABE-Nr. 49282*05) zu entnehmen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
13, 1F, 1K, 3C, 3CC, 5N, AU,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
AUV                              M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
16                               Jetta:                                             120 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm

RA-000730-C0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               43c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile               Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                    moment
                                       Beetle:                                                      140 Nm
                                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                       M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7N                                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                   140 Nm
                                       M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
3D                                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                   150 Nm
                                       M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
77 bis 162      VW Beetle                 225/45R18            225/45R18          A01) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)                            K02)K26) K95) M00) E99)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K26) K95)         E99)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1F                             e1*2001/116*0349*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
85 bis 191      VW EOS                  215/40R18            215/40R18                   A01) bis A10)
                                                             K04)K63)K71)M00)            N225)

                                             225/35R18             225/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K63)K71)          N235)

                                             225/40R18             225/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K63)K71)          N235)

                                             235/35R18             235/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K63)K71)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               43c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                               e1*2007/46*0490*..
AU                               e1*2007/46*0623*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
63 bis 85       VW Golf 7                   215/40R18            215/40R18               A01) bis A10)
                (Version mit Verbundlenker-                      K04)K28) M00)           E90)
                Hinterachse)
                                            235/35R18            235/35R18               A01) bis A10)
                                                                 K02)K28)                E90)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                               e1*2007/46*0490*..
AU                               e1*2007/46*0623*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
63 bis 169      VW Golf 7                 215/40R18            215/40R18                 A01) bis A10)
                (Version mit Mehrlenker-                       K04)K28)M00)              E91)N225)
                Hinterachse)
                                          235/35R18            235/35R18                 A01) bis A10)
                                                               K02)K28)                  E91)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                              e1*2007/46*0627*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
63 bis 85       VW Golf 7 Variant           215/40R18            215/40R18               A01) bis A10)
                (Version mit Verbundlenker-                      K02)K28)M00)            E90)
                Hinterachse)
                                            225/35R18            225/35R18               A01) bis A10)
                                                                 K02)K28)                E90)

                                             235/35R18             235/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28)              E90)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               43c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                              e1*2007/46*0627*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
63 bis 135      VW Golf 7 Variant         215/40R18            215/40R18                 A01) bis A10)
                (Version mit Mehrlenker-                       K02)K28)M00)              E91)N225)
                Hinterachse)
                                          225/35R18            225/35R18                 A01) bis A10)
                                                               K02)                      E91)

                                             235/35R18             235/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28)              E91)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                 e1*2001/116*0307*..
3C                                 e1*2007/46*0502*..
3c                                 e1*2007/46*0547*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
75 bis 155      VW Passat                   215/40R18            215/40R18         A01) bis A10)
                (B7, Limousine, Kombi,                           K04)K21)K28)K63)M E87)E93)T89)
                kleinste Serienreifen in                         00)
                16Zoll, außer Alltrack)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2001/116*0307*..
3C                               e1*2007/46*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
88 bis 206      VW Passat                 225/45R18            225/45R18          A01) bis A10)
                (B8; Limousine, Kombi;                         K04)K28) K63) M00) E93a)
                außer Alltrack)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               43c
Seite :                    5 / 15                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2001/116*0307*..
3C                               e1*2007/46*0502*..
3c                               e1*2007/46*0547*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
103 bis 155     VW Passat Alltrack        215/40R18            215/40R18                 A01) bis A10)
                (B7)                                           K04)K99)M00)T89)          E93)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2001/116*0307*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
110 bis 176     VW Passat Alltrack        225/45R18            225/45R18                 A01) bis A10)
                (B8)                                           K104)M00)                 E93a)

                                             235/45R18             235/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K104)                 E93a)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K104)                 E93a)

                                             245/45R18             245/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K104)                 E93a)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               43c
Seite :                    6 / 15                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3CC                            e1*2001/116*0468*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
100 bis 220     VW Passat CC, VW CC     215/40R18            215/40R18                   A01) bis A10)
                                                             K04)K83)K84)M00)            N225)

                                             225/40R18             225/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K83)K84)          N235)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K83)K84)          GCB)

                                             245/35R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K83)K84)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3d                             e1*2007/46*0452*..
3D                             e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
165 bis 331     VW Phaeton               235/45R18            235/45R18                  A02) bis A10)
                                                                                         EF0)ER1)

                                             235/50R18             235/50R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)M00)              EF0) ER1)

                                             245/45R18             245/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         EF0) ER1)

                                             255/45R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  EF0) ER1)

                                             235/45R18             265/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  EF0) ER1)V00)

                                             235/50R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  EF0) ER1)V00)

                                             245/45R18             275/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  EF0) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               43c
Seite :                    7 / 15                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
13                               e1*2001/116*0471*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
92 bis 206      VW Scirocco                 215/40R18            215/40R18               A01) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                      K15)M00)                N225)
                Serienreifen 17Zoll)
                                            225/40R18            225/40R18               A01) bis A10)
                                                                 K02)K15)                N235)

                                             235/35R18             235/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K15)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K15)K86)K87)

                                             245/35R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K15)K86)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
13                               e1*2001/116*0471*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
90 bis 162      VW Scirocco                 215/40R18            215/40R18               A01) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                      K15)M00)                N225)
                Serienreifen 16Zoll)
                                            225/40R18            225/40R18               A01) bis A10)
                                                                 K02)K15)

                                             235/35R18             235/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K15)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K15)K86)K87)

                                             245/35R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K15)K86)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               43c
Seite :                    8 / 15                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                             e1*2007/46*0401*..
7N                             e1*2007/46*0434*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
85 bis 162      VW Sharan               225/45R18            225/45R18                   A01) bis A10)
                                                             K02)M00)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)

                                             235/45R18             235/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  G7K)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)

                                             225/40R18             255/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)

                                             225/45R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)

                                             225/45R18             255/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               43c
Seite :                    9 / 15                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
5N                               e1*2007/46*0487*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
81 bis 155      VW Tiguan 1               235/50R18            235/50R18                 A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterungen)                         K02)K80) M00)             E98)

                                             245/45R18             245/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K63) K85)         E98)

                                             255/45R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K80)              E98)

                                             225/50R18             245/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K63) K85)         E98)V00)

                                             225/50R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K80)              E98)V00)

                                             225/50R18             275/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K80)              E98)V00)

                                             235/50R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K80)              E98)V00)

                                             235/50R18             265/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K80)              E98)V00)

                                             245/45R18             275/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K80)              E98)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               43c
Seite :                    10 / 15                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
5N                               e1*2007/46*0487*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
81 bis 155      VW Tiguan 1               235/50R18            235/50R18                 A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie                        M00)                      E98)
                255/40R19 und
                Verbreiterungen)          245/45R18            245/45R18                 A02) bis A10)
                                                                                         E98)

                                             255/45R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E98)

                                             225/50R18             245/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E98)V00)

                                             225/50R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E98)V00)

                                             225/50R18             275/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         E98)V00)

                                             235/50R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E98)V00)

                                             235/50R18             265/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K85)                  E98)V00)

                                             245/45R18             275/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         E98)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
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Teiletyp :                 XRT-9018


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind
     serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18
     ausgerüstet.




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E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':




E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':




E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3

E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11

E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1450 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

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G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
     235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um
        10 mm aufzuweiten,
     - die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend
        zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.



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K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase
     abzutrennen oder nach innen umzuformen.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
        Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
        Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
     Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen.

K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
        Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K85) An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur
     Blechkante zu kürzen.

K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
        Stoßfängeroberkante aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechlasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10 mm zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoff-Flaps ist ab der Stoßfängeroberkante
        auf einer Länge von 20 mm nach unten zu kürzen.

K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu
        entfernen
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
        Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K99) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.


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Teiletyp :                 XRT-9018


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 43c mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.03.2017




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