Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 1 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XRT-9018
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen
RA-000730-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 2 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1F, 1K, 13, 3CC, 5N, 3C, AU, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
AUV M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
16, 3C Jetta, Passat (B7: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Beetle, Passat (B8: 140 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
3d, 3D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Beetle 225/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) A01) K01)K02) K26) K95) M00) E99)
235/40R18
A01) K01)K02) K26) K95)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1F e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 VW EOS 215/40R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K63)K71)M00)N225)
225/35R18
A01)K01)K04)K63)K71)N235)T87)
225/40R18
A01)K01)K04)K63)K71)N235)
235/35R18
A01)K01)K04)K63)K71)
RA-000730-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 3 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85 VW Golf 7 215/40R18 A02) bis A10)
(Version mit Verbundlenker- A01) K01)K04) K25) K28) K97) M00) E90)
Hinterachse)
235/35R18
A01) K01)K02) K28) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 180 VW Golf 7 215/40R18 A02) bis A10)
(Version mit Mehrlenker- A01) K01)K04) K25) K28) K97) M00) N225) E91)
Hinterachse)
235/35R18
A01) K01)K02) K28) K97)
265/30R18
A01) K01)K02) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85 VW Golf 7 Variant 215/40R18 A02) bis A10)
(Version mit Verbundlenker- A01)K01)K02)K25)K28)K97)M00) E90)
Hinterachse)
225/35R18
A01)K01)K02)K28)
235/35R18
A01)K01)K02)K28)K97)
RA-000730-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 4 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 135 VW Golf 7 Variant 215/40R18 A02) bis A10)
(Version mit Mehrlenker- A01)K01)K02)K25)K28)K97)M00)N225) E91)
Hinterachse)
225/35R18
A01)K01)K02)
235/35R18
A01)K01)K02)K28)K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 100 VW e-Golf 215/40R18 A02) bis A10)
(Version mit Mehrlenker- A01) K01)K04) K25) K28) K97) M00) E91)
Hinterachse)
235/35R18
A01) K01)K02) K28) K97)
265/30R18
A01) K01)K02) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3c e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 VW Passat 215/40R18 A02) bis A10)
(B7, Limousine, Kombi, A01)A93a)K01)K04)K21)K28)K63)M00) E87)E93)
kleinste Serienreifen in T89)
16Zoll, außer Alltrack)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 206 VW Passat 225/45R18 A02) bis A10)
(B8; Limousine, Kombi; A01) K01)K04) K28) K63) M00) E93a)
außer Alltrack)
RA-000730-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 5 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3c e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 155 VW Passat Alltrack 215/40R18 A02) bis A10)
(B7) A01)K03)K04)K99)M00)T89) E93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 176 VW Passat Alltrack 225/45R18 A02) bis A10)
(B8) A01)K104)M00) E93a)
235/45R18
A01)K104)
245/40R18
A01)K03)K104)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3CC e1*2001/116*0468*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 220 VW Passat CC, VW CC 215/40R18 A02) bis A10)
A01)K03)K04)K83)K84)M00)N225)T89)
225/40R18
A01)K01)K02)K83)K84)N235)
235/40R18
A01)GCB)K01)K02)K82)K83)K84)
245/35R18
A01)K01)K02)K83)K84)
RA-000730-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 6 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3d e1*2007/46*0452*..
3D e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
177; 206; 246 VW Phaeton 235/45R18 A02) bis A10)ER1)
A01)K03)T98) EF0)
235/50R18
A01)K01)K04)M00)
245/45R18
A01)K01)T100)
255/45R18
A01)K01)K04)
265/40R18
A01)K01)K04)
275/40R18
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10) ER1)
K03)T98) K04) EF0)V00)
235/50R18 255/45R18 A01) bis A10) ER1)
K01)M00) K04) EF0)V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) ER1)
K01)T100) K04) EF0)V00)
RA-000730-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 7 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
13 e1*2001/116*0471*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 206 VW Scirocco 215/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K03)K15)M00)N225)
Serienreifen 17Zoll)
225/40R18
A01)K01)K02)K15)N235)
235/35R18
A01)K01)K02)K15)
235/40R18
A01)K01)K02)K15)K86)K87)
245/35R18
A01)K01)K02)K15)K86)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
13 e1*2001/116*0471*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 162 VW Scirocco 215/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K03)K15)M00)N225)
Serienreifen 16Zoll)
225/40R18
A01)K01)K02)K15)
235/35R18
A01)K01)K02)K15)
235/40R18
245/35R18
A01)K01)K02)K15)K86)
RA-000730-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7N e1*2007/46*0401*..
7N e1*2007/46*0434*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162 VW Sharan 225/45R18 A02) bis A10)
A01)A93a)K02)K03)M00)
235/40R18
A01)A93a)K02)K03)
235/45R18
A01)G7K)K02)K03)
245/40R18
A01)A93a)K02)K03)
255/40R18
A01)K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
A93a)K03)T92) K02) V00)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
A93a)K03)M00) K02) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
A93a)K03)M00) K02) V00)
RA-000730-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 235/50R18 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungen) A01) K01)K02) K80) M00) E98)
245/45R18
A01) K01)K02) K63) K85)
255/45R18
A01) K01)K02) K80)
265/45R18
A01) K01)K02) K80) K98)
275/40R18
A01) K01)K02) K80)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01)M00) K02)K80) E98)V00)
235/50R18 265/45R18 A01) bis A10)
K01)M00) K02)K80) E98)V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K01) K02)K80) E98)V00)
RA-000730-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 235/50R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit Serie M00) E98)
255/40R19 und
Verbreiterungen) 245/45R18
255/45R18
265/45R18
A01) K85)K98)
275/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
M00) E98)V00)
235/50R18 265/45R18 A01) bis A10)
M00) K85) E98)V00)
245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
E98)V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000730-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind
serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18
ausgerüstet.
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
RA-000730-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 12 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3
E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11
E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.
E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1450 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000730-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 13 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um
10 mm aufzuweiten,
- die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
RA-000730-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 14 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase
abzutrennen oder nach innen umzuformen.
K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
- der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
K85) An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur
Blechkante zu kürzen.
K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante aufzuweiten,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Blechlasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10 mm zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoff-Flaps ist ab der Stoßfängeroberkante
auf einer Länge von 20 mm nach unten zu kürzen.
RA-000730-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu
entfernen
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
Stoßfängeroberkante umzulegen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter
der Radmitte sind zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K98) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist, im Bereich zwischen den beiden
Befestigungsschrauben des KS Innenkotflügels, umzulegen,
- die Kunststoffkante der Kotflügelverbreiterungen ist entsprechend zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.
K99) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000730-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
DDie Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 24.03.2017
RA-000730-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET30.docx