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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48104
Nr. :                      RA-000587-D0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                          53R7704
Art des Rades:                                        einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     RONAL
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 53R7704.03
Radgröße:                                                        7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             100 mm
Lochzahl:                                                             4
Mittenlochdurchmesser:                                           68,0 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                                 675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
1E, 1EX0, 1H, 1HX0, 1HX1, 35I, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    ZP40308 110 Nm
AA, AAN                        M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ:                             35I
ABE / EG-Genehmigung:            E657 ; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 100   Passat,                      205/40R17                              A01) bis A10)
              Passat Variant                                                      F10)
              (bis zul. Achslast 1000 kg)
. E657/1/NT14E   950/1020                                                         4/100/57,1


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48104
Nr. :                      RA-000587-D0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7704


Typ:                         1HX0
ABE / EG-Genehmigung:        F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen              zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85     Golf, Vento,                     205/40R17                         A02) bis A10)
               Golf Variant                     G30)


F804/NT17E          920/890                                                       4/100/57,0



Typ:                         1H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85    Golf, Vento,             205/40R17                                  A02) bis A10)
              Golf-Variant             G30)
              (nicht syncro)

e1*96/79*0068*03E   950/990                                                       4/100/57,1



Typ:                          1EX0
ABE / EG-Genehmigung:         G407
Motorleistung Handelsbezeichnungen              zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85     Golf Cabriolet                   205/40R17                         A02) bis A10)
                                                G30)


G407/NT08E          950/800(960/800 nur NT04)                                     4/100/57,0


Typ:                         1E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0070*.. , e1*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Golf-Cabriolet           205/40R17                                  A02) bis A10)
                                       G30)


e1*96/79*0070*04    950/810                                                       4/100/57,1
e1*98/14*0070*10E



Typ:                            1HX1
ABE / EG-Genehmigung:           G156; e1*92/53*0004*.. , e1*93/81*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Golf syncro,               205/40R17                                A02) bis A10)
              Golf Variant syncro

G156/NT12E          950/900(Kombi950/990)                                         4/100/57,1




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Nr. :                      RA-000587-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7704


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                                e13*2007/46*1167*..
AAN                               e13*2007/46*1182*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 66       VW up!                     195/40R17                         A02) bis A10)
                (nicht Cross up!)          A01) K04)                         E92)

                                           205/40R17
                                           A01) G4F)K03) K04) K13) K22)

                                           215/35R17
                                           A01) K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                             e13*2007/46*1167*..
AAN                            e13*2007/46*1182*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60              VW e-up!                195/40R17                            A02) bis A10)
                                        A01) K04)

                                           205/40R17
                                           A01) K03)K04) K13) K22)

                                           215/35R17
                                           A01) K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                             e13*2007/46*1167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66       VW Cross up!            195/40R17                            A02) bis A10)

                                           205/40R17
                                           A01) K04)

                                           215/35R17
                                           A01) K04)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7704


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die
     Radaußenkontur hinausragen

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E92) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Cross up!“ und „e-up!“.

F10) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Niveauregulierung.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7704


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G30) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 195/60R14 nicht bereits serienmäßig
     eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 24.05.2017




RA-000587-D0-104-11~VW-4-100-57-ET40_53R7704.docx
						
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