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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. :               58c
Seite :                    1 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                XRT-8018
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                     Vorderachse *
Radausführung:                                           Lk 112
Radgröße:                                               8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                        730 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2100 mm
 * Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-9018, Lk 112 (ABE-Nr. 49283*03) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :       Volkswagen

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1F, 16H, AU, AUV                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            5246     120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
16, 1T, 3C, 5N                   Jetta, Passat (B6, B7), Tiguan 1:            5246   120 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm


RA-000729-G0-015-58c~VW-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. :               58c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile               Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                    moment
16, 1T, 3C, 5N                         Beetle, Passat (B8), Tiguan 2,                      5246     140 Nm
                                       Touran 2:
                                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                       M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
77 bis 162      VW Beetle                 225/45R18            225/45R18                 A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)                                                      E99)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        E99)

                                             235/45R18             235/45R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        E99)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        E99)

                                             225/45R18             245/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         E99)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. :               58c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1F                             e1*2001/116*0349*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
85 bis 191      VW EOS                  215/40R18            215/40R18                   A02) bis A10)
                                        A93a)                                            N225)

                                             225/35R18             225/35R18             A02) bis A10)
                                             A93a)T87)                                   N235)

                                             225/40R18             225/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         N235)

                                             235/35R18             235/35R18             A02) bis A10)


                                             235/40R18             235/40R18             A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                                e1*2007/46*0623*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
206 bis 228     VW Golf 7 R                225/40R18            225/40R18                A02) bis A10)
                (Nur zulässig bei                                                        E100)N235)
                Fahrzeugen die
                serienmäßig mit der
                Reifengröße 235/35R19
                ausgerüstet sind)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. :               58c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                                e1*2007/46*0623*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
206 bis 228     VW Golf 7 R                215/40R18            215/40R18                A02) bis A10)
                (Nicht zulässig bei                                                      E100a)N225)
                Fahrzeugen die
                serienmäßig mit der        225/35R18            225/35R18                A02) bis A10)
                Reifengröße 235/35R19      A93)                                          E100a)
                ausgerüstet sind)
                                           225/40R18            225/40R18                A01) bis A10)
                                           K25)K97)                                      E100a)

                                             235/35R18             235/35R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        E100a)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                               e1*2007/46*0627*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
213 bis 228     VW Golf 7 R Variant        225/40R18            225/40R18                A01) bis A10)
                (Nicht zulässig bei        K25)K97)                                      E100a)N235)
                Fahrzeugen die
                serienmäßig mit der        235/35R18            235/35R18                A01) bis A10)
                Reifengröße 235/35R19      K03)                                          E100a)
                ausgerüstet sind)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                             e1*2007/46*0627*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
63 bis 85       VW Golf Sportsvan        225/35R18            225/35R18                  A02) bis A10)
                (Version mit                                                             E90)
                Verbundlenkerachse)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-G0-015-58c~VW-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. :               58c
Seite :                    5 / 13                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                             e1*2007/46*0627*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
81 bis 110      VW Golf Sportsvan        225/35R18            225/35R18                  A02) bis A10)
                (Version mit                                                             E91)
                Mehrlenkerachse)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
16H                              e1*2007/46*0584*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
77 bis 155      VW Jetta, Jetta Hybrid    215/40R18            215/40R18                 A02) bis A10)
                                                                                         E95)

                                             225/40R18             225/40R18             A01) bis A10)
                                             K01)K13)K22)                                E95)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
16                                e1*2007/46*0539*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
77 bis 118      VW Jetta                   215/40R18            215/40R18                A01) bis A10)
                (Facelift, ab Modell 2014) K01)                                          E95a)

                                             225/35R18             225/35R18             A01) bis A10)
                                             K01)                                        E95a)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-G0-015-58c~VW-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. :               58c
Seite :                    6 / 13                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                 e1*2001/116*0307*..
3C                                 e1*2007/46*0502*..
3c                                 e1*2007/46*0547*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
75 bis 155      VW Passat                   215/40R18            215/40R18               A02) bis A10)
                (B6 / B7, Limousine, Kombi, A93a)                                        E87)E93)T89)
                kleinste Serienreifen in
                16Zoll, außer Alltrack)     225/40R18            225/40R18               A02) bis A10)
                                                                                         E87)E93)

                                             235/35R18             235/35R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        E87)E93)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        E87)E93)G0Y)

                                             245/35R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        E87)E93)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                 e1*2001/116*0307*..
3c                                 e1*2007/46*0547*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
184 bis 220     VW Passat                   225/40R18            225/40R18               A02) bis A10)
                (B6 / B7, Limousine, Kombi,                                              E87)E93)N235)
                kleinste Serienreifen in
                17Zoll, außer Alltrack)     235/35R18            235/35R18               A01) bis A10)
                                            K03)                                         E87)E93)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        E87)E93)

                                             245/35R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        E87)E93)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-G0-015-58c~VW-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. :               58c
Seite :                    7 / 13                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2001/116*0307*..
3C                               e1*2007/46*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
81 bis 206      VW Passat                 225/45R18            225/45R18                 A02) bis A10)
                (B8; Limousine, Kombi;                                                   E93a)
                außer Alltrack)
                                          235/40R18            235/40R18                 A02) bis A10)
                                                                                         E93a)

                                             235/45R18             235/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E93a)

                                             245/40R18             245/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         E93a)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
5N                               e1*2007/46*0487*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
81 bis 155      VW Tiguan 1               235/50R18            235/50R18                 A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungen)                                                   E98)

                                             245/45R18             245/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E98)
                                             255/45R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E98)

                                             225/50R18             245/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E98)V00)

                                             225/50R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E98)V00)

                                             235/50R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E98)V00)

                                             235/50R18             265/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E98)V00)

Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-G0-015-58c~VW-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. :               58c
Seite :                    8 / 13                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
5N                               e1*2007/46*0487*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
81 bis 155      VW Tiguan 1               235/50R18            235/50R18                 A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie                                                  E98)
                255/40R19 und
                Verbreiterungen)          245/45R18            245/45R18                 A02) bis A10)
                                                                                         E98)

                                             255/45R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E98)

                                             225/50R18             245/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E98)V00)

                                             225/50R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E98)V00)

                                             235/50R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E98)V00)

                                             235/50R18             265/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E98)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
85 bis 176      VW Tiguan 2, Tiguan 2     235/50R18            235/50R18                 A02) bis A10) ER2)
                Allspace                                                                 E98a)
                (ohne Verbreiterung)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-G0-015-58c~VW-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. :               58c
Seite :                    9 / 13                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                                e1*2001/116*0450*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
85 bis 176      VW Tiguan 2, Tiguan 2      235/50R18            235/50R18                A02) bis A10)ER2)
                Allspace                                                                 E98a)
                (mit Verbreiterung)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1T                             e1*2001/116*0211*..
1T                             e1*2007/46*0357*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
81 bis 140      VW Touran 2             225/45R18            225/45R18                   A01) bis A10)
                (außer Cross)           K03)                                             E96a)

                                             235/45R18             235/45R18             A01) bis A10)
                                             K01)                                        E96a)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000729-G0-015-58c~VW-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. :               58c
Seite :                    10 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind
     serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18
     ausgerüstet.




RA-000729-G0-015-58c~VW-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. :               58c
Seite :                    11 / 13                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':




E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':




E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3

E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11

E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15

E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16

E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.

E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.

E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

RA-000729-G0-015-58c~VW-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. :               58c
Seite :                    12 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


E100) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E100a)      Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
    235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
    Fahrzeuges zugelassen sind.

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1450 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.



RA-000729-G0-015-58c~VW-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. :               58c
Seite :                    13 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 58c mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.04.2018




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