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							Gutachten 366-0341-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51286
ANLAGE: 42 VW                                                           Radtyp: TTYK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                           Stand: 08.03.2018
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Fahrzeughersteller                            : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-     zul.      zul.     gültig
                                                                         och     werkstoff         Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                      last      umf.     Fertig
                      Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTYK2GA44D571         PCD100 ET44                Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       575     1975    05/17
TTYK2GA44571          PCD100 ET44                Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       575     1975    05/17
TTYK2SA44D571         PCD100 ET44                Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       575     1975    05/17
TTYK2SA44571          PCD100 ET44                Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       575     1975    05/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJV1
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GOLF (III) Cabriolet MJ 1993-1998
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen                    Auflagen
1E           e1*98/14*0070*..    55 - 85 185/55R15-81 nur bis 924 kg zul.                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           Achslast; 51J                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                          195/50R15        51G                                   721; 725; 73C; 74A;
                                          195/50R15-82                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                  Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85             185/55R15-81        nur bis 924 kg zul.       10B; 11B; 11G; 11H;
1EX0         G407                                                      Achslast; 51J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   195/50R15           51G                       721; 725; 73C; 74A;
                                                   195/50R15-82                                  74P

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                          Auflagen zu Reifen        Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 44 185/55R15-81                    12G                       Frontantrieb;
1HX0         F804              40 - 85 195/50R15                       12G; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/50R15-82                    12G                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                 725; 73C; 74A; 74P
1H             e1*96/79*0068*..          66        185/55R15-81                                  Pkw geschlossen;
1HX1           G156                                195/50R15           51G                       Allradantrieb;
                                                   195/50R15-82                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0341-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51286
ANLAGE: 42 VW                                                     Radtyp: TTYK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.03.2018
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Verkaufsbezeichnung:    VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
1HX0F        F894             40 - 44 185/55R15-81               12G                      Steilheck;
                              40 - 85 195/50R15                  12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/50R15-82               12G                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
1HX0F          F894                 40 - 85   195/50R15          51G                      Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
1HX0F          F894                 40 - 85   195/50R15          51G                      Steilheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
1HX1           e1*92/53*0004*..     66        185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15          51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/50R15-82                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6X           e1*2001/116*0085*.., 37 - 74     195/45R15-78                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0085*..,                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0085*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6N           e1*96/79*0069*.., 37 - 88        195/45R15-78                                nur bis
               e1*98/14*0069*..                                                           e1*98/14*0069*06;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
6N             e1*98/14*0069*..     37 - 92   195/45R15          51G                      Polo GP (Facelift
                                                                                          Okt.1999); ab
                                                                                          e1*98/14*0069*07;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0341-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51286
ANLAGE: 42 VW                                                     Radtyp: TTYK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.03.2018
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      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0341-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51286
ANLAGE: 42 VW                                                     Radtyp: TTYK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.03.2018
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      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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