Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. : RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp : TN18-9020
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: TN18-9020
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Tomason Klein Wiele
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: MB
Radgröße: 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: RK 66,45 57,1
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1T, 3C, 3d, 5N, A1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. : RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp : TN18-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 206 VW Passat 225/35R20 A02) bis A10)
(B8; Limousine, Kombi; T90) E93a)
außer Alltrack)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3d e1*2007/46*0452*..
3D e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331 VW Phaeton 245/35R20 A02) bis A10)
N255)T95)
255/35R20
T97)
265/35R20
T99)
275/30R20
G3M)T97)
275/35R20
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
N255)T95) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 VW T-Roc 225/35R20 A02) bis A10)
(Frontantrieb)
235/30R20
A01)K03)K04)M00)
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Anlage-Nr. : 4b
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp : TN18-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 VW T-Roc 225/35R20 A02) bis A10)
(Allradantrieb)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 235/35R20 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungen) E98)
245/35R20
255/35R20
A01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 235/35R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit Serie E98)
255/40R19 und 245/35R20
Verbreiterungen)
255/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176 VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/45R20 A02) bis A10)
Allspace GE8) E98a)
(ohne Verbreiterung)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176 VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/45R20 A02) bis A10)
Allspace GE8) E98a)
(mit Verbreiterung)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. : RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp : TN18-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 VW Touran 2 225/35R20 A02) bis A10)
(außer Cross) A01)K01)K04)K71)T90) E96a)
235/30R20
A01)K01)K04)K71)M00)T88)
245/30R20
A01)K01)K04)K28)K71)T90)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000950-B0-338-04b~VW-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. : RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp : TN18-9020
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11
E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.
E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.
E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G3M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18,
235/55R17, 235/60R16, 255/40R19, 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GE8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20,
235/50R19, 235/55R18, 255/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
RA-000950-B0-338-04b~VW-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. : RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp : TN18-9020
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase
abzutrennen oder nach innen umzuformen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. : RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp : TN18-9020
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ TN18-9020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018
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