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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     1 / 14
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  DY-8519
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          LK: 112 D
Radgröße:                                               8½Jx19EH2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,6 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø66,45 / Ø57,1
geprüfte Radlast:                                         825 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2254 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm       5241        140 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm       5241        120 Nm
BF3         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm         5274        140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     2 / 14
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3H                            e1*2007/46*1725*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 206     VW Arteon              225/40R19                          A02) bis A10)
                                       A93a)                              BF1)

                                        225/45R19

                                        235/40R19
                                        A01) K03) K04)

                                        245/35R19
                                        A01) K03) K04)

                                        255/35R19
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
16                             e1*2007/46*0539*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162      VW Beetle               225/35R19                         A01) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)     K04)                              BF1) E99) K01)

                                        235/35R19
                                        K02) K26) K95)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1F                            e1*2001/116*0349*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191      VW EOS                 215/35R19                          A01) bis A10)
                                       K03) N225) T85)                    BF2) K04) K63) K71)

                                        225/35R19
                                        K01) N235)

                                        235/30R19
                                        K01) T86)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                             e1*2007/46*0490*..
AU                             e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 96       VW Golf 7               215/35R19                         A01) bis A10)
                (Version mit                                              BF2) E90) K01) K04) K25) K28)
                Verbundlenker-                                            K97)
                Hinterachse)
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Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                1c
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                             e1*2007/46*0490*..
AU                             e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 180      VW Golf 7                215/35R19                          A01) bis A10)
                (Version mit             K04) N225) T85)                    BF2) E91) K01) K25) K28) K97)
                Mehrlenker- Hinterachse)
                                         235/30R19
                                         K02) T86)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                            e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 100      VW e-Golf              215/35R19                            A01) bis A10)
                                       K04) T85)                            BF2) K01) K25) K28) K97)

                                         235/30R19
                                         K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                            e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85       VW Golf 7 Variant       215/35R19                           A01) bis A10)
                (Version mit                                                BF2) E90) K01) K04) K25) K28)
                Verbundlenker-                                              K97) N225)
                Hinterachse)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                            e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 135      VW Golf 7 Variant       215/35R19                           A01) bis A10)
                (Version mit            K04) N225) T85)                     BF2) E91) K01) K25) K28) K97)
                Mehrlenker-Hinterachse)
                                        235/30R19
                                        K02) T86)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2001/116*0307*..
3C                               e1*2007/46*0502*..
3C                               e1*2007/46*0547*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      VW Passat                 215/35R19                         A01) bis A10)
                (B6 / B7, Limousine,                                        A93a) BF1) E87) E93) K01) K04)
                Kombi, kleinste                                             K21) K28) K63) T85)
                Serienreifen in 16Zoll,
                außer Alltrack)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     4 / 14
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                              e1*2001/116*0307*..
3C                              e1*2007/46*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 206      VW Passat                225/40R19                         A01) bis A10)
                (B8; Limousine, Kombi;                                     BF1) E93a) K01) K04) K28) K63)
                außer Alltrack)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                             e1*2001/116*0307*..
3C                             e1*2007/46*0502*..
3C                             e1*2007/46*0547*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 155     VW Passat Alltrack      225/35R19                          A01) bis A10)
                (B7)                                                       BF1) E93) K03) K04) K99) T88)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                             e1*2001/116*0307*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 176     VW Passat Alltrack      225/40R19                          A01) bis A10)
                (B8)                                                       BF1) E93a) K104)
                                        235/40R19

                                         245/35R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3CC                           e1*2001/116*0468*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 220     VW Passat CC, VW CC 225/35R19                              A01) bis A10)
                                       N235) T88)                          BF1) K01) K02) K83) K84)

                                         235/35R19
                                         GCB) K82)

                                         245/30R19
                                         T89)

                                         255/30R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     5 / 14
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3D                            e1*2007/46*0452*..
3D                            e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331     VW Phaeton             235/40R19                              A02) bis A10)
                                       G3M) N245) T95)                        BF1)

                                         235/45R19
                                         N245) T99)

                                         245/40R19
                                         A01) K03) N255) T98)

                                         255/40R19
                                         A01) K01) K04) T100)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
13                              e1*2001/116*0471*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 206      VW Scirocco              225/35R19                            A01) bis A10)
                (Ausführungen mit        K03) K04) N235)                      BF2) K15)
                kleinsten Serienreifen
                17Zoll)                  235/35R19
                                         K01) K02) K86) K87)

                                         245/30R19
                                         K01) K02) K86)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
13                              e1*2001/116*0471*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 162      VW Scirocco              215/35R19                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit        N225) T85)                           BF2)
                kleinsten Serienreifen
                16Zoll)                  225/35R19
                                         A01) K03) K04) K15) N235)

                                         235/35R19
                                         A01) GCB) K01) K02) K15) K86) K87)

                                         245/30R19
                                         A01) K01) K02) K15) K86)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     6 / 14
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                            e1*2007/46*0401*..
7N                            e1*2007/46*0434*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162      VW Sharan              225/40R19                              A01) bis A10)
                                       A93a) G6S) K04) T93)                   BF3)

                                         235/35R19
                                         A93) K02) K03) T91)

                                         245/35R19
                                         A93a) K02) K03) T93)

                                         255/35R19
                                         G6S) K01) K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/40R19          255/35R19          A01) bis A10)
                                         A93a)              K02)               BF3) G6S) T93) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                             e13*2007/46*1845*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      VW T-Roc                215/35R19                             A01) bis A10)
                (Frontantrieb)          K04)                                  BF1) K01)

                                         225/35R19
                                         K04)

                                         235/35R19
                                         K04)

                                         255/30R19
                                         K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                              e13*2007/46*1845*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140     VW T-Roc                 225/40R19                            A01) bis A10)
                (Allradantrieb)          K04)                                 BF1) K01)

                                         245/35R19
                                         K02)

                                         255/35R19
                                         K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     7 / 14
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                              e1*2001/116*0450*..
5N                              e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan 1              225/45R19                               A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterungen) K03)                                      BF1) E98)

                                         235/45R19
                                         K01) K04) K63)

                                         245/40R19
                                         K01) K02) K63) K85)

                                         255/40R19
                                         K01) K02) K80)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/45R19          245/40R19            A01) bis A10)
                                         K03)               K02) K63) K85)       BF1) E98) V00)
                                         225/45R19          255/40R19            A01) bis A10)
                                         K03)               K02) K80)            BF1) E98) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                             e1*2001/116*0450*..
5N                             e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan 1             225/45R19                                A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                                BF1) E98)
                Serie 255/40R19 und     235/45R19
                Verbreiterungen)
                                        245/40R19

                                         255/40R19

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/45R19          245/40R19          A02) bis A10)
                                                                               BF1) E98) V00)
                                         225/45R19          255/40R19          A02) bis A10)
                                                                               BF1) E98) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                              e1*2001/116*0450*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176      VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/45R19                                  A01) bis A10)
                Allspace                                                         BF1) E98a) K01) K04)
                (ohne Verbreiterung)     245/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     8 / 14
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176      VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/45R19                             A02) bis A10)
                Allspace                                                    BF1) E98a)
                (mit Verbreiterung)       245/45R19


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                1c
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519



A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5241
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5241
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5274
       Anzugsmoment: 140 Nm

E87)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig
       mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.

E90)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':




E91)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
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E93)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3

E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:

       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11

E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.

E99)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18,
     235/55R17, 235/60R16, 255/40R19, 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
     235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K71)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen
       oder nach innen umzuformen.

K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
         bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
         Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
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K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte
         umzulegen,
       • der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K83)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante
       des Verbreiterungsflap zu kürzen.

K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
         Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K85)   An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur
       Blechkante zu kürzen.

K86)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
         Stoßfängeroberkante aufzuweiten,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Blechlasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10 mm zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen,
       • die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoff-Flaps ist ab der Stoßfängeroberkante auf
         einer Länge von 20 mm nach unten zu kürzen.

K95)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
         Stoßfängeroberkante umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K97)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der
         Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K99)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
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K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
      • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um 10
        mm aufzuweiten,
      • die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu
        kürzen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 1c mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ DY-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.06.2018