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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     1/8
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                 SPT 605-5L
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                              Anzio
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              V7
             Radgröße:                                                6Jx15H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        42 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   57,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 51987




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                         580 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                  2060 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           120 Nm
                         Schaftlänge 27 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     2/8
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             5Z                            e1*2001/116*0301*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             40 bis 55       VW Fox                 185/55R15                              A02) bis A10)
                             (außer CROSS FOX)      A93)                                   BF1) E49)

                                                     195/50R15
                                                     A93)

                                                     195/55R15
                                                     G0D)

                                                     205/50R15

                                                     215/50R15
                                                     A01) G0D) K03)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             1J                              e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*..
§ 22 51987




             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 110      VW Golf, Golf 4-         195/60R15                             A02) bis A10)
                             Motion, VW Bora, Bora                                          BF1) EF0)
                             4-Motion                 195/65R15
                             (Schrägheck, Stufenheck,
                             Kombi, Front-und         205/60R15
                             Allradantrieb)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             1Y                              e1*2001/116*0205*..
             9C                              e1*2001/116*0106*.., e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 110      VW New Beetle            195/60R15                             A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio)                                                BF1) EF0)
                                                      195/65R15

                                                     205/60R15

                                                     225/55R15
                                                     A01) K31)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     3/8
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             9N                            e1*2001/116*0174*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             96 bis 110      VW Polo                185/55R15 M+S                       A02) bis A10)
                                                    A93)                                BF1)

                                                      195/50R15
                                                      N205)

                                                      195/50R15 M+S

                                                      195/55R15
                                                      N205)

                                                      195/55R15 M+S

                                                      205/50R15
                                                      A01) K04)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 51987




             9N                              e1*2001/116*0174*.., e1*98/14*0174*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             40 bis 77       VW Polo                  185/55R15                         A02) bis A10)
                             (außer Ausführungen      A93)                              BF1) E48)
                             Cross Polo, Polo Fun)
                                                      195/50R15

                                                      195/55R15

                                                      205/50R15
                                                      A01) K04)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             9N                            e1*2001/116*0174*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             40 bis 77       VW Cross Polo, Polo Fun 185/60R15 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                      195/55R15 M+S
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     4/8
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             6R                            e1*2001/116*0510*..
             6R                            e1*2007/46*0486*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             44 bis 110      VW Polo                185/60R15                         A02) bis A10)
                             (außer Cross)          N195)                             BF1)

                                                     185/60R15 M+S

                                                     195/55R15
                                                     N205)

                                                     195/55R15 M+S

                                                     205/55R15
                                                     A01) K93) N215)

                                                     205/55R15 M+S
                                                     A01) K93)

                                                     215/50R15
§ 22 51987




                                                     225/50R15
                                                     A01) K04) K25) K93)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             6R                            e1*2001/116*0510*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             132             VW Polo GTI            185/60R15 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                      BF1) E94) EB1) EF0)
                                                     195/55R15 M+S

                                                     205/55R15 M+S
                                                     A01) K93)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             6R                            e1*2001/116*0510*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             51 bis 81       VW Polo Cross          185/60R15                         A02) bis A10)
                                                    N195)                             BF1)

                                                     195/55R15
                                                     N205)

                                                     205/55R15
                                                     A01) K93) N215)

                                                     215/50R15

                                                     225/50R15
                                                     A01) K25) K93)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     5/8
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             AW                            e1*2007/46*1783*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             48 bis 85       VW Polo                185/60R15                         A02) bis A10)
                                                    A93)                              BF1)

                                                     185/65R15
                                                     A93)

                                                     195/60R15
                                                     A93)

                                                     205/55R15
                                                     A93a)

                                                     205/60R15
                                                     A93a)

                                                     215/55R15
                                                     A01) K03) K04)
§ 22 51987




                                                     225/50R15
                                                     A01) K01) K04)

                                                     225/55R15
                                                     A01) GF5) K01) K04)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                    den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                    nicht über die Radkontur hinausragen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     6/8
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L



             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                    Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
§ 22 51987




             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden.
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm


             E48)   Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

             E49)   Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

             E94)   Nur zulässig am VW Polo GTI bis Fahrzeugidentnummer (Fahrgestellnummer):
                    WVWZZZ6RZDY120742.

             EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW Audi Emblem ATE VL581 mit belüfteter
                       Scheibe Ø310x25 mm

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     7/8
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             GF5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R16,
                  215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
§ 22 51987




                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                    mm aufzuweiten.

             K31)   Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht mit
                    der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten vorderen
                    Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
                    (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
                    anzuwenden.

             K93)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
                    - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
                    Radmitte umzulegen,
                    - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

             N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     8/8
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             Die Anlage 1b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ SPT 605-5L des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 06.06.2018
§ 22 51987
						
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