Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-D0-306
Anlage-Nr. : 11d
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: NBU 858
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 112 G
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg
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Nr. : RZ-064534-D0-306
Anlage-Nr. : 11d
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1K, 1KM, 1KP, 1F, 16H, 2K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4723 120 Nm
2KN, AU, AUV M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
A1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4723 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
16, 3C, 1T, 5N Jetta, Passat (B7), Tiguan 1: 4723 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Beetle, Passat (B8), Tiguan 2, 4723 140 Nm
Touran 2:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
7M Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4670 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
3D, 3d Radschraube, Kegel 60°, Kalotte 4833 140 Nm
beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 32 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Beetle 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) M00) E99)
225/45R18
A01)K03)
235/40R18
A01)K03)
235/45R18
A01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Beetle Dune 235/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio)
235/45R18
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Anlage-Nr. : 11d
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
2KN L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 125 VW Caddy, Caddy Maxi, 215/40R18 A02) bis A10)
Caddy Life A01)B43)K01)K04)T89)
(Frontantrieb, nicht für
Ausführungen Cross 225/40R18
Caddy) A01)B43)K01)K04)T92)
235/35R18
A01)B43)K01)K04)T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Cross Caddy, Caddy 215/40R18 A02) bis A10)
Alltrack A01)B43)K01)K04)T89)
(Frontantrieb)
225/40R18
A01)B43)K01)K04)T92)
235/35R18
A01)B43)K01)K04)T90)
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Anlage-Nr. : 11d
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1F e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 VW EOS 215/40R18 A02) bis A10)
N225)
215/40R18 M+S
215/45R18
GAX)M00)N225)
215/45R18 M+S
GAX)M00)
225/35R18
N235)T87)
225/35R18 M+S
T87)
225/40R18
N235)
225/40R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 VW Golf 5 215/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K63)
Serienreifen in 15Zoll oder
16Zoll) 225/35R18
A01)K01)K04)T87)
225/40R18
A01)K01)K04)K63)
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Anlage-Nr. : 11d
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 VW Golf 5, R32 225/35R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)T87)
Serienreifen in 17Zoll)
225/40R18
A01)K01)K04)K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 199 VW Golf 6 215/40R18 A02) bis A10)
A01)K01)K63)
225/35R18
A01)K01)K04)T87)
225/40R18
A01)K01)K04)K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 195 VW Golf 6 Cabrio 215/40R18 A02) bis A10)
A01)K01)K64)N225)
225/35R18
A01)K01)K04)K64)T87)
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Golf Plus, 215/40R18 A01) bis A10)
VW Golf Plus Cross K03)K63) K04)
225/35R18
K01)
225/40R18
K01)K63)
e1*2001/116*0304*26 1150/990(1035) 5/112/57,1
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Nr. : RZ-064534-D0-306
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 90 VW Golf Plus 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K63) K04)
225/35R18
K01)
225/40R18
K01)K63)
e1*2007/46*0491*03 1090/1060(0) 5/112/57
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 VW Jetta, 215/40R18 A01) bis A10)
VW Golf 5 Variant, E46)K03) K64)
VW Golf 6 Variant
225/35R18
K01)K04)
225/40R18
K01)K04)
e1*2001/116*0328*24 1100/1080 (1110) 5/112/57
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 90 Golf 6 Variant 215/40R18 A01) bis A10)
E46)K03) K64)
225/35R18
K01)K04)
225/40R18
K01)K04)
e1*2007/46*0492*04 1030/1070(0) 5/112/57,1
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Nr. : RZ-064534-D0-306
Anlage-Nr. : 11d
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 228 VW Golf 7 GTI Clubsport 215/40R18 M+S A02) bis A10)
215/45R18 M+S
A01)G1C)K97)M00)
225/40R18
A01)K03)N235)
225/40R18 M+S
A01)K03)
235/35R18
A01)K03)
235/40R18
A01)K03)K25)K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 VW Golf 7 R 215/45R18 A02) bis A10)
(Nur zulässig bei A01) G01)K97) M00) N225) E100)
Fahrzeugen die
serienmäßig mit der 225/40R18
Reifengröße 235/35R19 A01) K03)K04) K28) N235)
ausgerüstet sind)
235/40R18
A01) K03)K04) K19) K25) K28) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 225/40R18 A02) bis A10)
(Nur zulässig bei A01) K03)K04) K28) N235) E100)
Fahrzeugen die
serienmäßig mit der 235/40R18
Reifengröße 235/35R19 A01) K03)K04) K19) K25) K28) K97)
ausgerüstet sind)
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Nr. : RZ-064534-D0-306
Anlage-Nr. : 11d
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 VW Golf 7 R 215/40R18 A02) bis A10)
(Nicht zulässig bei N225) E100a)
Fahrzeugen die
serienmäßig mit der 215/45R18
Reifengröße 235/35R19 A01) G1C)K25) K97) M00) N225)
ausgerüstet sind)
225/35R18
A01) A93a)K03) K04) N235)
225/40R18
A01) K03)K04) K25) K28) K97) N235)
235/35R18
A01) K03)K04) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 225/40R18 A02) bis A10)
(Nicht zulässig bei A01) K03)K04) K25) K28) K97) N235) E100a)
Fahrzeugen die
serienmäßig mit der 235/35R18
Reifengröße 235/35R19 A01) K03)K04) K28)
ausgerüstet sind)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85 VW Golf Sportsvan 215/40R18 A02) bis A10)
(Version mit E90)
Verbundlenkerachse) 225/35R18
235/35R18
A01)K03)K102)K28)
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Nr. : RZ-064534-D0-306
Anlage-Nr. : 11d
Seite : 9 / 21 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 VW Golf Sportsvan 215/40R18 A02) bis A10)
(Version mit E91)
Mehrlenkerachse) 225/35R18
235/35R18
A01)K03)K102)K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 215/40R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04) E95)
225/40R18
A01)K01)K04)K13)K21)K22)K28)K63)
245/35R18
A01)K01)K02)K13)K21)K22)K28)K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Jetta 215/40R18 A02) bis A10)
(Facelift, ab Modell 2014) A01) K01)K04) E95a)
225/35R18
A01) K01)K04)
225/40R18
A01) K01)K04) K13) K21) K28) K63)
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Nr. : RZ-064534-D0-306
Anlage-Nr. : 11d
Seite : 10 / 21 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3c e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 VW Passat 215/40R18 A02) bis A10)
(B6 / B7, Limousine, Kombi, A01) K63)T89) E87)E93)
kleinste Serienreifen in
16Zoll, außer Alltrack) 225/40R18
A01) K21)K63)
235/35R18
A01) K03)K21) K63)
235/40R18
A01) G0Y)K03) K21) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3c e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 220 VW Passat 225/40R18 A02) bis A10)
(B6 / B7, Limousine, Kombi, A01) K21)K63) N235) E87)E93)
kleinste Serienreifen in
17Zoll, außer Alltrack) 235/35R18
A01) K03)K21) K63) T90)
235/40R18
A01) K03)K21) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 206 VW Passat 215/45R18 A02) bis A10)
(B8; Limousine, Kombi; M00) E93a)
außer Alltrack)
225/45R18
235/40R18
235/45R18
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-D0-306
Anlage-Nr. : 11d
Seite : 11 / 21 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3d e1*2007/46*0452*..
3D e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331 VW Phaeton 235/45R18 A02) bis A10)B50)
T98) EF0)ER2)
235/50R18
245/45R18
T100)
255/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A02) bis A10)B50)
EF0)ER2)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7M e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 VW Sharan 225/40R18 A02) bis A10)
A01)K03)K04)K49)T92) ER1)
235/40R18
A01)K01)K04)K23)K66)
245/35R18
A01)K01)K04)T92)
255/35R18
A01)K01)K04)K49)
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Anlage-Nr. : 11d
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 235/50R18 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungen) E98)
245/45R18
255/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
E98)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 235/50R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit Serie E98)
255/40R19 und 245/45R18
Verbreiterungen)
255/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
E98)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176 VW Tiguan 2, Tiguan 2 225/55R18 A02) bis A10)
Allspace M00) E98a)ER2)
(ohne Verbreiterung)
225/60R18
GDR)M00)
235/50R18
235/55R18
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-D0-306
Anlage-Nr. : 11d
Seite : 13 / 21 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176 VW Tiguan 2, Tiguan 2 225/55R18 A02) bis A10)
Allspace M00) E98a)ER2)
(mit Verbreiterung)
225/60R18
GDR)M00)
235/50R18
235/55R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 VW Touran 2 215/45R18 A02) bis A10)
(außer Cross) A01)K03)M00) E96a)
225/45R18
A01)K01)
235/45R18
A01)K01)K04)K105)
245/40R18
A01)K01)K04)K71)
255/40R18
A01)K01)K04)K28)K71)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 VW T-Roc 225/45R18 A02) bis A10)
E22)
235/45R18
245/40R18
A01) K03)
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Teiletyp : NBU 858
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein
Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.
B50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
Achse1: Faustsattel Brembo mit belüftete Bremsscheibe Ø365x34 mm
E100) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
Fahrzeuges zugelassen sind.
E22) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb
E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind
serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18
ausgerüstet.
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3
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E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11
E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
- e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
- e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16
E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.
E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.
E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.
E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.
E100a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von siehe Tabelle. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
225/55R18 2150 1351
225/60R18 2217 1314
235/45R18 2040 1380
235/50R18 2114 1372
235/55R18 2181 1334
245/45R18 2065 1380
255/45R18 2095 1380
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G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GAX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GDR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R20
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
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K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der
Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen
(entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche
Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den
Befestigungsschrauben zu kürzen,
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
K66) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen notwendig:
- die Radhausausschnittkanten im Bereich von 175 mm vor und hinter der Radmitte
sind komplett umzulegen
- die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers im weiteren Verlauf ist auf
einer Länge von 100 mm bis auf eine Restbreite von max. 10 mm abzutrennen
- zusätzlich muss die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abgetrennt und der Stoßfänger
anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu befestigt werden
- die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen
eingeformt werden.
K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase
abzutrennen oder nach innen umzuformen.
K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter
der Radmitte sind zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K102) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
Schweller ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
anzukleben.
K105) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der
Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich einzuformen, und hinter die
aufgeweitete Radhauskante zu klemmen.
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M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
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Teiletyp : NBU 858
Die Anlage Nr. 11d mit den Blättern 1 bis 21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 858 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 10.01.2018
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