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							Gutachten 366-0272-12-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 24 VW                                                        Radtyp: TTD4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 16.07.2018
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Fahrzeughersteller                         : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 14 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTD42GA35W571           PCD100 ET35            Ø60.1      Ø57.1            57,1     Kunststoff       555     1975    06/13
TTD42GA35571            PCD100 ET35            Ø60.1      Ø57.1            57,1     Kunststoff       555     1975    06/13
TTD42KA35W571           PCD100 ET35            Ø60.1      Ø57.1            57,1     Kunststoff       555     1975    06/13
TTD42KA35571            PCD100 ET35            Ø60.1      Ø57.1            57,1     Kunststoff       555     1975    06/13
TTD42SA35W571           PCD100 ET35            Ø60.1      Ø57.1            57,1     Kunststoff       555     1975    06/13
TTD42SA35571            PCD100 ET35            Ø60.1      Ø57.1            57,1     Kunststoff       555     1975    06/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CADDY MJ 1995-2003
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
9KV          e9*93/81*0007*.., 42 - 66 175/65R14                    51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
             e9*98/14*0007*..          185/60R14                    51G                       12K; 51A; 71K; 721;
9KVF         H337                      195/60R14 86                 11A; 21B; 367             725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    CADDY PICKUP MJ 1996-2000
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
9U           H498             40 - 55 175/65R14-82                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GOLF (III) Cabriolet MJ 1993-1998
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen                 Auflagen
1E           e1*98/14*0070*..    55 - 85 175/65R14         51G                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                          185/60R14        51G                                12A; 51A; 71K; 721;
                                          195/60R14-85 11A; 22B; 24M                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 24 VW                                                     Radtyp: TTD4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.07.2018
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Verkaufsbezeichnung:     UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AA           e13*2007/46*1167*..    44 - 66   165/65R14 79       12R                      nicht Cross UP; Van;
AAN          e13*2007/46*1182*..              165/70R14 81       12R; 56G                 Schrägheck 2-türig;
                                              175/60R14 79       12Q                      Schrägheck 4-türig;
                                              175/65R14 82       12Q                      Frontantrieb;
                                              185/60R14 82       11A; 12A; 245; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/65R14 86       11A; 12A; 245; 248       51A; 71K; 721; 725;
                                              195/60R14 86       11A; 12A; 245; 248       73C; 74A; 74P; 76J;
                                                                                          77E

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85        175/65R14          51G                      ab e1*96/79*0070*01;
                                              185/60R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R14-85       11A; 22B; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J
1E             e1*96/79*0070*..     55 - 66   175/65R14-82       51J                      nur e1*96/79*0070*00;
1EX0           G407                 55 - 85   175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85       11A; 22B; 24M            725; 73C; 74A; 74P;
                                              205/55R14-85       11A; 22B; 24J; 24M       76J

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 44 175/65R14-82                                       Kombi; Frontantrieb;
1HX0         F804              40 - 85 175/65R14                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/60R14                 51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                       185/65R14-85              51J                      725; 73C; 74A; 74P;
                                       195/60R14-85              11A; 22B; 24M            76J
                                       205/55R14-85              11A; 22B; 24J; 24M
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 85 185/60R14                 11A; 22B; 51G            nicht Kombi;
1HX0         F804                      185/65R14-85              11A; 22B; 54A            Frontantrieb;
                                       195/60R14-85              11A; 22B; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/55R14-85              11A; 22B; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J
1H             e1*96/79*0068*..     66 - 85   175/65R14          51G                      nicht Kombi;
1HX1           e1*92/53*0004*..,              185/60R14          51G                      Allradantrieb;
               G156                           185/65R14-85       11A; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R14-85       11A; 21B; 22B            12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R14-85       11A; 22B; 24J; 24M       725; 73C; 74A; 74P
1HX0F          F894                 40 - 44   175/65R14-82                                Steilheck;
                                              185/60R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R14-85       11A; 22B; 24M            12K; 51A; 71K; 721;
                                    40 - 85   175/65R14          51G; 52J                 725; 73C; 74A; 74P;
                                              205/55R14-85       11A; 22B; 24J; 24M       76J
                                    47 - 55   185/60R14          51G
                                    47 - 85   195/60R14          11A; 22B; 24M; 51G
                                    66 - 85   185/60R14          51G; 52J



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 24 VW                                                     Radtyp: TTD4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.07.2018
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Verkaufsbezeichnung:    VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
1HX0F        F894             40 - 85 175/70R14                  11A; 22B; 51G; 52J       Schrägheck;
                                      185/60R14                  11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      185/65R14-85               11A; 22B; 54A            12A; 51A; 71K; 721;
                                      195/60R14-85               11A; 22B; 24J            725; 73C; 74A; 74P;
                                      205/55R14-85               11A; 22B; 24J            76J

Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6E           e1*2001/116*0114*.., 77          175/60R14          11A; 24J; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0114*..               185/55R14 80       11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24M                      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          915
6ES            e1*2001/116*0147*.., 92        185/55R14 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0147*..                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J
6X             e1*2001/116*0085*.., 37 - 74   185/50R14 77       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0085*..,              185/55R14-78       11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0085*..                                                           725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6KV          e9*93/81*0008*.., 40 - 81        175/65R14          12T; 51G                 Kombi;
               e9*98/14*0008*..               185/60R14-82       12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R14-86       12A                      51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P
6KV            e9*93/81*0008*..,    40 - 81   175/65R14          12T; 51G                 Limousine;
               e9*98/14*0008*..,              185/60R14-82       12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
               H249                                                                       51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P
6N             e1*98/14*0069*..     37 - 55   175/60R14-79       11A; 22B; 22L; 24M;      Polo GP (Facelift
                                                                 51J                      Okt.1999); ab
                                    37 - 74   185/50R14 77       11A; 22B; 22L; 24M;      e1*98/14*0069*07;
                                                                 5CV                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                    37 - 92   185/55R14-79       11A; 22B; 22L; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J
6N             e1*96/79*0069*..,    33 - 55   175/60R14-78       11A; 22B; 24J; 24M       nur bis
               e1*98/14*0069*..,              185/50R14 77       11A; 22B; 24C; 24D       e1*98/14*0069*06;
               G774                           195/45R14-76       11A; 22B; 24C; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
6NF            G951                                              54A                      12A; 51A; 71K; 721;
                                    33 - 88   185/55R14-78       11A; 22B; 24C; 24D       725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 24 VW                                                     Radtyp: TTD4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.07.2018
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 24 VW                                                     Radtyp: TTD4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.07.2018
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 24 VW                                                     Radtyp: TTD4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.07.2018
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      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
      berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 824kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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