Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47491 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000615-E0-104
Anlage-Nr. : 6d
Seite : 1 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.5655
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL2.5655.07
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2085 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 120 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge ZP50792 170 Nm
35 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47491 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000615-E0-104
Anlage-Nr. : 6d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 VW Cross Caddy, 195/60R15 A01) bis A10)
Caddy Alltrack K03) T92) A93) BF1) EF0) K04)
(Frontantrieb)
195/65R15
K03)
205/60R15
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 VW Cross Caddy, 195/60R15 A01) bis A10)
Caddy Alltrack A93) K03) BF1) EF0) K04)
(Allrad)
195/65R15
A93) K03)
205/60R15
A93) K01)
215/55R15
K01) T89)
225/55R15
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
2KN L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 VW Caddy, Caddy 195/60R15 A01) bis A10)
Maxi, Caddy Life N205) T92) A93) BF1) EF0) K01) K04)
(Frontantrieb, nicht für
Ausführungen Cross 195/65R15
Caddy) N205)
205/60R15
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Nr. : RA-000615-E0-104
Anlage-Nr. : 6d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
2KN L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 VW Caddy, Caddy Maxi 195/60R15 A01) bis A10)
(Allradantrieb, nicht für A93) K04) BF1) EF0) K01)
Ausführungen Cross
Caddy) 195/65R15
A93) K04)
205/60R15
A93) K04)
215/55R15
K04) T89)
225/55R15
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 VW Golf 5 195/65R15 A01) bis A10)
(Ausführungen mit BF1) K01)
kleinsten Serienreifen in 205/60R15
15Zoll oder 16Zoll)
215/60R15
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 125 VW Golf 6 195/65R15 A02) bis A10)
N205) BF1) EF0)
195/65R15 M+S
W205)
205/60R15
A01) K01)
205/60R15 M+S
A01) K01)
215/60R15
A01) K01) K04)
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Nr. : RA-000615-E0-104
Anlage-Nr. : 6d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 103 VW Golf 6 Cabrio 195/60R15 A02) bis A10)
BF1) EF0)
195/65R15
205/60R15
A01) K01)
215/55R15
A01) K01) K04) K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 VW Golf Plus 185/65R15 A02) bis A10)
(außer Ausführung N195) BF1) EF0)
Cross Golf)
185/65R15 M+S
W195)
185/70R15
M00) N195)
185/70R15 M+S
M00) W195)
195/65R15
A01) K01) K04)
205/60R15
A01) K01) K04)
215/60R15
A01) K01) K04) K63)
225/55R15
A01) K01) K02) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 103 VW Cross Golf 195/65R15 A02) bis A10)
BF1)
205/60R15
A01) K01) K04)
215/60R15
A01) K01) K04) K63)
225/55R15
A01) K01) K04) K63)
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Nr. : RA-000615-E0-104
Anlage-Nr. : 6d
Seite : 5 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 96 VW Golf 7 185/70R15 A02) bis A10)
(Version mit M00) N195) BF1) E90) EF0)
Verbundlenker-
Hinterachse) 195/65R15
N205)
205/60R15
215/60R15
A01) K03) K97)
225/55R15
A01) K03)
235/55R15
A01) K01) K04) K25) K28) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 185/70R15 A02) bis A10)
(Version mit M00) N195) BF1) E91) EF0)
Mehrlenker- Hinterachse)
195/65R15
N205)
205/60R15
215/60R15
A01) K03) K97)
225/55R15
A01) K03)
235/55R15
A01) K01) K04) K25) K97)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47491 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000615-E0-104
Anlage-Nr. : 6d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 100 VW e-Golf 195/65R15 M+S A02) bis A10)
BF1)
205/60R15 M+S
215/60R15 M+S
A01) K03) K97)
225/55R15 M+S
A01) K03)
235/55R15 M+S
A01) K01) K04) K25) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85 VW Golf 7 Variant 195/60R15 A02) bis A10)
(Version mit N205) BF1) E90) EF0)
Verbundlenker-
Hinterachse) 195/65R15
N205)
205/60R15
215/55R15
A01) K03)
215/60R15
A01) K03) K97)
225/55R15
A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47491 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000615-E0-104
Anlage-Nr. : 6d
Seite : 7 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 Variant 195/60R15 A02) bis A10)
(Version mit N205) BF1) E91) EF0)
Mehrlenker-Hinterachse)
195/65R15
N205)
205/60R15
215/55R15
A01) K03)
215/60R15
A01) K03) K97)
225/55R15
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85 VW Golf Sportsvan 195/60R15 A02) bis A10)
(Version mit N205) BF1) E90) EF0)
Verbundlenkerachse)
195/60R15 M+S
195/65R15
N205)
195/65R15 M+S
205/60R15
215/55R15
215/60R15
A01) K97)
225/55R15
A01) K03)
235/55R15
A01) K01) K04) K25) K28) K97) K102)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47491 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000615-E0-104
Anlage-Nr. : 6d
Seite : 8 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 VW Golf Sportsvan 195/60R15 A02) bis A10)
(Version mit N205) BF1) E91) EF0)
Mehrlenkerachse)
195/60R15 M+S
195/65R15
N205)
195/65R15 M+S
205/60R15
215/55R15
215/60R15
A01) K97)
225/55R15
A01) K03)
235/55R15
A01) K01) K04) K25) K28) K97) K102)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 103 VW Jetta, Jetta Hybrid 195/65R15 A02) bis A10)
BF1) E95)
205/60R15
A01) K01) K04)
215/60R15
A01) K01) K04)
225/55R15
A01) K01) K04)
235/55R15
A01) K01) K02) K13) K21) K22)
K28) K63)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47491 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000615-E0-104
Anlage-Nr. : 6d
Seite : 9 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 110 VW Jetta 195/60R15 A01) bis A10)
(Facelift, ab Modell 2014) BF1) E95a) EF0) K01)
195/65R15
205/60R15
K04)
215/55R15
K04)
215/60R15
K04)
225/55R15
K04)
235/55R15
K04) K21) K28) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7M e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 128 VW Sharan 195/65R15 A01) bis A10)
K03) N205) BF2) EF0)
195/65R15 M+S
K03)
205/60R15
K03) K04)
215/60R15
K03) K04) K49)
225/55R15
K01) K04) T92)
235/55R15
K01) K04) K49)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47491 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000615-E0-104
Anlage-Nr. : 6d
Seite : 10 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1T e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 VW Touran 1 195/65R15 A01) bis A10)
(Ausführungen mit A93) K03) BF1) E53) E96) K04)
kleinsten Serienreifen in
15Zoll, außer Cross) 205/60R15
K03)
215/60R15
K01)
225/55R15
K01)
235/55R15
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1T e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 110 VW Cross Touran 1 195/65R15 M+S A02) bis A10)
A93) BF1) E96) EF0)
205/60R15 M+S
215/60R15 M+S
225/55R15 M+S
A01) K03)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47491 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000615-E0-104
Anlage-Nr. : 6d
Seite : 11 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Zubehörkit: ZP50792
Anzugsmoment: 170 Nm
E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47491 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000615-E0-104
Anlage-Nr. : 6d
Seite : 12 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16
E96) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 1“:
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* bis Nachtrag 35,
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* bis Nachtrag 13,
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0506* bis Nachtrag 00.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47491 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000615-E0-104
Anlage-Nr. : 6d
Seite : 13 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der
Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen,
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen
(entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter
für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen,
• die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu
kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47491 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000615-E0-104
Anlage-Nr. : 6d
Seite : 14 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K102) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller
ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen
oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzukleben.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 6d mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SL2.5655 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 05.04.2018