Gutachten 366-0073-10-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 24 VW Radtyp: TRE9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2019
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TRE9K8KA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2144 12/10
TRE9K8SA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2144 12/10
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1 KM; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 16; 3c; 3C;
3D
140 Nm für Typ : A1; 3H; 5N
Verkaufsbezeichnung: ARTEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3H e1*2007/46*1725*.. 110 - 206 225/40R19 93 Allradantrieb;
225/45R19 92 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/35R19 88 11A; 22M; 22P Cabrio; Frontantrieb;
85 - 147 225/35R19 88W 11A; 22M; 22P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 24 VW Radtyp: TRE9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 235/35R19 87W 11A; 21P; 22H; 22P; Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 24C; 24D; 5ET e1*2007/46*0490*04;
59 - 155 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22P; ab
24J; 24M e1*2001/116*0242*25;
59 - 173 215/35R19 85Y 11A; 22P; 24J; 24M; Schrägheck;
5EG Frontantrieb;
225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22P; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 91 11A; 21P; 22H; 22P; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D 74P; 77E
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88 11A; 21S; 24J; 248; Cabrio; Frontantrieb;
26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 155 225/35R19 88Y 11A; 21S; 24J; 248; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P; 27H; 5FE 721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
1K e1*2001/116*0242*.., 103 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22Q; Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 24J; 24M e1*2007/46*0490*04;
235/35R19 91 11A; 21P; 22F; 22Q; ab
24C; 24D e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22Q; Nur Golf R (6er); ab
24J; 24M; 51J e1*2001/116*0242*25;
235/35R19 11A; 21P; 22F; 22Q; Cabrio; Schrägheck;
24K; 51G Allradantrieb;
235/35R19 91 11A; 21P; 22F; 22Q; Frontantrieb;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 11A; 22P; 24J; 24M Nur Golf 5; nur bis
235/35R19 87W 11A; 21P; 22P; 24J; e1*2001/116*0242*24;
24M; 5ET Allradantrieb;
55 - 169 235/35R19 87Y 11A; 21P; 22P; 24J; Frontantrieb;
24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 215/35R19 85W 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant); bis
24J; 24M; 5EG e1*2007/46*0492*05;
225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; Frontantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22H; 12A; 51A; 71C; 71K;
22L; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 24 VW Radtyp: TRE9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; Golf 7
1K e1*2007/46*0490*.. 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26P; Sportsvan; ab
27H e1*2007/46*0490*05;
nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; Golf 7
1K e1*2007/46*0490*.. 225/35R19 88 11A; 245; 26P; 27H Sportsvan; ab
63 - 228 225/35R19 88Y 11A; 245; 26P; 27H e1*2007/46*0490*05;
228 225/35R19 M+S 11A; 245; 26P; 27H; nicht Golf Alltrack;
52J Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; ab
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26P; e1*2007/46*0623*01;
27H nicht Golf Alltrack;
e-Golf;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; ab
225/35R19 88 11A; 245; 26P; 27H e1*2007/46*0623*01;
63 - 228 225/35R19 88Y 11A; 245; 26P; 27H nicht Golf Alltrack;
228 225/35R19 M+S 11A; 245; 26P; 27H; e-Golf;
52J Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 24 VW Radtyp: TRE9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; ab
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26P; e1*2007/46*0627*01;
27H Golf 7 Sportsvan;
nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; ab
225/35R19 88 11A; 245; 26P; 27H e1*2007/46*0627*01;
63 - 228 225/35R19 88Y 11A; 245; 26P; 27H Golf 7 Sportsvan;
228 225/35R19 M+S 11A; 245; 26P; 27H; nicht Golf Alltrack;
52J Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 24J; 248; 5FE e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88 VF7; 11A; 22P; 24J; Nicht CrossGolf; Nur
24M; 5FE Golf Plus; Nur bis
235/35R19 87 11A; 21P; 22P; 24J; e1*2001/116*0304*13;
24M; 5ET Frontantrieb;
55 - 125 225/35R19 88W VF7; 11A; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 91 11A; 21P; 22P; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P; 77E
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 215/35R19 85 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24M; 5EG bis
75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13;
24J; 24M; 5FE Frontantrieb;
235/35R19 87 11A; 21P; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 5ET 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 91 11A; 21P; 22H; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M 74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 24 VW Radtyp: TRE9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab
5FE e1*2001/116*0304*21;
235/35R19 87 11A; 21P; 22H; 22L; Frontantrieb;
24J; 248; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21P; 22H; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 248 721; 725; 73C; 74A;
77 215/35R19 85 11A; 21P; 22H; 22M; 74P; 77E
5EG
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 24J; 248; Nur Jetta
270 (Stufenheck);
77 - 155 225/35R19 88W 11A; 21P; 24J; 248; Frontantrieb;
270 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 24J; 248; 12A; 51A; 573; 71C;
260; 271 71K; 721; 725; 73C;
245/30R19 89 11A; 21B; 24J; 248; 74A; 74P; 77E
260; 272
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/40R19 93 Beetle (Schrägheck);
235/35R19 91 Beetle Cabrio;
235/40R19 92 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; JETTA (Limousine);
24J; 24M Frontantrieb;
75 - 147 215/35R19 85W 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5EG 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M 74P; 77E
235/35R19 87W 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D; 5ET
235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); ab
24J; 24M e1*2001/116*0328*15;
235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22H; Allradantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 24 VW Radtyp: TRE9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 215/35R19 85W 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant); ab
24J; 24M; 5EG e1*2001/116*0328*15;
225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; Frontantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22H; 12A; 51A; 71C; 71K;
22L; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/35R19 85W 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF (Variant); nur
24J; 24M; 5EG bis
225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*14;
24J; 24M Frontantrieb;
235/35R19 87W 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 22P;
Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 5FE (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 77 - 155 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 22P;
e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 5FE bis
e1*2001/116*0307*36;
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7FE;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
4CA; 4LY
3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 225/40R19 93 VW Passat Alltrack
235/40R19 96 (B8) ab Mj.2014;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 4BB;
4CA
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 22P; nur bis
5FE e1*2001/116*0307*23;
75 - 147 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 22P; Kombi; Limousine;
5FE Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7BN;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
4BB; 4CA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 24 VW Radtyp: TRE9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.. 81 - 206 225/40R19 93Y ab
235/40R19 96 e1*2001/116*0307*37;
VW Passat (B8) ab Mj.
2014; nicht Passat
Alltrack; Kombi;
Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 4BB;
4CA
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R19 99W ohne R-Line; Allspace;
235/50R19 99W ab
245/45R19 98W e1*2001/116*0450*31;
255/45R19 100 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 77E;
4CA
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 225/40R19 93 11A; 245; 27I ab
e1*2007/46*0357*14;
e1*2007/46*0357*.. 235/40R19 92W 11A; 245; 248; 27I ab
e1*2001/116*0211*36;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: T-ROC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A1 e13*2007/46*1845*.. 110 - 140 225/35R19 88 Allradantrieb;
225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
A1 e13*2007/46*1845*.. 85 - 140 225/35R19 88 Allradantrieb;
225/40R19 89 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 24 VW Radtyp: TRE9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3D e1*2001/116*0189*.., 177 245/40R19 98 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0189*.. 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 77E;
4AT; 4AU; 4B3
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N15
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21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N15
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4B3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 7PP 907 275 F (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4LY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0307*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7FE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0307*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N15
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 24 VW Radtyp: TRE9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 30 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 24 VW Radtyp: TRE9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1T
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0357*..
Handelsbez.: TOURAN
Variante(n): ab e1*2007/46*0357*14
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 100 y = 200 HA
27V y = 100 y = 200 HA
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 250 15 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
26J x = 200 y = 300 15 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 24 VW Radtyp: TRE9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1T
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0211*..
Handelsbez.: TOURAN
Variante(n): ab e1*2001/116*0211*36
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 100 y = 200 HA
27V y = 100 y = 200 HA
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 250 15 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
26J x = 200 y = 300 15 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.