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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               51c
Seite :                    1 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                XRT-8519
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                     Vorderachse *
Radausführung:                                           LK112
Radgröße:                                              8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                        730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm
 * Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-9519, LK112 (ABE-Nr. 49285*03) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
13                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           5246     120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
A1, 3H, 3C, 3CC, 5N              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5246   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
3d                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5207   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

RA-000726-G0-015-51c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               51c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3H                             e1*2007/46*1725*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
110 bis 206     VW Arteon               235/40R19            235/40R19                       A01) bis A10)
                                        K03)                                                 N245)

                                               235/40R19 M+S          235/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                               K03)

                                               245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                               K03)

                                               255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                               K01)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2001/116*0307*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
110 bis 200     VW Passat Alltrack        235/40R19            235/40R19                     A02) bis A10)
                (B8)                                                                         E93a)

                                               245/35R19              245/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             E93a)

                                               255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                               K03)                                          E93a)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000726-G0-015-51c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               51c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3CC                            e1*2001/116*0468*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
100 bis 220     VW Passat CC, VW CC     235/35R19            235/35R19                       A01) bis A10)
                                        K01)K82)                                             GCB)

                                               245/30R19              245/30R19              A01) bis A10)
                                               K01)T89)

                                               255/30R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                               K01)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3d                             e1*2007/46*0452*..
3D                             e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
165 bis 331     VW Phaeton               235/40R19            235/40R19                      A02) bis A10)ER1)
                                                                                             G3M)N245)T95)

                                               245/40R19              245/40R19              A01) bis A10) ER1)
                                               K03)T98)                                      N255)

                                               255/40R19              255/40R19              A01) bis A10) ER1)
                                               K01)T100)

                                               235/40R19              265/35R19              A02) bis A10) ER1)
                                               N245)T95)                                     G3M)V00)

                                               235/40R19              275/35R19              A02) bis A10) ER1)
                                               N245)T95)                                     G3M)V00)

                                               245/40R19              275/35R19              A01) bis A10) ER1)
                                               K03)N255)T98)                                 V00)

                                               245/40R19              285/35R19              A01) bis A10) ER1)
                                               K03)N255)T98)                                 V00)

                                               255/40R19              285/35R19              A01) bis A10) ER1)
                                               K01)T100)                                     V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000726-G0-015-51c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               51c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
13                               e1*2001/116*0471*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
92 bis 206      VW Scirocco                 245/30R19            245/30R19                   A01) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten K01)
                Serienreifen 17Zoll)

Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
13                               e1*2001/116*0471*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
90 bis 162      VW Scirocco                 245/30R19            245/30R19                   A01) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten K01)
                Serienreifen 16Zoll)

Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                             e13*2007/46*1845*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
85 bis 110      VW T-Roc                235/35R19            235/35R19                       A01) bis A10)
                (Frontantrieb)          K01)

                                               255/30R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                               K01)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000726-G0-015-51c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               51c
Seite :                    5 / 10                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                              e13*2007/46*1845*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
110 bis 140     VW T-Roc                 245/35R19            245/35R19                      A01) bis A10)
                (Allradantrieb)          K01)

                                               255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                               K01)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
5N                               e1*2007/46*0487*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
81 bis 155      VW Tiguan 1               245/40R19            245/40R19                     A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterungen)    K01)                                               E98)

                                               255/40R19              255/40R19              A01) bis A10)
                                               K01)                                          E98)

                                               225/45R19              245/40R19              A01) bis A10)
                                               K03)                                          E98)V00)

                                               225/45R19              255/40R19              A01) bis A10)
                                               K03)                                          E98)V00)

                                               235/45R19              265/40R19              A01) bis A10)
                                               K01)                                          E98)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000726-G0-015-51c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               51c
Seite :                    6 / 10                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
5N                               e1*2007/46*0487*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
81 bis 155      VW Tiguan 1               245/40R19            245/40R19                     A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie                                                      E98)
                255/40R19 und
                Verbreiterungen)          255/40R19            255/40R19                     A02) bis A10)
                                                                                             E98)

                                               225/45R19              245/40R19              A02) bis A10)
                                                                                             E98)V00)

                                               225/45R19              255/40R19              A02) bis A10)
                                                                                             E98)V00)

                                               235/45R19              265/40R19              A02) bis A10)
                                                                                             E98)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
85 bis 176      VW Tiguan 2, Tiguan 2     245/45R19            245/45R19                     A01) bis A10)
                Allspace                  K01)                                               E98a)ER2)
                (ohne Verbreiterung)

Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                                e1*2001/116*0450*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
85 bis 176      VW Tiguan 2, Tiguan 2      245/45R19            245/45R19                    A02) bis A10)
                Allspace                                                                     E98a) ER2)
                (mit Verbreiterung)

Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000726-G0-015-51c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               51c
Seite :                    7 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.




RA-000726-G0-015-51c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               51c
Seite :                    8 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
     Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
     sein.

E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11

E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G3M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18,
     235/55R17, 235/60R16, 255/40R19, 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
     235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000726-G0-015-51c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               51c
Seite :                    9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




RA-000726-G0-015-51c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               51c
Seite :                    10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Die Anlage Nr. 51c mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 22.02.2019




RA-000726-G0-015-51c~VW-5-112-57-ET30.docx