Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-D0-015 Anlage-Nr. : 1a Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BLX-9519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK112 Radgröße: 9½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 13, 3CC Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5246 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 3C Passt (B8): 5246 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm A1, 3H, 5N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5246 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 3D, 3d Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5207 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000771-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-D0-015 Anlage-Nr. : 1a Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3H e1*2007/46*1725*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 206 VW Arteon 235/40R19 A02) bis A10) A01)K03)K04)N245) 235/40R19 M+S A01)K03)K04) 245/35R19 A01)K03)K04) 255/35R19 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 200 VW Passat Alltrack 235/40R19 A02) bis A10) (B8) A01)K104) E93a) 245/35R19 A01)K104) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3CC e1*2001/116*0468*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 220 VW Passat CC, VW CC 245/30R19 A02) bis A10) A01)K01)K02)K83)K84)M00)T89) RA-000771-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-D0-015 Anlage-Nr. : 1a Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3d e1*2007/46*0452*.. 3D e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 165 bis 331 VW Phaeton 235/40R19 A02) bis A10)ER1) G3M)N245)T95) 245/40R19 A01)K03)N255)T98) 255/40R19 A01)K01)K04)T100) 265/35R19 A01)G3M)K01)K04)T98) 275/35R19 A01)K01)K04)T100) 285/35R19 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/40R19 265/35R19 A01) bis A10) ER1) N245)T95) K04) G3M)V00) 235/40R19 275/35R19 A01) bis A10) ER1) N245)T95) K04) G3M)V00) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) ER1) K03)N255)T98) K04) V00) 245/40R19 285/35R19 A01) bis A10) ER1) K03)N255)T98) K04) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) ER1) K01)T100) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 13 e1*2001/116*0471*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 206 VW Scirocco 245/30R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K02)K15)K86)M00) Serienreifen 17Zoll) RA-000771-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-D0-015 Anlage-Nr. : 1a Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 13 e1*2001/116*0471*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 162 VW Scirocco 245/30R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K02)K15)K86)M00) Serienreifen 16Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 155 VW Tiguan 1 245/40R19 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungen) A01)K01)K02) E98) 255/40R19 A01)K01)K02)K80) 265/40R19 A01)K01)K02)K80)K98) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 155 VW Tiguan 1 245/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serie E98) 255/40R19 und 255/40R19 Verbreiterungen) 265/40R19 A01)K98) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 176 VW Tiguan 2, Tiguan 2 245/45R19 A02) bis A10) Allspace A01)K01)K04)M00) E98a)ER3) (ohne Verbreiterung) RA-000771-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-D0-015 Anlage-Nr. : 1a Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 176 VW Tiguan 2, Tiguan 2 245/45R19 A02) bis A10) Allspace M00) E98a) ER3) (mit Verbreiterung) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 140 VW T-Roc 235/40R19 A02) bis A10) (Allradantrieb) A01)G0N)K01)K04) 245/35R19 A01)K01)K02) 255/35R19 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 VW T-Roc 235/35R19 A02) bis A10) (Frontantrieb) A01)K01)K04) 255/30R19 A01)G8M)K01)K02) 265/30R19 A01)K01)K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000771-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-D0-015 Anlage-Nr. : 1a Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11 E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14. E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24. RA-000771-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-D0-015 Anlage-Nr. : 1a Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 215/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18, 235/55R17, 235/60R16, 255/40R19, 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000771-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-D0-015 Anlage-Nr. : 1a Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen. K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen. K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K98) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist, im Bereich zwischen den beiden Befestigungsschrauben des KS Innenkotflügels, umzulegen, - die Kunststoffkante der Kotflügelverbreiterungen ist entsprechend zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden. RA-000771-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-D0-015 Anlage-Nr. : 1a Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um 10 mm aufzuweiten, - die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BLX-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019 RA-000771-D0-015-01a~VW-5-112-57-ET35.docx