Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 4c
               Seite :                      1/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    8100_7017
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                100Z
               Radausführungskennz.:                                         100Z
               Radgröße:                                                   7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                     67,20 mm
§22 51764*03




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             Ø57,1-Ø67,1
               geprüfte Radlast: *)                                         680 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2290 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             120 Nm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                               120 Nm
                               Schaftlänge 30,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             140 Nm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                               140 Nm
                               Schaftlänge 30,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 4c
               Seite :                      2/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               5Z                          e1*2001/116*0301*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               40 bis 55     VW Fox                205/40R17                                 A01) bis A10)
                             (außer CROSS FOX)     G0D)                                      BF1) E49) K01)

                                                     215/35R17
                                                     K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1J                          e1*2001/116*0071*.., e1*98/14*0071*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               177           VW Golf R32           205/50R17 M+S                             A01) bis A10)
                                                                                             BF2) K03) K04) K31)
                                                     225/45R17
§22 51764*03




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1J                            e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 150    VW Golf, Golf 4-         205/45R17                               A02) bis A10)
                             Motion, VW Bora,         N215)                                   BF1)
                             Bora 4-Motion
                             (Schrägheck,             205/50R17
                             Stufenheck, Kombi,       A01) K03) K04) K31) N215)
                             Front-und Allradantrieb)
                                                      215/45R17
                                                      N225)

                                                     225/45R17
                                                     A01) K03) K04) K31)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     205/50R17           225/45R17           A01) bis A10)
                                                     K03) K31)           K04)                BF1) N215) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 4c
               Seite :                      3/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Y                          e1*2001/116*0205*..
               9C                          e1*2001/116*0106*.., e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 125    VW New Beetle         205/45R17                                A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio)                                                BF1)
                                                   205/50R17
                                                   A01) K31)

                                                    215/45R17

                                                    225/45R17

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     205/50R17           225/45R17           A01) bis A10)
                                                     K31)                                    BF1) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 51764*03




               9N                          e1*2001/116*0174*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 132    VW Polo               205/40R17                                 A01) bis A10)
                                                                                             BF1) K04)
                                                    215/35R17
                                                    K03)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               9N                           e1*2001/116*0174*.., e1*98/14*0174*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               40 bis 77     VW Polo                205/40R17                                A01) bis A10)
                             (außer Ausführungen                                             BF1) E48) K04)
                             Cross Polo, Polo Fun) 215/35R17
                                                    K03)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               9N                          e1*2001/116*0174*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               40 bis 77     VW Cross Polo, Polo   195/45R17 M+S                             A02) bis A10)
                             Fun                                                             BF1)
                                                   205/40R17 M+S

                                                    215/40R17 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 4c
               Seite :                      4/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                          e1*2001/116*0510*..
               6R                          e1*2007/46*0486*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 110    VW Polo               195/45R17                              A01) bis A10)
                             (außer Cross)         K25) K93) N205)                        BF1)

                                                    195/45R17 M+S
                                                    K25) K93)

                                                    205/40R17
                                                    K04) K25) K93) N215)

                                                    205/40R17 M+S
                                                    K04) K25) K93)

                                                    215/35R17
                                                    K01) K04)

                                                    215/40R17
§22 51764*03




                                                    K01) K04) K25) K93)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                          e1*2001/116*0510*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 141   VW Polo GTI           195/45R17 M+S                          A01) bis A10)
                                                   K25) K93)                              BF1)

                                                    205/40R17 M+S
                                                    K04) K25) K93)

                                                    215/35R17
                                                    K01) K04)

                                                    215/40R17
                                                    K01) K04) K25) K93)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                          e1*2001/116*0510*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               162           VW Polo R             195/45R17 M+S                          A01) bis A10)
                                                   K25) K93)                              BF1)

                                                    205/40R17 M+S
                                                    K04) K25) K93)

                                                    215/35R17 M+S
                                                    K01) K04)

                                                    215/40R17 M+S
                                                    K01) K04) K25) K93)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 4c
               Seite :                      5/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                          e1*2001/116*0510*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 81     VW Polo Cross         195/45R17                              A01) bis A10)
                                                   N205)                                  BF1) K25) K93)

                                                    205/40R17
                                                    N215)

                                                    215/40R17


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               AW                          e1*2007/46*1783*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 110    VW Polo               195/45R17                              A01) bis A10)
                                                   K03)                                   BF3)
§22 51764*03




                                                    205/45R17
                                                    K01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               AW                          e1*2007/46*1783*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147           VW Polo GTI           195/45R17 M+S                          A01) bis A10)
                                                   K03)                                   BF4)

                                                    205/45R17 M+S
                                                    K01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               C1                          e13*2007/46*1985*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 85     VW T-Cross            205/55R17                              A02) bis A10)
                                                                                          BF3)
                                                    215/50R17
                                                    A01) K01) K04)

                                                    225/45R17
                                                    A93a)

                                                    225/50R17
                                                    A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 4c
               Seite :                      6/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
§22 51764*03




                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                      ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                      unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 4c
               Seite :                      7/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E48)   Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

               E49)   Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
§22 51764*03




               G0D)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K31)   Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht mit der
                      Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten vorderen Radhaus
                      der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen (Kontrollmöglichkeit
                      ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist anzuwenden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 4c
               Seite :                      8/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               K93)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
                      - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der Radmitte
                      umzulegen,
                      - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 51764*03




               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage 4c mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 8100_7017 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 24.10.2019
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen