Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 1 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: DE808
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 112G
Radgröße: 8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,6 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast: *) 710 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 4723 140 Nm
Schaftlänge 29 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 4723 120 Nm
Schaftlänge 29 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, 4833 150 Nm
Schaftlänge 32 mm
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Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3H e1*2007/46*1725*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 206 VW Arteon 225/45R18 A02) bis A10)
A93) N235) BF1)
225/50R18
N235)
235/45R18
A93) N245)
245/45R18
255/45R18
A01) GEY) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Beetle 205/45R18 A01) bis A10)
(Limousine, Cabrio) A93) K03) M00) N215) T86) BF1) E99)
215/45R18
A93a) K03)
225/45R18
K01) K04)
235/40R18
A93) K01) K04)
235/45R18
K01) K04) K95)
245/40R18
K01) K04) K95)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) K95) BF1) E99) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 3 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1F e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 VW EOS 205/40R18 A02) bis A10)
N215) T86) BF2)
205/40R18 M+S
T86)
205/45R18
M00) N215) T86)
205/45R18 M+S
M00) T86)
215/40R18
A01) K71) N225)
215/40R18 M+S
A01) K71)
225/35R18
A01) A93) K03) N235) T87)
225/35R18 M+S
A01) A93) K03) T87)
225/40R18
A01) K03) K71) N235)
225/40R18 M+S
A01) K03) K71)
235/35R18
A01) K03) K04) K71)
235/40R18
A01) K03) K04) K63) K71)
245/35R18
A01) K01) K04) K63) K71)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 VW Golf 5 215/40R18 A01) bis A10)
(Ausführungen mit BF2) K01) K04) K64)
kleinsten Serienreifen in 225/35R18
15Zoll oder 16Zoll) T87)
225/40R18
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Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 4 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 VW Golf 5, R32 215/40R18 M+S A01) bis A10)
(Ausführungen mit BF2) K01) K04) K64)
kleinsten Serienreifen in 225/35R18
17Zoll) T87)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 199 VW Golf 6 215/40R18 A01) bis A10)
K04) BF2) K01) K64)
225/35R18
K02) T87)
225/40R18
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
1KP e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Golf Plus 205/40R18 A01) bis A10)
(außer Ausführung K04) T86) BF2) K01) K63)
Cross Golf)
205/45R18
K04) M00) T86)
215/40R18
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Cross Golf 205/40R18 A01) bis A10)
T86) BF2) K01) K04) K63)
205/45R18
M00) T86)
215/40R18
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Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 5 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 96 VW Golf 7 205/40R18 A01) bis A10)
(Version mit K03) BF2) E90)
Verbundlenker-
Hinterachse) 205/45R18
K03) K25) K28) K97) M00)
215/40R18
K03) K25) K28) K97)
235/35R18
K01) K04) K28)
245/35R18
K01) K04) K25) K28) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 180 VW Golf 7 205/40R18 A01) bis A10)
(Version mit K03) N215) T86) BF2) E91)
Mehrlenker- Hinterachse)
205/45R18
K03) K25) K97) M00) N215) T86)
215/40R18
K03) K25) K97) N225)
235/35R18
K01) K04) K28)
245/35R18
K01) K04) K25) K28) K97)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 6 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 213 VW Golf 7 GTI Clubsport, 205/40R18 M+S A01) bis A10)
GTI TCR K03) T86) BF2) E100a)
(Nicht zulässig bei
Fahrzeugen die 205/45R18 M+S
serienmäßig mit der K03) K25) K97) M00) T86)
Reifengröße 235/35R19
ausgerüstet sind) 215/40R18 M+S
K03) K25) K97)
235/35R18
K01) K04) K28)
245/35R18
K01) K04) K25) K28) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 228 VW Golf 7 GTI Clubsport, 205/40R18 M+S A01) bis A10)
GTI TCR K03) T86) BF2) E100)
(Nur zulässig bei
Fahrzeugen die 205/45R18 M+S
serienmäßig mit der K03) M00) T86)
Reifengröße 235/35R19
ausgerüstet sind) 215/40R18 M+S
K03)
215/45R18 M+S
K03) K25) K28) K97)
225/40R18
K01) K04) K25) K28) K97) N235)
225/40R18 M+S
K01) K04) K25) K28) K97)
235/35R18
K01) K04) K28)
245/35R18
K01) K04) K28)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 7 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 VW Golf 7 R 205/40R18 A01) bis A10)
(Nicht zulässig bei K03) N215) T86) BF2) E100a) K04)
Fahrzeugen die
serienmäßig mit der 205/45R18
Reifengröße 235/35R19 K03) K25) K28) K97) M00) N215) T86)
ausgerüstet sind)
215/40R18
K03) K25) K28) K97) N225)
225/35R18
K01)
235/35R18
K01) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 VW Golf 7 R 205/45R18 A01) bis A10)
(Nur zulässig bei K03) M00) N215) T86) BF2) E100) K04) K28)
Fahrzeugen die
serienmäßig mit der 215/45R18
Reifengröße 235/35R19 G01) K03) K19) K25) K97) N225)
ausgerüstet sind)
225/40R18
K01) K19) K25) K97) N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 100 VW e-Golf 205/40R18 A01) bis A10)
K03) BF2)
205/45R18
K03) K25) K97) M00)
215/40R18
K03) K25) K97)
235/35R18
K01) K04) K28)
245/35R18
K01) K04) K25) K28) K97)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 8 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 Variant 205/40R18 A01) bis A10)
(Version mit K03) K04) N215) BF2) E90)
Verbundlenker-
Hinterachse) 205/45R18
K03) K04) K25) K28) K97) M00) N215)
215/40R18
K03) K04) K25) K28) K97) N225)
225/35R18
K01) K04)
235/35R18
K01) K04) K28)
245/35R18
K01) K02) K25) K28) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 135 VW Golf 7 Variant 205/40R18 A01) bis A10)
(Version mit K03) K04) N215) T86) BF2) E91)
Mehrlenker-Hinterachse)
205/45R18
K03) K04) K25) K97) M00) N215) T86)
215/40R18
K03) K04) K25) K97) N225)
225/35R18
K01) K04)
235/35R18
K01) K04) K28)
245/35R18
K01) K02) K25) K28) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 235/35R18 A01) bis A10)
(Nicht zulässig bei BF2) E100a) K01) K04) K28)
Fahrzeugen die
serienmäßig mit der
Reifengröße 235/35R19
ausgerüstet sind)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 9 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 225/40R18 A01) bis A10)
(Nur zulässig bei BF2) E100) K01) K04) K19)
Fahrzeugen die K25) K28) K97) N235)
serienmäßig mit der
Reifengröße 235/35R19
ausgerüstet sind)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135 VW Golf 7 Variant 205/40R18 A02) bis A10)
Alltrack T86) BF2)
205/45R18
M00) T86)
215/40R18
A01) K03)
235/35R18
A01) K03) K95)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 205/40R18 A01) bis A10)
(Version mit K03) T86) BF2) E90)
Verbundlenkerachse)
225/35R18
K01) K04) K28) K102) T87)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 205/40R18 A01) bis A10)
(Version mit K03) T86) BF2) E91)
Mehrlenkerachse)
225/35R18
K01) K04) K28) K102) T87)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 10 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 96 VW Golf 8 205/45R18 A01) bis A10)
(Version mit M00) BF2) E90) K01) K04)
Verbundlenker-
Hinterachse) 215/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 VW Golf 8 205/45R18 A01) bis A10)
(Version mit K03) M00) BF2) E91) K04)
Mehrlenker-Hinterachse)
215/40R18
K03)
225/35R18
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 205/45R18 A01) bis A10)
K04) M00) BF2) E95) K01) K13) K21)
K22) K28) K63)
215/40R18
K04)
225/40R18
K02) K25)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Jetta 205/40R18 A01) bis A10)
(Facelift, ab Modell 2014) K04) T86) BF2) E95a) K01) K28)
205/45R18
G0S) K04) K13) K21) K63) M00) T86)
215/40R18
K04) K21) K63)
225/35R18
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 11 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 VW Passat 205/40R18 A01) bis A10)
(B6 / B7, Limousine, A93) K03) T86) BF1) E87) E93) K63)
Kombi, kleinste
Serienreifen in 16Zoll, 205/45R18
außer Alltrack) A93) G0P) K03) K21) M00) T86)
215/40R18
A93) K03) K21) T89)
225/40R18
A93a) K01) K04) K21)
235/35R18
A93) K01) K04) K21)
235/40R18
G0Y) K01) K04) K21) K28)
245/35R18
A93a) K01) K04) K21) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 220 VW Passat 225/40R18 A01) bis A10)
(B6 / B7, Limousine, A93a) N235) BF2) E87) E93) K01) K04)
Kombi, kleinste K21) K63)
Serienreifen in 17Zoll, 235/35R18
außer Alltrack) A93) T90)
235/40R18
K28)
245/35R18
A93a) K28)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 12 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 206 VW Passat 215/45R18 A02) bis A10)
(B8; Limousine, Kombi; A93a) BF1) E93a)
außer Alltrack)
225/45R18
A01) K28)
235/40R18
A01) A93a) K28)
235/45R18
A01) K28) K63)
245/40R18
A01) K03) K04) K28)
245/45R18
A01) G2B) K03) K04) K25) K28) K63) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 155 VW Passat Alltrack 215/40R18 A02) bis A10)
(B7) A93) T89) BF1) E93)
215/45R18
225/40R18
A93a)
225/45R18
235/40R18
A01) K99)
245/35R18
A01) K03) K04) K99)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 13 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 200 VW Passat Alltrack 215/45R18 A02) bis A10)
(B8) A93) N225) BF1) E93a)
215/45R18 M+S
A93)
225/45R18
A93a)
235/45R18
245/40R18
A93a)
245/45R18
A01) K104)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3CC e1*2001/116*0468*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 220 VW Passat CC, VW CC 205/45R18 A02) bis A10)
A93a) M00) N215) T86) BF1)
215/40R18
A93) N225) T89)
215/45R18
G5A) N225)
225/40R18
A01) K04) N235)
235/40R18
A01) GCB) K04) K83) K84)
245/35R18
A01) K03) K04) K83) K84)
245/40R18
A01) G1C) K03) K04) K82) K83) K84)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 14 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3D e1*2007/46*0452*..
3D e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331 VW Phaeton 235/45R18 A02) bis A10)
ER5) T98) BF3) EF0)
235/50R18
ER4)
245/45R18
ER5) T100)
255/45R18
ER5)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF3) EF0) ER4) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
13 e1*2001/116*0471*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 206 VW Scirocco 205/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N215) T86) BF2)
kleinsten Serienreifen
17Zoll) 205/45R18
M00) N215) T86)
215/40R18
N225)
215/45R18
N225)
225/40R18
N235)
235/35R18
235/40R18
245/35R18
A01) K03) K15)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 15 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
13 e1*2001/116*0471*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 162 VW Scirocco 205/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N215) T86) BF2)
kleinsten Serienreifen
16Zoll) 205/45R18
M00) N215) T86)
215/40R18
N225)
215/45R18
G5A) N225)
225/40R18
N235)
235/35R18
235/40R18
GCB)
245/35R18
A01) K03) K15)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7N e1*2007/46*0401*..
7N e1*2007/46*0434*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162 VW Sharan 215/45R18 A02) bis A10)
A93) N225) T93) BF1) ER5)
225/45R18
A01) A93) K04)
235/40R18
A01) A93) K04)
235/45R18
A01) G7K) K04)
245/40R18
A01) A93a) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
A93) K04) BF1) ER5) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 16 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 VW T-Roc 215/45R18 A02) bis A10)
(Frontantrieb) A93) BF1)
225/40R18
A01) A93) K03) K04)
225/45R18
A01) A93a) K03) K04)
235/40R18
A01) A93) K01) K04)
245/40R18
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 VW T-Roc 225/45R18 A01) bis A10)
(Allradantrieb) A93a) K03) BF1)
235/45R18
K01)
245/40R18
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 VW T-Roc R 215/45R18 A02) bis A10)
(Allradantrieb) A93) BF1)
225/45R18
A93a)
235/45R18
A01) K01)
245/40R18
A01) K01)
245/45R18
A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 17 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 215/55R18 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungen) A93) M00) BF1) E98)
225/50R18
A01) A93) K03)
235/50R18
A01) K01) K04)
245/45R18
A01) A93) K03)
255/45R18
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R18 245/45R18 A01) bis A10)
A93) K03) BF1) E98) V00)
225/50R18 255/45R18 A01) bis A10)
A93) K03) K04) BF1) E98) V00)
235/50R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) E98) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 215/55R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A93) M00) BF1) E98)
Serie 255/40R19 und
Verbreiterungen) 225/50R18
A93)
235/50R18
245/45R18
A93)
255/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R18 245/45R18 A02) bis A10)
A93) BF1) E98) V00)
225/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
A93) BF1) E98) V00)
235/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF1) E98) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 18 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176 VW Tiguan 2, Tiguan 2 215/55R18 A02) bis A10)
Allspace A93) ER4) M00) BF1) E98a)
(ohne Verbreiterung)
225/55R18
A93a) ER3)
225/60R18
ER1) GDR)
235/50R18
A01) ER4) K01) K04)
235/55R18
A01) ER2) K01) K04)
245/50R18
A01) ER3) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176 VW Tiguan 2, Tiguan 2 215/55R18 A02) bis A10)
Allspace A93) ER4) M00) BF1) E98a)
(mit Verbreiterung)
225/55R18
A93a) ER3)
225/60R18
ER1) GDR)
235/50R18
ER4)
235/55R18
ER2)
245/50R18
ER3)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 19 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1T e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 VW Touran 1 215/40R18 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K04) T89) BF2) E53) E96) K01)
kleinsten Serienreifen in
15Zoll, außer Cross) 225/40R18
K04) K21)
235/35R18
K04)
245/35R18
K02) K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1T e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 VW Touran 1 215/40R18 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K04) T89) BF2) E53) E96) K01)
kleinsten Serienreifen in
16Zoll, außer Cross) 225/40R18
K04) K21)
235/35R18
K04)
245/35R18
K02) K21)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 20 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1T e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 130 VW Cross Touran 1 215/40R18 M+S A01) bis A10)
K03) T89) BF2) E96)
225/40R18 M+S
K03) K21)
235/35R18
K03)
245/35R18
K01) K04) K21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03) T89) K04) K21) BF2) E96) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 VW Touran 2 215/45R18 A01) bis A10)
(außer Cross) BF1) E96a) K01) K04)
225/45R18
K71)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 21 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Zubehörkit: 4723
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Zubehörkit: 4723
Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 22 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: 4833
Anzugsmoment: 150 Nm
E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17).
E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig
mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3
E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11
E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 23 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
E96) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 1“:
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* bis Nachtrag 35,
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* bis Nachtrag 13,
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0506* bis Nachtrag 00.
E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.
E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.
E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.
E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.
E100) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
zugelassen sind.
E100a)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
Anlage-Nr. : 3h
Seite : 24 / 28
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G0Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G5A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GDR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
GEY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
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Seite : 26 / 28
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Teiletyp : DE808
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der
Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen,
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen
(entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter
für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen,
• die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu
kürzen.
K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen
oder nach innen umzuformen.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen,
• der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante
des Verbreiterungsflap zu kürzen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen
• die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
Stoßfängeroberkante umzulegen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K99) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
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Nr. : RA-000608-H0-306
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K102) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller
ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen
oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzukleben.
K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um 10
mm aufzuweiten,
• die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu
kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-H0-306
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T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 3h mit den Seiten 1-28 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ DE808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH
Geschäftsstelle Essen, 21.02.2020