Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48096
Nr. : RA-000591-E0-104
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R4554
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 53R4554.23
Radgröße: 5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 44 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 550 kg
bei Reifenabrollumfang: 1935 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AA, 19E, 1H, 1HX0, 1HX0F, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40308 110 Nm
1HX1, 6E, 6N, 6NF, 6X M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-000591-E0-104-17a~VW-4-100-57-ET44_53R4554.docx
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Nr. : RA-000591-E0-104
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 19E
ABE / EG-Genehmigung: D186; D186/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 82 Golf, Jetta 175/65R14 A02) bis A10)
E03)E67)
185/60R14
840/740 4/100/57,1
Typ: 1HX0
ABE / EG-Genehmigung: F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 66 Golf, Vento, 175/65R14 M+S A02) bis A10)
Golf-Variant E67)
185/60R14
F804/NT17 920/890 4/100/57,1
Typ: 1H
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 55 Golf, 175/65R14 M+S A02) bis A10)
Vento, E67)
Golf Variant, 185/60R14
Golf Syncro,
Golf Variant Syncro
e1*96/79*0068*03 890/890 4/100/57
Typ: 1HX0F
ABE / EG-Genehmigung: F894
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Golf Kombi 185/60R14 A02) bis A10)
E67)
F894/Nt13 890/800 4/100/57,1
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Golf Syncro 175/65R14 M+S A02) bis A10)
E67)
185/60R14
G156/Nt12 950/900(Kombi 950/990) 4/100/57,1
RA-000591-E0-104-17a~VW-4-100-57-ET44_53R4554.docx
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Nr. : RA-000591-E0-104
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: e1*92/53*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Golf Syncro 175/65R14 M+S A02) bis A10)
E67)
185/60R14
e1*92/53*0004*01 890/880 4/100/57,1
Typ: 6N
ABE / EG-Genehmigung: G774; e1*96/79*0069*.., e1*98/14*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 55 Polo 165/60R14 A02) bis A10)
E45) E66)
175/60R14
185/50R14
185/55R14
e1*98/14*0069*11 850/780 4/100/57,1
Typ: 6NF
ABE / EG-Genehmigung: G951
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 55 Polo LKW 165/60R14 A02) bis A10)
E45) E66)
175/60R14
185/50R14
185/55R14
780/730 4/100/57,1
Typ: 6X
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0085*.., e1*98/14*0085*.., e1*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 55 Lupo 165/60R14 A02) bis A10)
E45) E66)
175/60R14
185/55R14
e1*2001/116*0085*17 820/690(700) 4/100/57
RA-000591-E0-104-17a~VW-4-100-57-ET44_53R4554.docx
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Nr. : RA-000591-E0-104
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 6E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0114*.. , e1*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
45 Lupo 155/65R14 A02) bis A10)
77 Lupo 155/65R14 M+S A02) bis A10)
E60)
165/60R14 M+S
175/60R14
185/55R14
e1*2001/116*0114*14 730/590(-) 4/100/57
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 VW Cross up! 165/70R14 A02) bis A10)
N175) EF0)
175/65R14
N185)
185/60R14
185/65R14
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000591-E0-104-17a~VW-4-100-57-ET44_53R4554.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48096
Nr. : RA-000591-E0-104
Anlage-Nr. : 17a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
155/70R13 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
Fahrzeuges zugelassen sind.
E60) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei
denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 155/65R14 eingetragen ist.
E66) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
175/65R13 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000591-E0-104-17a~VW-4-100-57-ET44_53R4554.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48096
Nr. : RA-000591-E0-104
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
E67) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
175/70R13 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 17a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 24.04.2020
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