Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 15d
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: NBU 858
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 112 G
Radausführungskennz.: LK 112 G
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast: *) 690 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 4723 140 Nm
Schaftlänge 29 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 4723 120 Nm
Schaftlänge 29 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, 4833 150 Nm
Schaftlänge 32 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 4670 170 Nm
Schaftlänge 32 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 15d
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Beetle 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) M00) BF1) E99)
225/45R18
K03)
235/40R18
K03)
235/45R18
K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Beetle Dune 235/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) BF1)
235/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Cross Caddy, 215/40R18 A02) bis A10)
Caddy Alltrack T89) B43) BF2) K01) K04)
(Frontantrieb)
225/40R18
T92)
235/35R18
T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
2KN L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 125 VW Caddy, Caddy 215/40R18 A02) bis A10)
Maxi, Caddy Life T89) B43) BF2) K01) K04)
(Frontantrieb, nicht für
Ausführungen Cross 225/40R18
Caddy) T92)
235/35R18
T90)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 15d
Seite : 3 / 18
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1F e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 VW EOS 215/40R18 A02) bis A10)
N225) BF2)
215/40R18 M+S
215/45R18
GAX) M00) N225)
215/45R18 M+S
GAX) M00)
225/35R18
N235) T87)
225/35R18 M+S
T87)
225/40R18
N235)
225/40R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 VW Golf 5 215/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit K63) BF2) K01)
kleinsten Serienreifen in
15Zoll oder 16Zoll) 225/35R18
K04) T87)
225/40R18
K04) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 VW Golf 5, R32 225/35R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit T87) BF2) K01) K04)
kleinsten Serienreifen in
17Zoll) 225/40R18
K63)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 15d
Seite : 4 / 18
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 199 VW Golf 6 215/40R18 A02) bis A10)
K63) BF2) K01)
225/35R18
K04) T87)
225/40R18
K04) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 195 VW Golf 6 Cabrio 215/40R18 A02) bis A10)
N225) BF2) K01) K64)
225/35R18
K04) T87)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KM e1*2001/116*0328*..
1KM e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 VW Golf 5 Variant, VW 215/40R18 A02) bis A10)
Golf 6 Variant, VW Jetta BF2) K01) K04) K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 228 VW Golf 7 GTI Clubsport, 215/40R18 M+S A02) bis A10)
GTI TCR BF2) E100)
(Nur zulässig bei 215/45R18 M+S
Fahrzeugen die K97) M00)
serienmäßig mit der
Reifengröße 235/35R19 225/40R18
ausgerüstet sind) K03) N235)
225/40R18 M+S
K03)
235/35R18
K03)
235/40R18
K03) K25) K97)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 15d
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 VW Golf 7 R 215/40R18 A02) bis A10)
(Nicht zulässig bei N225) BF2) E100a)
Fahrzeugen die
serienmäßig mit der 215/45R18
Reifengröße 235/35R19 G01) K25) K97) M00) N225)
ausgerüstet sind)
225/35R18
A93a) K03) K04)
225/40R18
K03) K04) K25) K28) K97)
235/35R18
K03) K04) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 VW Golf 7 R 215/45R18 A02) bis A10)
(Nur zulässig bei G01) K97) M00) N225) BF2) E100)
Fahrzeugen die
serienmäßig mit der 225/40R18
Reifengröße 235/35R19 K03) K04) K28) N235)
ausgerüstet sind)
235/40R18
K03) K04) K19) K25) K28) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 225/40R18 A02) bis A10)
(Nicht zulässig bei K25) K97) BF2) E100a) K03) K04) K28)
Fahrzeugen die
serienmäßig mit der 235/35R18
Reifengröße 235/35R19
ausgerüstet sind)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 225/40R18 A02) bis A10)
(Nur zulässig bei N235) BF2) E100) K03) K04) K28)
Fahrzeugen die
serienmäßig mit der 235/40R18
Reifengröße 235/35R19 K19) K25) K97)
ausgerüstet sind)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 15d
Seite : 6 / 18
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 215/40R18 A02) bis A10)
(Version mit BF2) E90)
Verbundlenkerachse) 225/35R18
T87)
235/35R18
K03) K28) K102)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 215/40R18 A02) bis A10)
(Version mit BF2) E91)
Mehrlenkerachse) 225/35R18
T87)
235/35R18
K03) K28) K102)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 VW Golf 8 215/40R18 A02) bis A10)
(Version mit K03) BF1) E90) K04)
Verbundlenker-
Hinterachse) 225/40R18
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 VW Golf 8 215/40R18 A02) bis A10)
(Version mit BF1) E91)
Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R18
K03) K04)
225/40R18
K03) K04)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 15d
Seite : 7 / 18
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 215/40R18 A02) bis A10)
K04) BF2) E95) K01)
225/40R18
K04) K13) K21) K22) K28) K63)
245/35R18
K02) K13) K21) K22) K28) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Jetta 215/40R18 A02) bis A10)
(Facelift, ab Modell 2014) BF2) E95a) K01) K04)
225/35R18
225/40R18
K13) K21) K28) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 VW Passat 215/40R18 A02) bis A10)
(B6 / B7, Limousine, T89) BF1) E87) E93) K63)
Kombi, kleinste
Serienreifen in 16Zoll, 225/40R18
außer Alltrack) K21)
235/35R18
K03) K21)
235/40R18
G0Y) K03) K21)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 15d
Seite : 8 / 18
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 220 VW Passat 225/40R18 A02) bis A10)
(B6 / B7, Limousine, N235) BF2) E87) E93) K21) K63)
Kombi, kleinste
Serienreifen in 17Zoll, 235/35R18
außer Alltrack) K03) T90)
235/40R18
K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 206 VW Passat 215/45R18 A02) bis A10)
(B8; Limousine, Kombi; M00) BF1) E93a)
außer Alltrack)
225/45R18
235/40R18
235/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3D e1*2007/46*0452*..
3D e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331 VW Phaeton 235/45R18 A02) bis A10)
ER5) T98) BF3) EB1) EF0)
235/50R18
ER4)
245/45R18
ER5) T100)
255/45R18
ER5)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF3) EB1) EF0) ER4) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 15d
Seite : 9 / 18
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7M e1*2001/116*0023*.., e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 VW Sharan 225/40R18 A02) bis A10)
K03) K49) T92) BF4) ER5) K04)
235/40R18
K01) K23) K66)
245/35R18
K01) T92)
255/35R18
K01) K49)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 VW T-Roc 215/45R18 A02) bis A10)
(Frontantrieb) M00) BF1)
225/40R18
225/45R18
235/40R18
235/45R18
245/40R18
K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 VW T-Roc 225/45R18 A02) bis A10)
(Allradantrieb) BF1)
235/45R18
245/40R18
K03)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 15d
Seite : 10 / 18
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 VW T-Roc R 215/45R18 A02) bis A10)
(Allradantrieb) A93a) M00) BF1)
225/45R18
A93a)
235/45R18
A93a)
245/40R18
A93a)
245/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 235/50R18 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungen) BF1) E98)
245/45R18
255/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF1) E98) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 235/50R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1) E98)
Serie 255/40R19 und 245/45R18
Verbreiterungen)
255/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF1) E98) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 15d
Seite : 11 / 18
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176 VW Tiguan 2, Tiguan 2 225/55R18 A02) bis A10)
Allspace ER3) M00) BF1) E98a)
(ohne Verbreiterung)
225/60R18
ER1) GDR) M00)
235/50R18
ER4)
235/55R18
ER2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176 VW Tiguan 2, Tiguan 2 225/55R18 A02) bis A10)
Allspace ER3) M00) BF1) E98a)
(mit Verbreiterung)
225/60R18
ER1) GDR) M00)
235/50R18
ER4)
235/55R18
ER2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 VW Touran 2 215/45R18 A02) bis A10)
(außer Cross) K03) M00) BF1) E96a)
225/45R18
K01)
235/45R18
K01) K04) K105)
245/40R18
K01) K04) K71)
255/40R18
K01) K04) K28) K71)
Auflagen und Hinweise
A01) Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
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A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein
Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.
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BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Zubehörkit: 4723
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Zubehörkit: 4723
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: 4833
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: 4670
Anzugsmoment: 170 Nm
E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig
mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
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E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3
E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11
E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16
E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.
E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.
E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.
E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.
E100) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
zugelassen sind.
E100a)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
zugelassen sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Brembo 20.7675.01 mit belüfteter Scheibe
Ø365x34 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW, VW- Emblem mit belüfteter Scheibe
Ø335x22 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1310 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
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ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1330 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GAX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GDR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
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K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der
Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen,
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen
(entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter
für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen,
• die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu
kürzen.
K66) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
notwendig:
• die Radhausausschnittkanten im Bereich von 175 mm vor und hinter der Radmitte sind
komplett umzulegen
• die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers im weiteren Verlauf ist auf einer
Länge von 100 mm bis auf eine Restbreite von max. 10 mm abzutrennen
• zusätzlich muss die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett -
auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abgetrennt und der Stoßfänger anschließend mit
einer 3 mm Blechschraube neu befestigt werden
• die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen
eingeformt werden.
K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen
oder nach innen umzuformen.
K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K102) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller
ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen
oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzukleben.
K105) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte um
10 mm aufzuweiten,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich einzuformen, und hinter die
aufgeweitete Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
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N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 15d mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ NBU 858 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH
Geschäftsstelle Essen, 29.05.2020