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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    1 / 18
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  NBU 858
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           LK 112 G
Radausführungskennz.:                                    LK 112 G
Radgröße:                                               8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast: *)                                      690 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit   Anzugs-
Kürzel                                                                                  moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    4723          140 Nm
                Schaftlänge 29 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    4723          120 Nm
                Schaftlänge 29 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, 4833          150 Nm
                Schaftlänge 32 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    4670          170 Nm
                Schaftlänge 32 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    2 / 18
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
16                             e1*2007/46*0539*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162      VW Beetle               215/45R18                           A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)     M00)                                BF1) E99)

                                         225/45R18
                                         K03)

                                         235/40R18
                                         K03)

                                         235/45R18
                                         K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
16                             e1*2007/46*0539*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162      VW Beetle Dune          235/40R18                           A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)                                         BF1)
                                        235/45R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
2K                             e1*2001/116*0252*..
2KN                            e1*2007/46*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      VW Cross Caddy,         215/40R18                           A02) bis A10)
                Caddy Alltrack          T89)                                B43) BF2) K01) K04)
                (Frontantrieb)
                                        225/40R18
                                        T92)

                                         235/35R18
                                         T90)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
2K                               e1*2001/116*0252*..
2KN                              e1*2007/46*0217*..
2KN                              L320
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 125      VW Caddy, Caddy           215/40R18                         A02) bis A10)
                Maxi, Caddy Life          T89)                              B43) BF2) K01) K04)
                (Frontantrieb, nicht für
                Ausführungen Cross        225/40R18
                Caddy)                    T92)

                                         235/35R18
                                         T90)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    3 / 18
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1F                            e1*2001/116*0349*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191      VW EOS                 215/40R18                            A02) bis A10)
                                       N225)                                BF2)

                                         215/40R18 M+S

                                         215/45R18
                                         GAX) M00) N225)

                                         215/45R18 M+S
                                         GAX) M00)

                                         225/35R18
                                         N235) T87)

                                         225/35R18 M+S
                                         T87)

                                         225/40R18
                                         N235)

                                         225/40R18 M+S


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                              e1*2001/116*0242*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169      VW Golf 5                 215/40R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit         K63)                              BF2) K01)
                kleinsten Serienreifen in
                15Zoll oder 16Zoll)       225/35R18
                                          K04) T87)

                                         225/40R18
                                         K04) K63)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                              e1*2001/116*0242*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
184             VW Golf 5, R32            225/35R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit         T87)                              BF2) K01) K04)
                kleinsten Serienreifen in
                17Zoll)                   225/40R18
                                          K63)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    4 / 18
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                            e1*2001/116*0242*..
1K                            e1*2007/46*0490*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 199      VW Golf 6              215/40R18                            A02) bis A10)
                                       K63)                                 BF2) K01)

                                         225/35R18
                                         K04) T87)

                                         225/40R18
                                         K04) K63)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                             e1*2001/116*0242*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 195      VW Golf 6 Cabrio        215/40R18                           A02) bis A10)
                                        N225)                               BF2) K01) K64)

                                         225/35R18
                                         K04) T87)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1KM                              e1*2001/116*0328*..
1KM                              e1*2007/46*0492*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147      VW Golf 5 Variant, VW 215/40R18                             A02) bis A10)
                Golf 6 Variant, VW Jetta                                    BF2) K01) K04) K64)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                              e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 228     VW Golf 7 GTI Clubsport, 215/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                GTI TCR                                                     BF2) E100)
                (Nur zulässig bei        215/45R18 M+S
                Fahrzeugen die           K97) M00)
                serienmäßig mit der
                Reifengröße 235/35R19 225/40R18
                ausgerüstet sind)        K03) N235)

                                         225/40R18 M+S
                                         K03)

                                         235/35R18
                                         K03)

                                         235/40R18
                                         K03) K25) K97)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    5 / 18
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                               e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     VW Golf 7 R               215/40R18                         A02) bis A10)
                (Nicht zulässig bei       N225)                             BF2) E100a)
                Fahrzeugen die
                serienmäßig mit der       215/45R18
                Reifengröße 235/35R19 G01) K25) K97) M00) N225)
                ausgerüstet sind)
                                          225/35R18
                                          A93a) K03) K04)

                                         225/40R18
                                         K03) K04) K25) K28) K97)

                                         235/35R18
                                         K03) K04) K28)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                              e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     VW Golf 7 R              215/45R18                          A02) bis A10)
                (Nur zulässig bei        G01) K97) M00) N225)               BF2) E100)
                Fahrzeugen die
                serienmäßig mit der      225/40R18
                Reifengröße 235/35R19 K03) K04) K28) N235)
                ausgerüstet sind)
                                         235/40R18
                                         K03) K04) K19) K25) K28) K97)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                              e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228     VW Golf 7 R Variant       225/40R18                         A02) bis A10)
                (Nicht zulässig bei       K25) K97)                         BF2) E100a) K03) K04) K28)
                Fahrzeugen die
                serienmäßig mit der       235/35R18
                Reifengröße 235/35R19
                ausgerüstet sind)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                             e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228     VW Golf 7 R Variant      225/40R18                          A02) bis A10)
                (Nur zulässig bei        N235)                              BF2) E100) K03) K04) K28)
                Fahrzeugen die
                serienmäßig mit der      235/40R18
                Reifengröße 235/35R19 K19) K25) K97)
                ausgerüstet sind)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                            e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      VW Golf Sportsvan       215/40R18                         A02) bis A10)
                (Version mit                                              BF2) E90)
                Verbundlenkerachse)     225/35R18
                                        T87)

                                        235/35R18
                                        K03) K28) K102)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                            e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      VW Golf Sportsvan       215/40R18                         A02) bis A10)
                (Version mit                                              BF2) E91)
                Mehrlenkerachse)        225/35R18
                                        T87)

                                        235/35R18
                                        K03) K28) K102)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                             e1*2007/46*2014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96       VW Golf 8               215/40R18                         A02) bis A10)
                (Version mit            K03)                              BF1) E90) K04)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)            225/40R18
                                        K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                             e1*2007/46*2014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             VW Golf 8               215/40R18                         A02) bis A10)
                (Version mit                                              BF1) E91)
                Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R18
                                        K03) K04)

                                        225/40R18
                                        K03) K04)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               15d
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
16                              e1*2007/46*0539*..
16H                             e1*2007/46*0584*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155      VW Jetta, Jetta Hybrid   215/40R18                           A02) bis A10)
                                         K04)                                BF2) E95) K01)

                                         225/40R18
                                         K04) K13) K21) K22) K28) K63)

                                         245/35R18
                                         K02) K13) K21) K22) K28) K63)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118      VW Jetta                   215/40R18                         A02) bis A10)
                (Facelift, ab Modell 2014)                                   BF2) E95a) K01) K04)
                                           225/35R18

                                         225/40R18
                                         K13) K21) K28) K63)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2001/116*0307*..
3C                               e1*2007/46*0502*..
3C                               e1*2007/46*0547*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      VW Passat                 215/40R18                          A02) bis A10)
                (B6 / B7, Limousine,      T89)                               BF1) E87) E93) K63)
                Kombi, kleinste
                Serienreifen in 16Zoll,   225/40R18
                außer Alltrack)           K21)

                                         235/35R18
                                         K03) K21)

                                         235/40R18
                                         G0Y) K03) K21)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    8 / 18
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2001/116*0307*..
3C                               e1*2007/46*0547*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 220     VW Passat                 225/40R18                              A02) bis A10)
                (B6 / B7, Limousine,      N235)                                  BF2) E87) E93) K21) K63)
                Kombi, kleinste
                Serienreifen in 17Zoll,   235/35R18
                außer Alltrack)           K03) T90)

                                         235/40R18
                                         K03)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                              e1*2001/116*0307*..
3C                              e1*2007/46*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 206      VW Passat                215/45R18                               A02) bis A10)
                (B8; Limousine, Kombi; M00)                                      BF1) E93a)
                außer Alltrack)
                                         225/45R18

                                         235/40R18

                                         235/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3D                            e1*2007/46*0452*..
3D                            e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331     VW Phaeton             235/45R18                                 A02) bis A10)
                                       ER5) T98)                                 BF3) EB1) EF0)

                                         235/50R18
                                         ER4)

                                         245/45R18
                                         ER5) T100)

                                         255/45R18
                                         ER5)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                                                                 BF3) EB1) EF0) ER4) V00)
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Nr. :                      RZ-064534-E0-306
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Seite :                    9 / 18
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7M                            e1*2001/116*0023*.., e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150      VW Sharan              225/40R18                                 A02) bis A10)
                                       K03) K49) T92)                            BF4) ER5) K04)

                                         235/40R18
                                         K01) K23) K66)

                                         245/35R18
                                         K01) T92)

                                         255/35R18
                                         K01) K49)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                             e13*2007/46*1845*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      VW T-Roc                215/45R18                                A02) bis A10)
                (Frontantrieb)          M00)                                     BF1)

                                         225/40R18

                                         225/45R18

                                         235/40R18

                                         235/45R18

                                         245/40R18
                                         K03) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                              e13*2007/46*1845*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140     VW T-Roc                 225/45R18                               A02) bis A10)
                (Allradantrieb)                                                  BF1)
                                         235/45R18

                                         245/40R18
                                         K03)
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Nr. :                      RZ-064534-E0-306
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                              e13*2007/46*1845*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             VW T-Roc R               215/45R18                               A02) bis A10)
                (Allradantrieb)          A93a) M00)                              BF1)

                                         225/45R18
                                         A93a)

                                         235/45R18
                                         A93a)

                                         245/40R18
                                         A93a)

                                         245/45R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                              e1*2001/116*0450*..
5N                              e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan 1              235/50R18                               A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungen)                                           BF1) E98)
                                         245/45R18

                                         255/45R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                                                                 BF1) E98) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                             e1*2001/116*0450*..
5N                             e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan 1             235/50R18                                A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                                BF1) E98)
                Serie 255/40R19 und     245/45R18
                Verbreiterungen)
                                        255/45R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                                                                 BF1) E98) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    11 / 18
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                              e1*2001/116*0450*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176      VW Tiguan 2, Tiguan 2 225/55R18                             A02) bis A10)
                Allspace                 ER3) M00)                          BF1) E98a)
                (ohne Verbreiterung)
                                         225/60R18
                                         ER1) GDR) M00)

                                         235/50R18
                                         ER4)

                                         235/55R18
                                         ER2)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176      VW Tiguan 2, Tiguan 2 225/55R18                             A02) bis A10)
                Allspace                  ER3) M00)                         BF1) E98a)
                (mit Verbreiterung)
                                          225/60R18
                                          ER1) GDR) M00)

                                         235/50R18
                                         ER4)

                                         235/55R18
                                         ER2)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1T                            e1*2001/116*0211*..
1T                            e1*2007/46*0357*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      VW Touran 2            215/45R18                            A02) bis A10)
                (außer Cross)          K03) M00)                            BF1) E96a)

                                         225/45R18
                                         K01)

                                         235/45R18
                                         K01) K04) K105)

                                         245/40R18
                                         K01) K04) K71)

                                         255/40R18
                                         K01) K04) K28) K71)


Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    12 / 18
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
       je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
       montiert werden können.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B43)   An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein
       Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.
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BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4723
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4723
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
       Zubehörkit: 4833
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
       Zubehörkit: 4670
       Anzugsmoment: 170 Nm

E87)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig
       mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.

E90)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':




E91)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
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E93)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3

E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:

       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11

E95)   Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15

E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
      • e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16

E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.


E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.

E99)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

E100) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
      zugelassen sind.

E100a)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
      zugelassen sind.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Brembo 20.7675.01 mit belüfteter Scheibe
         Ø365x34 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW, VW- Emblem mit belüfteter Scheibe
         Ø335x22 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1310 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
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ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1330 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GAX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GDR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K19)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
       aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K49)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
       komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
       anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
       Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
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K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
         Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen,
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
         Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
         Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen
         (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter
         für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen,
       • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu
         kürzen.

K66)   Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       notwendig:
       • die Radhausausschnittkanten im Bereich von 175 mm vor und hinter der Radmitte sind
          komplett umzulegen
       • die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers im weiteren Verlauf ist auf einer
          Länge von 100 mm bis auf eine Restbreite von max. 10 mm abzutrennen
       • zusätzlich muss die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett -
          auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abgetrennt und der Stoßfänger anschließend mit
          einer 3 mm Blechschraube neu befestigt werden
       • die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen
          eingeformt werden.

K71)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen
       oder nach innen umzuformen.

K97)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der
         Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K102) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller
      ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen
      oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzukleben.

K105) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte um
        10 mm aufzuweiten,
      • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich einzuformen, und hinter die
        aufgeweitete Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
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Teiletyp :                 NBU 858


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 15d mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ NBU 858 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.05.2020
						
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