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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001013-B0-072
Anlage-Nr. :                28b
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  9EVO_7017


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           9EVO_7017
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                      Fondmetal
Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                     35 4100Y
Radgröße:                                                           7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                   35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                               100 mm
Lochzahl:                                                               4
Mittenlochdurchmesser:                                               75 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     Øi57,2 Øe75
geprüfte Radlast: *)                                                 580 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       VW

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm                              110 Nm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                               e13*2007/46*1167*..
AAN                              e13*2007/46*1182*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 66       VW up!                    195/40R17                            A01) bis A10)
                (nicht Cross up!)                                              BF1) E92) K01) K04)
                                          205/40R17
                                          K13) K22) K25)

                                         215/35R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001013-B0-072
Anlage-Nr. :                28b
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  9EVO_7017


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                            e13*2007/46*1167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85              VW up! GTI             195/40R17                         A01) bis A10)
                                                                         BF1) K01) K04)
                                        205/40R17
                                        K13) K22) K25)

                                        215/35R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                            e13*2007/46*1167*..
AAN                           e13*2007/46*1182*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 61       VW e-up!               195/40R17                         A01) bis A10)
                                                                         BF1) K01) K04)
                                        205/40R17
                                        K13) K22) K25)

                                        215/35R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                            e13*2007/46*1167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66       VW Cross up!           195/40R17                         A01) bis A10)
                                                                         BF1) K04)
                                        205/40R17

                                        215/35R17


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.
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Nr. :                       RA-001013-B0-072
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Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  9EVO_7017



A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
       ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
       unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 110 Nm

E92)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Cross up!“ und „e-up!“.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001013-B0-072
Anlage-Nr. :                28b
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Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  9EVO_7017



K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

Die Anlage 28b mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 9EVO_7017 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 17.01.2020
						
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