Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : TC TUV NORD
Seite : 1/12
Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 9EVO_9019
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Fondmetal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 39 5112Y
Radausführungskennz.: LK112Y
Radgröße: 9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 39 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 75mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: @i57,1 Ge75
geprüfte Radlast: *) 690 kg
Reifenabrollumfang: 2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen-|Achse [Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF3 1+2 |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 150 Nm
Schaftlänge 30 mm
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Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 7c TuVNORD
Seite : 2/12 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE
/ EG-Genehmigung(en):
3H e1*2007/46*1725*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 206 VW Arteon 235/40R19 AO2) bis A10)
N245) BF1)
245/35R19
245/40R19
255/35R19
A01) KO3) KO4)
255/40R19
A01) GEY) K03) K04)
265/35R19
A01) KO3) KO4)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Beetle 235/35R19 AO1) bis A10)
(Limousine, Cabrio) BF1) E99) K01) K04) K95)
235/40R19
GDO) K26)
245/35R19
K26)
Typ(en): ABE
/ EG-Genehmigung(en):
1F e1*2001/116*0349*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 VWEOS 245/30R19 AO1) bis A10)
BF2) K01) K04) K63) K71)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 228 VW Golf 7 GTI Clubsport, 245/30R19 AO1) bis A10)
GTI TCR BF2) E100) K01) K04) K28)
(Nur zulässig bei
Fahrzeugen die
serienmäßig mit der
Reifengröße 235/35R19
ausgerüstet sind)
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Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 7C TuV NORD
Seite : 3/12 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE
/ EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 VW Passat 235/35R19 AO1) bis A10)
(B6 / B7, Limousine, BF1) E87) E93) GOY) K01)
Kombi, kleinste K04) K21) K28) K63)
Serienreifen in 16Zoll,
außer Alltrack)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 220 VW Passat 235/35R19 AO1) bis A10)
(B6 / B7, Limousine, BF2) E87) E93) KO1) K04)
Kombi, kleinste K21) K28) K63)
Serienreifen in 17Zoll,
außer Alltrack)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 206 VW Passat 235/35R19 AO1) bis A10)
(B8; Limousine, Kombi; |KO3) BF1) E93a) K28)
außer Alltrack)
235/40R19
K03) K25) K63) K97)
245/35R19
K01) K04) K63)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 155 VW Passat Alltrack 245/30R19 AO1) bis A10)
(B7) BF1) E93) K03) K04) K99)
T89)
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Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : TC TuV¥ NORD
Seite : 4/12 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 200 VW Passat Alltrack 235/40R19 AO1) bis A10)
(B8) BF1) E93a) K104)
245/35R19
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
3CC e1*2001/116*0468*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 220 VW Passat CC, VW CC 145/30R19 AO1) bis A10)
BF1) K01) K02) K83) K84)
T89)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
3D e1*2007/46*0452*..
3D e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331 VW Phaeton 235/40R19 02) bis A10)
G3M) N245) T95) BF3) ER1)
235/45R19
N245) T99)
245/40R19
N255) T98)
255/40R19
T100)
265/35R19
A01) G3M) K03) T98)
275/35R19
AO1) KO1) K04) T100)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/40R19 265/35R19 AO2) bis A10)
N245) T95) BF3) ER1) G3M) VOO)
235/40R19 275/35R19 AO1) bis A10)
N245) T95) K04) BF3) ER1) G3M) VOO)
245/40R19 275/35R19 AO1) bis A10)
N255) T98) K04) BF3) ER1) VOO)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 7C TuV¥ NORD
Seite : 5/12 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
13 e1*2001/116*0471*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen Tzulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 206 VW Scirocco 245/30R19 AO1) bis A10)
(Ausführungen mit BF2) K03) K04) K15)
kleinsten Serienreifen
17Zoll)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
13 e1*2001/116*0471*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen |zulassige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 162 VW Scirocco 245/30R19 A01) bis A10)
(Ausführungen mit BF2) K03) K04) K15)
kleinsten Serienreifen
16Zoll)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
7N e1*2007/46*0401*..
7N e1*2007/46*0434*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen |zulassige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162 VW Sharan 235/35R19 A01) bis A10)
T91) BF1) ER1) K04)
245/35R19
T93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen |zulassige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 VW T-Roc 235/35R19 AO1) bis A10)
(Frontantrieb) K04) BF1) K01)
255/30R19
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen |zulassige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 VW T-Roc 235/40R19 AO1) bis A10)
(Allradantrieb) GON) BF1) KO1)
245/35R19
K04)
255/35R19
K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : Tc TuV NORD
Seite : 6/12
Mobilität
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 VW T-RocR 235/40R19 AO1) bis A10)
(Allradantrieb) BF1) K01)
245/35R19
255/35R19
KO02)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 235/45R19 AO2) bis A10)
(ohne Verbreiterungen) BF1) E98)
245/40R19
AO1) KO3)
255/40R19
AO1) KO1) KO4) K63)
265/40R19
A0O1) KO1) KO2) K80)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R19 265/40R19 AO1) bis A10)
K02) K80) BF1) E98) VOO)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 235/45R19 AO2) bis A10)
(Ausführungen mit BF1) E98)
Serie 255/40R19 und 245/40R19
Verbreiterungen)
255/40R19
265/40R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R19 265/40R19 AO2) bis A10)
BF1) E98) VOO)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 7c IuVNORD
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176 VW Tiguan 2, Tiguan 2 |235/45R19 AO2) bis A10)
Allspace A93a) BF1) E98a) ER1)
(ohne Verbreiterung)
245/45R19
AO1) K01)
255/45R19
AO1) KO1) K04)
265/40R19
AO1) KO1) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176 VW Tiguan 2, Tiguan 2 |235/45R19 AO2) bis A10)
Allspace A93a) BF1) E98a) ER1)
(mit Verbreiterung)
245/45R19
255/45R19
265/40R19
AO1) K107)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu $ 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : TC TuV¥ NORD
Seite : 8/12 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlange 30 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlange 30 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig
mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.
E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 7C TuV¥ NORD
Seite : 9/12 Mobilität
Auftraggeber: Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8*:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11
E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.
E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausfuhrungen „Tiguan 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.
E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.
E100) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
zugelassen sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GON) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
215/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GOY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G3M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18,
235/55R17, 235/60R 16, 255/40R19, 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen AO1) und G01) zu beachten.
GDO) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
235/35R20, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : TC TuV¥ NORD
Seite : 10/12 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
GEY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen
oder nach innen umzuformen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : TC TuV¥ NORD
Seite :
11/12 Mobilität
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
¢ die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
¢ der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante
des Verbreiterungsflap zu kürzen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
¢ die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
« der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
« die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen
¢ die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
Stoßfängeroberkante umzulegen,
« der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
¢ die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
¢ die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
« der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K99) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
¢ die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
¢ die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um 10
mm aufzuweiten,
¢ die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu
kürzen.
K107) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
¢ die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
« das Filzinnenradhaus ist an das Blechinnenradhaus anzulegen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
| oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : TC TuV¥ NORD
Seite : 12/12 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
| oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 7c mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 9EVO_9019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
Geschäftsstelle Essen, 20.04.2020