Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                7g
                             Seite :                     1/8
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                 9EVO_9020
                             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                           Fondmetal
                             Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                           37 5112Y
                             Radausführungskennz.:                                    37 112Y
                             Radgröße:                                                9Jx20H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                        37 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
§ 22 52668, Erweiterung 01




                             Lochzahl:                                                    5
                             Mittenlochdurchmesser:                                    75 mm
                             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                          Øi57,1 Øe75
                             geprüfte Radlast: *)                                      650 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                     moment
                             BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                     140 Nm
                                             Schaftlänge 30 mm
                             BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                    140 Nm
                                             Schaftlänge 28 mm
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                7g
                             Seite :                     2/8
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             3H                            e1*2007/46*1725*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 206     VW Arteon              225/35R20                           A02) bis A10)
                                                                    A93a) N235) T90)                    BF1)

                                                                      235/35R20
                                                                      N245)

                                                                      245/30R20
                                                                      A01) A93a) K04) T90)

                                                                      245/35R20
                                                                      A01) K04)

                                                                      255/30R20
                                                                      A01) K03) K04)
§ 22 52668, Erweiterung 01




                                                                      265/30R20
                                                                      A01) K03) K04)


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             16                             e1*2007/46*0539*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             77 bis 162      VW Beetle               225/35R20                          A01) bis A10)
                                             (Limousine, Cabrio)                                        BF1) E99) K01) K04) K95)
                                                                     235/30R20
                                                                     K26) M00)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             3C                              e1*2001/116*0307*..
                             3C                              e1*2007/46*0502*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             81 bis 206      VW Passat                225/35R20                         A01) bis A10)
                                             (B8; Limousine, Kombi; T90)                                BF1) E93a) K28)
                                             außer Alltrack)
                                                                      235/30R20
                                                                      K03) K04) K63) M00) T88)


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             3C                             e1*2001/116*0307*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 200     VW Passat Alltrack      235/35R20                          A01) bis A10)
                                             (B8)                                                       BF1) E93a) K104)

                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             A1                             e13*2007/46*1845*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 110      VW T-Roc                235/30R20                          A01) bis A10)
                                             (Frontantrieb)                                             A93a) BF1) K01) K04) M00)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                7g
                             Seite :                     3/8
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020



                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             A1                              e13*2007/46*1845*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 140     VW T-Roc                 225/35R20                         A01) bis A10)
                                             (Allradantrieb)                                            BF1) K01)
                                                                      235/35R20
                                                                      G0N) K04)

                                                                      245/30R20
                                                                      K04)

                                                                      255/30R20
                                                                      K02)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 52668, Erweiterung 01




                             A1                              e13*2007/46*1845*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             221             VW T-Roc R               225/35R20                         A01) bis A10)
                                             (Allradantrieb)                                            BF2) K01)
                                                                      235/30R20
                                                                      A93a) M00)

                                                                      235/35R20

                                                                      245/30R20

                                                                      255/30R20
                                                                      K02)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                7g
                             Seite :                     4/8
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             5N                              e1*2001/116*0450*..
                             5N                              e1*2007/46*0487*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             81 bis 155      VW Tiguan 1              235/35R20                               A01) bis A10)
                                             (ohne Verbreiterungen) A93) K03)                                 BF1) E98)

                                                                      245/35R20
                                                                      K03) K04) K63)

                                                                      255/35R20
                                                                      K01) K04) K80)

                                                                      265/35R20
                                                                      K01) K02) K80)

                                                                      275/30R20
§ 22 52668, Erweiterung 01




                                                                      K01) K02) K80)

                                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                                      vorne                hinten
                                                                      235/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                                      A93) K03)            K02) K80)          BF1) E98) V00)
                                                                      245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                                      K03)                 K02) K80)          BF1) E98) V00)

                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             5N                             e1*2001/116*0450*..
                             5N                             e1*2007/46*0487*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             81 bis 155      VW Tiguan 1             235/35R20                                A02) bis A10)
                                             (Ausführungen mit       A93)                                     BF1) E98)
                                             Serie 255/40R19 und
                                             Verbreiterungen)        245/35R20

                                                                      255/35R20

                                                                      265/35R20

                                                                      275/30R20

                                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                                      vorne                hinten
                                                                      235/35R20            275/30R20          A02) bis A10)
                                                                      A93)                                    BF1) E98) V00)
                                                                      245/35R20            275/30R20          A02) bis A10)
                                                                                                              BF1) E98) V00)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                7g
                             Seite :                     5/8
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                                    in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
§ 22 52668, Erweiterung 01




                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                                    nicht zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                7g
                             Seite :                     6/8
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Achse: 1+2
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                                    Anzugsmoment: 140 Nm

                             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Achse: 1+2
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                    Anzugsmoment: 140 Nm

                             E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:

                                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
§ 22 52668, Erweiterung 01




                                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11

                             E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
                                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
                                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

                             E99)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                             G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
                                  215/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                7g
                             Seite :                     7/8
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                                    mm aufzuweiten.
§ 22 52668, Erweiterung 01




                             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                             K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                                    seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

                             K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                                    gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                                    • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
                                      bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
                                      Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
                                    • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
                                      Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

                             K95)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                                    • die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen
                                    • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
                                      Stoßfängeroberkante umzulegen,
                                    • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

                             K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                                   gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                                   • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um 10
                                     mm aufzuweiten,
                                   • die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu
                                     kürzen.

                             M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                                  Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                                  typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                                  Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                7g
                             Seite :                     8/8
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
§ 22 52668, Erweiterung 01




                                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                                    eines entsprechenden Nachweises.

                             Die Anlage 7g mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                             Sonderräder Typ 9EVO_9020 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

                             Geschäftsstelle Essen, 06.04.2020
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen