Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46120 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. : 1d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R571
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R571
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R5715.07
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *) 755 kg
Reifenabrollumfang: 2015 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50792 170 Nm
Schaftlänge 35 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46120 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. : 1d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R571
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 VW Cross Caddy, 195/60R15 A01) bis A10)
Caddy Alltrack A93) T92) BF1) EF0) K01) K04)
(Frontantrieb)
195/65R15
A93)
205/60R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 VW Cross Caddy, 195/60R15 A01) bis A10)
Caddy Alltrack A93) K03) BF1) EF0) K04)
(Allrad)
195/65R15
A93) K03)
205/60R15
K01)
215/55R15
K01) T89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
2KN L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 96 VW Caddy, Caddy Maxi, 195/60R15 A01) bis A10)
Caddy Life A93) N205) T92) BF1) EF0) K01) K04)
(Frontantrieb, nicht für
Ausführungen Cross 195/65R15
Caddy) A93) N205)
205/60R15
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Nr. : RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. : 1d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R571
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
2KN L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 VW Caddy, Caddy Maxi 195/60R15 A01) bis A10)
(Allradantrieb, nicht für A93) BF1) EF0) K01) K04)
Ausführungen Cross
Caddy) 195/65R15
A93)
205/60R15
215/55R15
T89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 VW Golf 5 195/65R15 A01) bis A10)
(Ausführungen mit BF1) K01) K63)
kleinsten Serienreifen 205/60R15
in 15Zoll oder 16Zoll) K04)
215/60R15
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 125 VW Golf 6 195/65R15 A01) bis A10)
K03) N205) BF1) EF0) K63)
195/65R15 M+S
K03) W205)
205/60R15
K01) K04)
205/60R15 M+S
K01) K04)
215/60R15
K01) K04)
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Nr. : RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. : 1d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R571
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 103 VW Golf 6 Cabrio 195/60R15 A01) bis A10)
K03) BF1) EF0)
195/65R15
K03)
205/60R15
K01) K04) K64)
215/55R15
K01) K04) K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KM e1*2001/116*0328*..
1KM e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110 VW Golf 5 Variant, 195/65R15 A01) bis A10)
VW Golf 6 Variant, K03) K63) N205) BF1) EF0) K04)
VW Jetta
205/60R15
K01) K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 VW Golf Plus 185/65R15 A01) bis A10)
(außer Ausführung K04) M00) N195) BF1) EF0) K01)
Cross Golf)
185/65R15 M+S
K04) M00) W195)
195/65R15
K04)
205/60R15
K04)
215/60R15
K04) K63)
225/55R15
K02) K63)
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Nr. : RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. : 1d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R571
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 103 VW Cross Golf 195/65R15 A01) bis A10)
BF1) K01)
205/60R15
K04)
215/60R15
K04) K63)
225/55R15
K04) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 96 VW Golf 7 195/65R15 A02) bis A10)
(Version mit N205) BF1) E90) EF0)
Verbundlenker-
Hinterachse) 205/60R15
215/60R15
A01) K03) K25) K97)
225/55R15
A01) K01) K04)
235/55R15
A01) K01) K04) K25) K28) K97)
245/50R15
A01) K01) K04) K25) K28) K97)
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Nr. : RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 6 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R571
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 195/65R15 A02) bis A10)
(Version mit Mehrlenker- N205) BF1) E91) EF0)
Hinterachse)
205/60R15
215/60R15
A01) K03) K25) K97)
225/55R15
A01) K01) K04)
235/55R15
A01) K01) K04) K25) K97)
245/50R15
A01) K01) K04) K25) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 100 VW e-Golf 195/65R15 M+S A02) bis A10)
BF1)
205/60R15 M+S
215/60R15 M+S
A01) K03) K25) K97)
225/55R15 M+S
A01) K01) K04)
235/55R15 M+S
A01) K01) K04) K25) K97)
245/50R15 M+S
A01) K01) K04) K25) K97)
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Nr. : RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. : 1d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R571
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 Variant 195/60R15 A02) bis A10)
(Version mit N205) BF1) E90) EF0)
Verbundlenker-
Hinterachse) 195/65R15
N205)
205/60R15
215/55R15
A01) K03) K04)
215/60R15
A01) K03) K04) K25) K97)
225/55R15
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 Variant 195/60R15 A02) bis A10)
(Version mit N205) BF1) E91) EF0)
Mehrlenker-Hinterachse)
195/65R15
N205)
205/60R15
215/55R15
A01) K03) K04)
215/60R15
A01) K03) K04) K25) K97)
225/55R15
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46120 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 8 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R571
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 195/60R15 A02) bis A10)
(Version mit N205) BF1) E90) EF0)
Verbundlenkerachse)
195/60R15 M+S
195/65R15
N205)
195/65R15 M+S
205/60R15
215/55R15
A01) K03)
215/60R15
A01) K03) K97)
225/55R15
A01) K01) K04) K28) K102)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 195/60R15 A02) bis A10)
(Version mit N205) BF1) E91) EF0)
Mehrlenkerachse)
195/60R15 M+S
195/65R15
N205)
195/65R15 M+S
205/60R15
215/55R15
A01) K03)
215/60R15
A01) K03) K97)
225/55R15
A01) K01) K04) K28) K102)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46120 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 9 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R571
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 VW Golf 8 195/60R15 A01) bis A10)
(Version mit K03) N205) BF2) E90) EF0) K04)
Verbundlenker-
Hinterachse) 195/65R15
K03) N205)
205/60R15
K03)
215/55R15
K01)
215/60R15
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 103 VW Jetta, Jetta Hybrid 195/65R15 A01) bis A10)
K04) BF1) E95)
205/60R15
K01) K04)
215/60R15
K01) K04) K13) K22)
225/55R15
K01) K02) K21) K28) K63)
235/55R15
K01) K02) K13) K21) K22) K28) K63)
245/50R15
K01) K02) K13) K21) K22) K28) K63)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46120 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 10 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R571
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 110 VW Jetta 195/60R15 A01) bis A10)
(Facelift, ab Modell BF1) E95a) EF0) K01)
2014) 195/65R15
205/60R15
K04)
215/55R15
K04)
215/60R15
K04)
225/55R15
K04) K28)
235/55R15
K02) K13) K21) K28) K63)
245/50R15
K02) K21) K28) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7M e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 128 VW Sharan 195/65R15 A01) bis A10)
K03) N205) BF3) EF0) K04)
195/65R15 M+S
K03)
205/60R15
K03)
215/60R15
K01) K49)
225/55R15
K01) T92)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46120 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 11 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R571
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1T e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 VW Touran 1 195/65R15 A01) bis A10)
(Ausführungen mit A93) K03) BF1) E53) E96) K04)
kleinsten Serienreifen
in 15Zoll, außer Cross) 205/60R15
K03)
215/60R15
K01)
225/55R15
K01)
235/55R15
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1T e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 110 VW Cross Touran 1 195/65R15 M+S A02) bis A10)
A93) BF1) E96) EF0)
205/60R15 M+S
215/60R15 M+S
225/55R15 M+S
A01) K03)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46120 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. : 1d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R571
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Zubehörkit: ZP50792
Anzugsmoment: 170 Nm
E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46120 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 13 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R571
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung
I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I,
Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16
E96) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 1“:
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* bis Nachtrag 35,
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* bis Nachtrag 13,
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0506* bis Nachtrag 00.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46120 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 14 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R571
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett
- auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit
einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im
Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten,
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste
auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausausschnittkante) und
klebend zu befestigen,
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist
auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen,
• die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu
kürzen.
K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der Radmitte
sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46120 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 15 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R571
K102) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller ein
Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen oder
dieser vollkommen an das Blechradhaus anzukleben.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 1d mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
42R571 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 27.05.2020