Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 1 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL3.9805
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL3.9805.37
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen - VW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AU, AUV, 1K, 1KM, 1KP, 16, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
16H Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
1T Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm
Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
7M Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50792 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
RA-000694-F0-104-26c~VW-5-112-57-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 2 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 VW Golf 5 215/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten T85)
Serienreifen in 15Zoll oder
16Zoll) 225/35R19
A01)G1B)K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 VW Golf 5, R32 225/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K01)
Serienreifen in 17Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 199 VW Golf 6 215/35R19 A02) bis A10)
T85)
225/35R19
G7C)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 195 VW Golf 6 Cabrio 215/35R19 A02) bis A10)
N225)T85)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
1KP e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Golf Plus 215/35R19 A02) bis A10)
(außer Ausführung Cross T85)
Golf)
RA-000694-F0-104-26c~VW-5-112-57-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 3 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Cross Golf 215/35R19 A02) bis A10)
T85)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KM e1*2001/116*0328*..
1KM e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 VW Golf 5 Variant, VW Golf 215/35R19 A02) bis A10)
6 Variant, VW Jetta A01)K63)T85)
225/35R19
A01)G1B)K03)K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 180 VW Golf 7 215/35R19 A02) bis A10)
(Version mit Mehrlenker- N225)T85) E91)
Hinterachse)
225/30R19
T84)
225/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 96 VW Golf 7 215/35R19 A02) bis A10)
(Version mit Verbundlenker- E90)
Hinterachse) 225/30R19
225/35R19
RA-000694-F0-104-26c~VW-5-112-57-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 4 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 213 VW Golf 7 GTI Clubsport, 215/35R19 M+S A02) bis A10)
GTI TCR T85) E100a)
(Nicht zulässig bei
Fahrzeugen die 225/35R19
serienmäßig mit der
Reifengröße 235/35R19
ausgerüstet sind)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 228 VW Golf 7 GTI Clubsport, 225/35R19 A02) bis A10)
GTI TCR N235) E100)
(Nur zulässig bei
Fahrzeugen die 235/35R19
serienmäßig mit der
Reifengröße 235/35R19
ausgerüstet sind)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 VW Golf 7 R 225/35R19 A02) bis A10)
(Nur zulässig bei N235) E100)
Fahrzeugen die
serienmäßig mit der 235/35R19
Reifengröße 235/35R19
ausgerüstet sind)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 VW Golf 7 R 225/35R19 A02) bis A10)
(Nicht zulässig bei N235) E100a)
Fahrzeugen die
serienmäßig mit der
Reifengröße 235/35R19
ausgerüstet sind)
RA-000694-F0-104-26c~VW-5-112-57-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 5 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 100 VW e-Golf 225/35R19 A02) bis A10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 Variant 215/35R19 A02) bis A10)
(Version mit Verbundlenker- N225) E90)
Hinterachse)
225/30R19
T84)
225/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 135 VW Golf 7 Variant 215/35R19 A02) bis A10)
(Version mit Mehrlenker- N225)T85) E91)
Hinterachse)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 225/35R19 A02) bis A10)
(Nur zulässig bei N235) E100)
Fahrzeugen die
serienmäßig mit der 235/35R19
Reifengröße 235/35R19
ausgerüstet sind)
RA-000694-F0-104-26c~VW-5-112-57-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 6 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 225/35R19 A02) bis A10)
(Nicht zulässig bei N235) E100a)
Fahrzeugen die
serienmäßig mit der
Reifengröße 235/35R19
ausgerüstet sind)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 215/35R19 A02) bis A10)
(Version mit T85) E90)
Verbundlenkerachse)
225/30R19
T84)
225/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 215/35R19 A02) bis A10)
(Version mit T85) E91)
Mehrlenkerachse)
225/30R19
T84)
225/35R19
RA-000694-F0-104-26c~VW-5-112-57-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 7 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 215/35R19 A02) bis A10)
T85) E95)
225/35R19
245/30R19
A01)K01)K04)K13)K21)K22)K28)K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Jetta 215/35R19 A02) bis A10)
(Facelift, ab Modell 2014) T85) E95a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7M e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 VW Sharan 235/35R19 A02) bis A10)
A01)K03)K04)K23)K66)T91)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 VW Touran 2 225/40R19 A02) bis A10)
(außer Cross) E96a)
235/40R19
A01)G01)K03)K105)
245/35R19
A01)K03)
RA-000694-F0-104-26c~VW-5-112-57-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 8 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
RA-000694-F0-104-26c~VW-5-112-57-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 9 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
- e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
- e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16
E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.
E100) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
Fahrzeuges zugelassen sind.
E100a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000694-F0-104-26c~VW-5-112-57-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 10 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
G1B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/70R15,
195/65R15, 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G7C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/70R15,
195/65R15, 205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
RA-000694-F0-104-26c~VW-5-112-57-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 11 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der
Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen
(entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche
Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den
Befestigungsschrauben zu kürzen,
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
K66) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
notwendig:
- die Radhausausschnittkanten im Bereich von 175 mm vor und hinter der Radmitte
sind komplett umzulegen
- die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers im weiteren Verlauf ist auf
einer Länge von 100 mm bis auf eine Restbreite von max. 10 mm abzutrennen
- zusätzlich muss die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abgetrennt und der Stoßfänger
anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu befestigt werden
- die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen
eingeformt werden.
K105) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der
Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich einzuformen, und hinter die
aufgeweitete Radhauskante zu klemmen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000694-F0-104-26c~VW-5-112-57-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 12 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 26c mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL3.9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 02.01.2020
RA-000694-F0-104-26c~VW-5-112-57-ET50_SL3.9805