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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50942 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000887-C0-306
Anlage-Nr. :                3c
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   GT807
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           LK 100K
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   64,1 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           Ø64/Ø57.1
geprüfte Radlast: *)                                      760 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         4022        120 Nm
                Schaftlänge 29 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         4022       140 Nm
                Schaftlänge 29 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50942 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000887-C0-306
Anlage-Nr. :                3c
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT807


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z                            e1*2001/116*0301*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55       VW Fox                 195/40R17                                  A01) bis A10)
                (außer CROSS FOX)      K04) M00)                                  BF1) E49) K01)

                                        205/40R17
                                        G0D) K04) K32)

                                        215/35R17
                                        K02)

                                        225/35R17
                                        K02) K32)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1J                            e1*2001/116*0071*.., e1*98/14*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
177             VW Golf R32            225/45R17                                  A01) bis A10)
                                                                                  BF1) K01) K04) K31) K32)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1J                              e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150      VW Golf, Golf 4-         205/45R17                                 A01) bis A10)
                Motion, VW Bora, Bora K03) M00) N215)                              BF1) K04)
                4-Motion
                (Schrägheck, Stufenheck, 205/50R17
                Kombi, Front-und         K01) K31) K32) M00) N215)
                Allradantrieb)
                                         215/45R17
                                         K01) K31) N225)

                                        225/45R17
                                        K01) K31) K32)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/45R17            235/40R17            A01) bis A10)
                                        K03) M00) N215)      K04) K35) K44)       BF1) V00)
                                        205/50R17            225/45R17            A01) bis A10)
                                        K01) K31) M00)       K04) K32)            BF1) V00)
                                        N215)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50942 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000887-C0-306
Anlage-Nr. :                3c
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Y                              e1*2001/116*0205*..
9C                              e1*2001/116*0106*.., e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      VW New Beetle            205/45R17                                 A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          M00)                                      BF1)

                                        205/50R17
                                        A01) K03) K31) K33) M00)

                                        215/45R17
                                        A01) K03)

                                        225/45R17
                                        A01) K03) K31) K33)

                                        235/40R17
                                        A01) K03) K31) K33)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/45R17            235/40R17            A01) bis A10)
                                        M00)                 K33)                 BF1) V00)
                                        205/50R17            225/45R17            A01) bis A10)
                                        K03) K31) M00)       K33)                 BF1) V00)
                                        215/45R17            245/40R17            A01) bis A10)
                                        K03)                 K04) K33)            BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                            e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132      VW Polo                195/40R17                                  A01) bis A10)
                                       K03) K04) M00) N205) T81)                  BF1)

                                        195/40R17 M+S
                                        K03) K04) M00) T81) W205)

                                        215/35R17
                                        K01) K04) K47)

                                        225/35R17
                                        K01) K02) K47)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50942 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000887-C0-306
Anlage-Nr. :                3c
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                              e1*2001/116*0174*.., e1*98/14*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Polo                  195/40R17                               A01) bis A10)
                (außer Ausführungen      K03) K04) M00) T81)                     BF1) E48)
                Cross Polo, Polo Fun)
                                         215/35R17
                                         K01) K04) K47)

                                         225/35R17
                                         K01) K02) K47)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                            e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Cross Polo, Polo Fun 195/45R17 M+S                            A02) bis A10)
                                        M00)                                     BF1)

                                         205/40R17 M+S

                                         215/40R17
                                         A01) K04) K47)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                            e1*2001/116*0510*..
6R                            e1*2007/46*0486*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110      VW Polo                195/45R17                                 A01) bis A10)
                (außer Cross)          K25) K93) M00) N205)                      BF1) K04)

                                         205/40R17
                                         K01) K25) K93) N215)

                                         215/35R17
                                         K01)

                                         225/35R17
                                         K01) K25) K28) K90) K93)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/40R17            225/35R17          A01) bis A10)
                                         K01) K25) K93)       K04) K28) K90)     BF1) V00)
                                         N215)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50942 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000887-C0-306
Anlage-Nr. :                3c
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT807


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                            e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141     VW Polo GTI            215/35R17                         A01) bis A10)
                                                                         BF1) K01) K04)
                                        225/35R17
                                        K25) K28) K90) K93)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                            e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81       VW Polo Cross          195/45R17                         A01) bis A10)
                                       M00) N205)                        BF1) K25) K93)

                                        205/40R17
                                        N215)

                                        225/35R17
                                        K01) K04) K28) K90)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AW                            e1*2007/46*1783*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 110      VW Polo                195/45R17                         A01) bis A10)
                                                                         BF2) K01) K04) M00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AW                            e1*2007/46*1783*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             VW Polo GTI            195/45R17 M+S                     A01) bis A10)
                                                                         BF2) K01) K04) M00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
C1                            e13*2007/46*1985*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 110      VW T-Cross             205/55R17                         A01) bis A10)
                                       M00)                              BF2) K01) K04)

                                        215/50R17
                                        M00)

                                        225/45R17

                                        235/45R17

                                        245/40R17

                                        245/45R17
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Nr. :                       RA-000887-C0-306
Anlage-Nr. :                3c
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT807


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
       ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
       unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund
       unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des
       Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
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Nr. :                       RA-000887-C0-306
Anlage-Nr. :                3c
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT807


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4022
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4022
       Anzugsmoment: 140 Nm

E48)   Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

E49)   Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50942 nach §22 StVZO
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Teiletyp :                  GT807


K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31)   Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht mit
       der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten vorderen
       Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
       (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
       anzuwenden.

K32)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur
       Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante)
       abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K33)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten (Kunststoffsicken) von der Stoßfängeroberkante
       bis zum Schweller komplett abzuschneiden bzw. zu kürzen.

K35)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
          Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
          abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen,
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
          Stoßfängeroberkante aufzuweiten.

K44)   Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb sind an Achse 2 folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffaufwölbung vor der HA-Feder ist ab Unterkante
          (Befestigungsschraube) auf einer Länge von ca. 200 mm nach oben (auf einer Breite von
          50 mm) abzutrennen oder warm einzuformen,
       • die Befestigungsschraube dort ist zu entfernen und der Blechwinkel dahinter nach vorn zu
          formen (auf ABS-Steuerleitung achten),
       • die Kunststoff-Radhausschale im rechten Radhaus direkt vor dem Dämpfer ist ab
          Unterkante bis ca. 100 mm nach oben (auf einer Breite von 50 mm) abzutrennen oder
          warm einzuformen.

K47)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel - im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis etwa
       100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 25 mm Breite (gemessen von
       der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K90)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
       Schweller ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
       abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K93)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
       Radmitte umzulegen,
       - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50942 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000887-C0-306
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Teiletyp :                  GT807


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 3c mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ GT807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH

Geschäftsstelle Essen, 27.02.2020
						
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