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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-K0-104
Anlage-Nr. :               9a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  SL2.0955
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Speedline
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          SL2.0955.37
Radgröße:                                                9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                          875 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VOLKSWAGEN-VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
3C, 3H, 5N, A1                   Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,          ZP50704 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
E2                               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,        ZP50704 120 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm
3D, 3d                           Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,        ZP50704 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-K0-104
Anlage-Nr. :               9a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3H                             e1*2007/46*1725*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 235     VW Arteon, VW Arteon    235/35R20                           A02) bis A10)
                Shooting Brake          A01)K03)K04)N245)                   A11)

                                          245/30R20
                                          A01)K03)K04)M00)T90)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E2                               e1*2018/858*00004*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 77       VW ID.4                   255/45R20                         A02) bis A10)
                (Heck- und Allradantrieb) A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2001/116*0307*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 206     VW Passat Alltrack        235/35R20                         A02) bis A10)
                (B8)                      A01)K104)                         E93a)

                                          235/35R20 M+S
                                          A01)K104)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3d                             e1*2007/46*0452*..
3D                             e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331     VW Phaeton               245/35R20                                A02) bis A10)
                                         A01)K03)N255)T95)

                                          255/35R20
                                          A01)K01)K04)T97)

                                          265/35R20
                                          A01)K01)K04)T99)

                                          275/30R20
                                          A01)G3M)K01)K04)T97)

                                          275/35R20
                                          A01)K01)K04)K63)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                          K03)N255)T95)        K04)               V00)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
5N                               e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan 1               235/35R20                               A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungen)    A01)K01)K04)                            E98)

                                          245/35R20
                                          A01)K01)K02)K80)

                                          255/35R20
                                          A01)K01)K02)K80)

                                          265/35R20
                                          A01)K01)K02)K80)K98)

                                          275/30R20
                                          A01)K01)K02)K80)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)K80)           E98)V00)

                                          245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)K80)           E98)V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
5N                               e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan 1               235/35R20                               A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie                                           E98)
                255/40R19 und             245/35R20
                Verbreiterungen)
                                          255/35R20

                                          265/35R20
                                          A01)K85)K98)

                                          275/30R20

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/35R20            275/30R20          A02) bis A10)
                                                                                  E98)V00)

                                          245/35R20            275/30R20          A02) bis A10)
                                                                                  E98)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-K0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                                e1*2001/116*0450*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 180      VW Tiguan 2, Tiguan 2      235/40R20                         A02) bis A10)
                Allspace                                                     E98a)
                (mit Verbreiterung)        235/45R20
                                           GE8)M00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                              e13*2007/46*1845*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140     VW T-Roc                 245/30R20                           A02) bis A10)
                (Allradantrieb)          A01)K01)K02)M00)

                                           255/30R20
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                              e13*2007/46*1845*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             VW T-Roc R               245/30R20                           A02) bis A10)
                (Allradantrieb)          A01)K01)K02)M00)

                                           255/30R20
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                             e13*2007/46*1845*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110      VW T-Roc Cabrio         245/30R20                            A02) bis A10)
                (Frontantrieb)          A01)K01)K02)M00)

                                           255/30R20
                                           A01)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

RA-000493-K0-104-09a~VW-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-K0-104
Anlage-Nr. :               9a
Seite :                    6/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
     dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
     P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11


RA-000493-K0-104-09a~VW-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-K0-104
Anlage-Nr. :               9a
Seite :                    7/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G3M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18,
     235/55R17, 235/60R16, 255/40R19, 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GE8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20,
     235/50R19, 235/55R18, 255/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000493-K0-104-09a~VW-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-K0-104
Anlage-Nr. :               9a
Seite :                    8/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
        Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
        Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K85) An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur
     Blechkante zu kürzen.

K98) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist, im Bereich zwischen den beiden
        Befestigungsschrauben des KS Innenkotflügels, umzulegen,
     - die Kunststoffkante der Kotflügelverbreiterungen ist entsprechend zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.

K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um
        10 mm aufzuweiten,
     - die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend
        zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000493-K0-104-09a~VW-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-K0-104
Anlage-Nr. :               9a
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 29.09.2021




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