Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-K0-104
Anlage-Nr. :               68a
Seite :                    1/7                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  SL2.0955
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Speedline
Montageposition:                                       Hinterachse *
Radausführung:                                          SL2.0955.37
Radgröße:                                                9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                          875 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2400 mm
 * Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr.
47884*12) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL2.0855, SL2.0855.37 (ABE-Nr. 47884*12) zu
entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VOLKSWAGEN-VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
3C, 5N, A1                       Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
E2                               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm

RA-000493-K0-104-68a~VW-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-K0-104
Anlage-Nr. :               68a
Seite :                    2/7                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E2                               e1*2018/858*00004*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
70 bis 77       VW ID.4                   255/45R20            255/45R20                     A01) bis A10)
                (Heck- und Allradantrieb)                      K04)

                                               265/45R20              265/45R20              A01) bis A10)
                                                                      K04)

                                               235/50R20              255/45R20              A01) bis A10)
                                                                      K04)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855, SL2.0855.37 (ABE-Nr. 47884*12) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2001/116*0307*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
110 bis 206     VW Passat Alltrack        235/35R20            235/35R20                     A01) bis A10)
                (B8)                                           K104)                         E93a)

                                               235/35R20 M+S          235/35R20 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K104)                  E93a)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855, SL2.0855.37 (ABE-Nr. 47884*12) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000493-K0-104-68a~VW-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-K0-104
Anlage-Nr. :               68a
Seite :                    3/7                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
5N                               e1*2007/46*0487*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
81 bis 155      VW Tiguan 1               235/35R20            235/35R20                     A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterungen)                         K04)                          E98)

                                               245/35R20              245/35R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)K80)               E98)

                                               255/35R20              255/35R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)K80)               E98)

                                               235/35R20              275/30R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)K80)               E98)V00)

                                               245/35R20              275/30R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)K80)               E98)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855, SL2.0855.37 (ABE-Nr. 47884*12) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
5N                               e1*2007/46*0487*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
81 bis 155      VW Tiguan 1               235/35R20            235/35R20                     A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie                                                      E98)
                255/40R19 und
                Verbreiterungen)          245/35R20            245/35R20                     A02) bis A10)
                                                                                             E98)

                                               255/35R20              255/35R20              A02) bis A10)
                                                                                             E98)

                                               235/35R20              275/30R20              A02) bis A10)
                                                                                             E98)V00)

                                               245/35R20              275/30R20              A02) bis A10)
                                                                                             E98)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855, SL2.0855.37 (ABE-Nr. 47884*12) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000493-K0-104-68a~VW-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-K0-104
Anlage-Nr. :               68a
Seite :                    4/7                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                                e1*2001/116*0450*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
85 bis 180      VW Tiguan 2, Tiguan 2      235/40R20            235/40R20                    A02) bis A10)
                Allspace                                                                     E98a)
                (mit Verbreiterung)
                                           235/45R20            235/45R20                    A02) bis A10)
                                                                M00)                         E98a)GE8)

                                               245/40R20              245/40R20              A01) bis A10)
                                                                      K107)                  E98a)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855, SL2.0855.37 (ABE-Nr. 47884*12) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                              e13*2007/46*1845*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
110 bis 140     VW T-Roc                 245/30R20            245/30R20                      A01) bis A10)
                (Allradantrieb)                               K02)M00)

                                               255/30R20              255/30R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855, SL2.0855.37 (ABE-Nr. 47884*12) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                              e13*2007/46*1845*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
221             VW T-Roc R               245/30R20            245/30R20                      A01) bis A10)
                (Allradantrieb)                               K02)M00)

                                               255/30R20              255/30R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855, SL2.0855.37 (ABE-Nr. 47884*12) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000493-K0-104-68a~VW-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-K0-104
Anlage-Nr. :               68a
Seite :                    5/7                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                             e13*2007/46*1845*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
81 bis 110      VW T-Roc Cabrio         245/30R20            245/30R20                       A01) bis A10)
                (Frontantrieb)                               K02)M00)

                                               255/30R20              255/30R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855, SL2.0855.37 (ABE-Nr. 47884*12) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


RA-000493-K0-104-68a~VW-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-K0-104
Anlage-Nr. :               68a
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11

E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GE8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20,
     235/50R19, 235/55R18, 255/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000493-K0-104-68a~VW-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-K0-104
Anlage-Nr. :               68a
Seite :                    7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
        Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
        Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um
        10 mm aufzuweiten,
     - die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend
        zu kürzen.

K107) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
     - das Filzinnenradhaus ist an das Blechinnenradhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 68a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 29.09.2021




RA-000493-K0-104-68a~VW-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen