Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-F0-021
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 1 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GTX-8519
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK112
Radausführungskennz.: CB 72,5
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast: *) 720 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5246 140 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5246 120 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5207 150 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5207 140 Nm
Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-F0-021
Anlage-Nr. : 6a
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3H e1*2007/46*1725*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 235 VW Arteon, VW Arteon 225/40R19 A02) bis A10)
Shooting Brake A93) N235) A11) BF1)
225/45R19
N235)
235/40R19
N245)
245/35R19
A01) A93a) K04)
245/40R19
A01) K04)
255/35R19
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Beetle 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Cabrio) A93) K04) BF1) E99) K01)
225/40R19
K04) K95)
235/35R19
A93a) K04) K95)
245/35R19
K02) K26) K95)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1F e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 VW EOS 215/35R19 A01) bis A10)
K03) N225) T85) BF2) K71)
225/35R19
K03) K04) N235)
235/30R19
K01) K04) K63) T86)
245/30R19
K01) K04) K63)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-F0-021
Anlage-Nr. : 6a
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 VW Golf 5 215/35R19 A01) bis A10)
(Ausführungen mit BF2) K01) K04) K64) T85)
kleinsten Serienreifen in
15Zoll oder 16Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 199 VW Golf 6 215/35R19 A01) bis A10)
BF2) K01) K04) K64) T85)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
1KP e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Golf Plus 215/35R19 A01) bis A10)
(außer Ausführung BF2) K01) K02) K64) T85)
Cross Golf)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Cross Golf 215/35R19 A01) bis A10)
BF2) K01) K04) K64) T85)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 96 VW Golf 7 215/35R19 A01) bis A10)
(Version mit BF2) E90) K01) K04) K25)
Verbundlenker- 235/30R19 K28) K97)
Hinterachse)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 180 VW Golf 7 215/35R19 A01) bis A10)
(Version mit N225) T85) A11) BF2) E91) K01) K04)
Mehrlenker- Hinterachse) K25) K97)
235/30R19
K28) T86)
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Nr. : RA-000813-F0-021
Anlage-Nr. : 6a
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 213 VW Golf 7 GTI Clubsport, 215/35R19 M+S A01) bis A10)
GTI TCR T85) BF2) E100a) K01) K04) K25)
(Fahrzeuge ohne K97)
Serien-Reifengröße 235/30R19
235/35R19) K28) T86)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 228 VW Golf 7 GTI Clubsport, 225/35R19 A01) bis A10)
GTI TCR K04) K25) K97) BF2) E100) K01) K28)
(Fahrzeuge mit Serien-
Reifengröße 235/35R19) 235/30R19
K04) T86)
245/30R19
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 100 VW e-Golf 235/30R19 A01) bis A10)
BF2) K01) K04) K25) K28)
K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 Variant 215/35R19 A01) bis A10)
(Version mit N225) T85) BF2) E90) K01) K04) K25)
Verbundlenker- K28) K97)
Hinterachse) 235/30R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 135 VW Golf 7 Variant 215/35R19 A01) bis A10)
(Version mit N225) T85) BF2) E91) K01) K04) K25)
Mehrlenker-Hinterachse) K97)
235/30R19
K28) T86)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-F0-021
Anlage-Nr. : 6a
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135 VW Golf 7 Variant 225/35R19 A01) bis A10)
Alltrack BF2) K03) K28) K95) K99)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 215/35R19 A01) bis A10)
BF2) E95) K01) K02) K13)
K21) K22) K28) K63) T85)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Jetta 215/35R19 A01) bis A10)
(Facelift, ab Modell 2014) BF2) E95a) K01) K04) K13)
K21) K28) K63) T85)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 VW Passat 215/35R19 A01) bis A10)
(B6 / B7, Limousine, A93) T85) BF1) E87) E93) K01) K21)
Kombi, kleinste K63)
Serienreifen in 16Zoll, 225/35R19
außer Alltrack) A93a) G0P) K04) K28) T88)
235/30R19
A93a) K04) K28) T86)
235/35R19
G0Y) K04) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 220 VW Passat 235/35R19 A01) bis A10)
(B6 / B7, Limousine, BF2) E87) E93) K01) K04)
Kombi, kleinste K21) K28) K63)
Serienreifen in 17Zoll,
außer Alltrack)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-F0-021
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 6 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 206 VW Passat 225/40R19 A01) bis A10)
(B8; Limousine, Kombi; K63) A11) BF1) E93a) K28)
außer Alltrack)
235/35R19
A93a) K03) K04)
235/40R19
K03) K04) K25) K63) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 155 VW Passat Alltrack 225/35R19 A02) bis A10)
(B7) A93a) T88) BF1) E93)
245/30R19
A01) K03) K04) K99) T89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 206 VW Passat Alltrack 225/40R19 A02) bis A10)
(B8) BF1) E93a)
235/40R19
A01) K104)
245/35R19
A01) K104)
255/35R19
A01) K104)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-F0-021
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 7 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3CC e1*2001/116*0468*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 220 VW Passat CC, VW CC 225/35R19 A01) bis A10)
K04) N235) T88) BF1)
235/35R19
GCB) K03) K04) K81) K83) K84)
245/30R19
K01) K02) K83) K84) T89)
255/30R19
K01) K02) K83) K84)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3D e1*2007/46*0452*..
3D e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331 VW Phaeton 235/40R19 A02) bis A10)
ER5) G3M) N245) T95) BF3)
235/45R19
ER4) N245) T99)
245/40R19
ER5) N255) T98)
255/40R19
A01) ER5) K03) T100)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
13 e1*2001/116*0471*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 206 VW Scirocco 225/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N235) BF2)
kleinsten Serienreifen
17Zoll) 235/35R19
A01) K03) K15)
245/30R19
A01) K01) K04) K15)
255/30R19
A01) K01) K02) K15) K86)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
N235) K02) K15) K86) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-F0-021
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 8 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
13 e1*2001/116*0471*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 162 VW Scirocco 215/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N225) T85) BF2)
kleinsten Serienreifen
16Zoll) 225/35R19
N235)
235/35R19
A01) GCB) K03) K15)
245/30R19
A01) K01) K04) K15)
255/30R19
A01) K01) K02) K15) K86)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
N235) K02) K15) K86) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7N e1*2007/46*0401*..
7N e1*2007/46*0434*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162 VW Sharan 225/40R19 A01) bis A10)
G6S) K04) T93) BF4) ER5)
235/35R19
A93a) K04) T91)
245/35R19
K04) T93)
255/35R19
G6S) K02) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
T93) K02) BF4) ER5) G6S) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-F0-021
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 9 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 VW T-Roc 215/35R19 A01) bis A10)
(Frontantrieb) A93) K03) K04) T85) BF1)
225/35R19
A93) K03) K04)
235/35R19
A93a) K01) K04)
255/30R19
K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 VW T-Roc 225/40R19 A01) bis A10)
(Allradantrieb) BF1) K01)
235/40R19
G0N)
245/35R19
K04)
255/35R19
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 VW T-Roc R 225/40R19 A01) bis A10)
(Allradantrieb) BF1) K01)
235/40R19
245/35R19
255/35R19
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-F0-021
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 10 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 VW T-Roc Cabrio 225/40R19 A01) bis A10)
(Frontantrieb) BF1) K01)
235/40R19
245/35R19
K04)
255/35R19
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 225/45R19 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungen) A93) BF1) E98)
235/45R19
A01) K03)
245/40R19
A01) A93) K03) K04)
255/40R19
A01) K01) K04) K63) K85)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R19 245/40R19 A01) bis A10)
A93) K04) BF1) E98) V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
A93) K04) K63) K85) BF1) E98) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-F0-021
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 11 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 225/45R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A93) BF1) E98)
Serie 255/40R19 und
Verbreiterungen) 235/45R19
245/40R19
A93)
255/40R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10)
A93) BF1) E98) V00)
225/45R19 255/40R19 A02) bis A10)
A93) BF1) E98) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 180 VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/45R19 A02) bis A10)
Allspace A93a) ER4) BF1) E98a)
(ohne Verbreiterung)
235/50R19
A01) ER1) K01) K04)
245/45R19
A01) ER3) K01)
255/45R19
A01) ER2) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 180 VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/45R19 A02) bis A10)
Allspace A93a) ER4) BF1) E98a)
(mit Verbreiterung)
235/50R19
ER1)
245/45R19
ER3)
255/45R19
ER2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-F0-021
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 12 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 VW Tiguan 2 R 235/50R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
245/45R19 M+S
255/45R19 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1T e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 VW Touran 1 225/35R19 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K04) T88) BF2) E53) E96) K01) K21)
kleinsten Serienreifen in
15Zoll, außer Cross) 245/30R19
K02) T89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1T e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 VW Touran 1 225/35R19 A01) bis A10)
(Ausführungen mit G0X) K04) T88) BF2) E53) E96) K01) K21)
kleinsten Serienreifen in
16Zoll, außer Cross) 245/30R19
K02) T89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1T e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 130 VW Cross Touran 1 245/30R19 A01) bis A10)
BF2) E96) K01) K04) K21)
T89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 VW Touran 2 225/40R19 A01) bis A10)
(außer Cross) BF1) E96a) K01) K04) K28)
K71) K105)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-F0-021
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 13 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
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Teiletyp : GTX-8519
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5246
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5246
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5207
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5207
Anzugsmoment: 140 Nm
E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17).
E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig
mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
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E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3
E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11
E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16
E96) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 1“:
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* bis Nachtrag 35,
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* bis Nachtrag 13,
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0506* bis Nachtrag 00.
E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.
E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.
E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.
E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.
E100) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße
235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
zugelassen sind.
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E100a)Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig NICHT mit der
Reifengröße 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
215/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
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G3M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18,
235/55R17, 235/60R16, 255/40R19, 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
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K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der
Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen,
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen
(entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter
für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen,
• die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu
kürzen.
K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen
oder nach innen umzuformen.
K81) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von 100 mm vor und hinter der
Radmitte, nach oben einzuformen oder auszuschneiden.
K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante
des Verbreiterungsflap zu kürzen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
K85) An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur
Blechkante zu kürzen.
K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante aufzuweiten,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
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K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen
• die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
Stoßfängeroberkante umzulegen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K99) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um 10
mm aufzuweiten,
• die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu
kürzen.
K105) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte um
10 mm aufzuweiten,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich einzuformen, und hinter die
aufgeweitete Radhauskante zu klemmen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-F0-021
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 20 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 6a mit den Seiten 1-20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 18.06.2021