Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 1 / 15
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SPL 758
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ANZIO
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: V2
Radausführungskennz.: V2
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 51 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 57,06 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 700 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
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Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26c
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SK e13*2018/858*00002*..
SKN e13*2018/858*00003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 90 VW Caddy 5 205/45R18 A02) bis A10)
(Frontantrieb) A93a) GLB) N215) T90) BF1)
205/45R18 M+S
A93a) GLB) T90) W215)
205/50R18
N215) T89)
205/50R18 M+S
T89) W215)
215/45R18
T93)
225/40R18
GLB) T92)
225/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 VW Golf 5 215/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF2)
kleinsten Serienreifen in 225/35R18
15Zoll oder 16Zoll) T87)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 VW Golf 5, R32 215/40R18 M+S A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF2)
kleinsten Serienreifen in 225/35R18
17Zoll) T87)
225/40R18
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Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26c
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 199 VW Golf 6 215/40R18 A02) bis A10)
BF2)
225/35R18
T87)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 195 VW Golf 6 Cabrio 205/40R18 A02) bis A10)
N215) T86) BF2)
205/45R18
G9S) N215) T86)
215/40R18
N225)
225/35R18
T87)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/40R18 225/35R18 A02) bis A10)
N215) T86) BF2) V00)
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
N215) T86) BF2) G9S) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KM e1*2001/116*0328*..
1KM e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 VW Golf 5 Variant, VW 215/40R18 A02) bis A10)
Golf 6 Variant, VW Jetta BF2)
225/35R18
T87)
225/40R18
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Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26c
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
1KP e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Golf Plus 205/40R18 A02) bis A10)
(außer Ausführung T86) BF2)
Cross Golf)
205/45R18
T86)
215/40R18
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Cross Golf 205/40R18 A02) bis A10)
T86) BF2)
205/45R18
T86)
215/40R18
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 96 VW Golf 7 205/40R18 A02) bis A10)
(Version mit BF2) E90)
Verbundlenker- 205/45R18
Hinterachse)
215/40R18
225/40R18
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Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26c
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 180 VW Golf 7 205/40R18 A02) bis A10)
(Version mit N215) T86) A11) BF2) E91)
Mehrlenker- Hinterachse)
205/45R18
N215) T86)
215/40R18
N225)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 213 VW Golf 7 GTI Clubsport, 205/40R18 M+S A02) bis A10)
GTI TCR T86) BF2) E100a)
(Fahrzeuge ohne
Serien-Reifengröße 205/45R18 M+S
235/35R19) T86)
215/40R18 M+S
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 228 VW Golf 7 GTI Clubsport, 205/40R18 M+S A02) bis A10)
GTI TCR A93) T86) BF2) E100)
(Fahrzeuge mit Serien-
Reifengröße 235/35R19) 205/45R18 M+S
A93a)
215/40R18 M+S
A93a)
215/45R18 M+S
225/40R18
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Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26c
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 VW Golf 7 R 205/40R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne A93a) N215) T86) BF2) E100a)
Serien-Reifengröße
235/35R19) 205/45R18
N215) T86)
215/40R18
N225)
215/45R18
A01) G01) K25) K97) N225)
225/35R18
A93a)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 VW Golf 7 R 205/45R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serien- A93a) N215) BF2) E100)
Reifengröße 235/35R19)
215/45R18
A01) G01) N225)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 100 VW e-Golf 205/40R18 A02) bis A10)
BF2)
205/45R18
215/40R18
225/40R18
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Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 7 / 15
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 Variant 205/40R18 A02) bis A10)
(Version mit N215) BF2) E90)
Verbundlenker-
Hinterachse) 205/45R18
N215)
215/40R18
N225)
225/35R18
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 135 VW Golf 7 Variant 205/40R18 A02) bis A10)
(Version mit N215) T86) BF2) E91)
Mehrlenker-Hinterachse)
205/45R18
N215) T86)
215/40R18
N225)
225/35R18
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 225/40R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne BF2) E100a)
Serien-Reifengröße
235/35R19)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 225/40R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serien- BF2) E100)
Reifengröße 235/35R19)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 8 / 15
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 205/40R18 A02) bis A10)
(Version mit T86) BF2) E90)
Verbundlenkerachse)
205/45R18
T86)
215/40R18
225/35R18
T87)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 205/40R18 A02) bis A10)
(Version mit T86) BF2) E91)
Mehrlenkerachse)
205/45R18
T86)
215/40R18
225/35R18
T87)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 VW Golf 8 205/45R18 A02) bis A10)
(Version mit BF1) E90)
Verbundlenker- 215/40R18
Hinterachse)
225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 9 / 15
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 VW Golf 8 205/45R18 A02) bis A10)
(Version mit N215) A11) BF1) E91)
Mehrlenker-Hinterachse)
215/40R18
N225)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180 VW Golf 8 GTD, GTE, 225/40R18 A02) bis A10)
GTI A11) BF1) E100a)
(Fahrzeuge ohne
Serien-Reifengröße
235/35R19)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 180 VW Golf 8 GTD, GTI 225/35R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serien- A01) A93a) G01) BF1) E100)
Reifengröße 235/35R19)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 bis 235 VW Golf 8 GTI Clubsport, 225/40R18 A02) bis A10)
R BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CDV e1*2007/46*2180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 VW Golf 8 Variant 205/45R18 A02) bis A10)
N215) BF1)
205/45R18 M+S
215/40R18
N225)
215/40R18 M+S
225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 10 / 15
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E1 e1*2007/46*2033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 VW ID.3 215/55R18 A02) bis A10)
A94a) BF3) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 205/45R18 A02) bis A10)
BF2) E95)
215/40R18
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Jetta 205/40R18 A02) bis A10)
(Facelift, ab Modell 2014) T86) BF2) E95a)
205/45R18
G0S) T86)
215/40R18
225/35R18
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 VW Touran 2 215/45R18 A02) bis A10)
(außer Cross) A93) BF1) E96a)
215/50R18
A01) G01)
225/45R18
235/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26c
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26c
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Teiletyp : SPL 758
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
27 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 13 / 15
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16
E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.
E100) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße
235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
zugelassen sind.
E100a)Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig NICHT mit der
Reifengröße 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 14 / 15
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
G9S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GLB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
205/65R15, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 15 / 15
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 26c mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SPL 758 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
Geschäftsstelle Essen, 02.09.2021