Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 1 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: V 70648
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 112 A
Radausführungskennz.: 112 A
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 48 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 57,06 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 630 kg
Reifenabrollumfang: 2020 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. : 1c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Beetle 205/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) N215) BF1) E99)
205/65R16
GD0) N215)
215/55R16
215/60R16
225/55R16
225/60R16
GB0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Beetle Dune 215/60R16 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Cross Caddy 4, 205/55R16 A01) bis A10)
Caddy 4 Alltrack A93) B43) BF2) ER3)
(Frontantrieb)
215/50R16
K03) K04)
225/50R16
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 VW Cross Caddy 4, 205/55R16 A01) bis A10)
Caddy 4 Alltrack A93) B43) BF2)
(Allrad)
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Nr. : RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 3 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
2KN L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 125 VW Caddy 4, Caddy 4 205/55R16 A01) bis A10)
Maxi, Caddy 4 Life A93) K03) B43) BF2) ER3) K04)
(Frontantrieb, nicht für
Ausführungen Cross 215/50R16
Caddy) K01)
225/50R16
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
2KN L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 VW Caddy 4, Caddy 4 205/55R16 A01) bis A10)
Maxi A93) B43) BF2) ER3) K03)
(Allradantrieb, nicht für K04)
Ausführungen Cross
Caddy)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SK e13*2018/858*00002*..
SKN e13*2018/858*00003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 90 VW Caddy 5 205/60R16 A02) bis A10)
(Frontantrieb) A93) ER3) BF1) EF0)
215/55R16
A01) ER3) K04)
215/60R16
A01) ER2) K04)
225/55R16
A01) ER3) K03) K04)
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Nr. : RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. : 1c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 VW Golf 5 205/55R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A93) BF2)
kleinsten Serienreifen
in 15Zoll oder 16Zoll) 215/50R16
A01) K01)
225/50R16
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 173 VW Golf 6 205/55R16 A02) bis A10)
A93) BF2) EF0)
205/55R16 M+S
A93)
215/50R16
225/50R16
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Golf 6 Cabrio 205/50R16 A02) bis A10)
A93a) N215) BF2) EF0)
205/55R16
N215)
215/50R16
N225)
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Nr. : RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 5 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KM e1*2001/116*0328*..
1KM e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 VW Golf 5 Variant, 205/55R16 A01) bis A10)
VW Golf 6 Variant, A93) K63) BF2)
VW Jetta
215/50R16
K03) K63)
225/50R16
K03) K04) K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
1KP e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Golf Plus 205/55R16 A02) bis A10)
(außer Ausführung BF2)
Cross Golf) 215/50R16
A01) K01) K04)
215/55R16
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Cross Golf 205/55R16 A02) bis A10)
BF2)
215/50R16
215/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 96 VW Golf 7 205/55R16 A02) bis A10)
(Version mit BF2) E90)
Verbundlenker- 215/50R16
Hinterachse)
215/55R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 6 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 162 VW Golf 7 205/55R16 A02) bis A10)
(Version mit Mehrlenker- N215) A11) BF2) E91)
Hinterachse)
215/50R16
N225)
215/55R16
N225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 100 VW e-Golf 205/55R16 A02) bis A10)
BF2)
215/50R16
215/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 Variant 205/55R16 A02) bis A10)
(Version mit BF2) E90) EF0)
Verbundlenker- 215/50R16
Hinterachse)
215/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 135 VW Golf 7 Variant 205/55R16 A02) bis A10)
(Version mit N215) BF2) E91) EF0)
Mehrlenker-Hinterachse)
215/50R16
N225)
215/55R16
N225)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 7 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 205/55R16 A02) bis A10)
(Version mit BF2) E90)
Verbundlenkerachse) 215/50R16
215/55R16
225/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 205/55R16 A02) bis A10)
(Version mit BF2) E91)
Mehrlenkerachse) 215/50R16
215/55R16
225/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 VW Golf 8 205/55R16 A02) bis A10)
(Version mit A93) BF1) E90)
Verbundlenker-
Hinterachse) 215/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 VW Golf 8 205/55R16 A02) bis A10)
(Version mit A93) N215) A11) BF1) E91)
Mehrlenker-Hinterachse)
205/55R16 M+S
A93)
215/55R16
N225)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 8 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CDV e1*2007/46*2180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 VW Golf 8 Variant 205/55R16 A02) bis A10)
A93) N215) BF1)
205/55R16 M+S
A93)
215/55R16
N225)
215/55R16 M+S
225/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 205/55R16 A02) bis A10)
BF2) E95)
215/55R16
225/50R16
A01) K04)
235/50R16
A01) K01) K04) K13) K21) K22) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Jetta 205/50R16 A02) bis A10)
(Facelift, ab Modell BF2) E95a)
2014) 205/55R16
215/50R16
A01) K01)
215/55R16
A01) G0X) K01)
225/50R16
A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 9 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 VW Passat 205/55R16 A02) bis A10)
(B6 / B7, Limousine, BF2) E87) E93)
Kombi, kleinste 215/50R16
Serienreifen in 16Zoll,
außer Alltrack) 215/55R16
G0P)
225/50R16
235/50R16
A01) G0P) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 VW T-Roc 205/60R16 A02) bis A10)
(Frontantrieb) N215) BF1)
205/60R16 M+S
205/65R16
G0N) N215)
205/65R16 M+S
G0N)
215/55R16
215/60R16
225/55R16
235/50R16
235/55R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 10 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 VW T-Roc 205/60R16 A02) bis A10)
(Allradantrieb) N215) BF1)
205/60R16 M+S
205/65R16
G0N) N215)
205/65R16 M+S
G0N)
215/60R16
225/55R16
235/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 VW T-Roc Cabrio 205/60R16 M+S A02) bis A10)
(Frontantrieb) BF1)
205/65R16 M+S
215/60R16 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1T e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 VW Touran 1 205/55R16 A01) bis A10)
(Ausführungen mit BF2) E53) E96) K04)
kleinsten Serienreifen
in 15Zoll, außer Cross)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1T e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 VW Touran 1 205/55R16 A01) bis A10)
(Ausführungen mit BF2) E53) E96) K04)
kleinsten Serienreifen
in 16Zoll, außer Cross)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 11 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1T e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 130 VW Cross Touran 1 205/55R16 M+S A02) bis A10)
BF2) E96)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 VW Touran 2 205/60R16 A02) bis A10)
(außer Cross) A93) ER3) BF1) E96a)
205/65R16
A01) A93a) ER1) G01)
215/60R16
A93a) ER2)
225/55R16
A01) A93a) ER3) K03)
235/55R16
A01) ER2) K01)
245/50R16
A01) ER3) K01) K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
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Teiletyp : V 70648
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein Mindestabstand
von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17).
E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit
den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 13 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung
I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I,
Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3
E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16
E96) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 1“:
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* bis Nachtrag 35,
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* bis Nachtrag 13,
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0506* bis Nachtrag 00.
E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.
E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1240 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 14 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1250 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1260 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 215/55R17
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/50R17,
215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GB0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R20, 235/40R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GD0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/35R20,
235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 15 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten,
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste
auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausausschnittkante) und
klebend zu befestigen,
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist
auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen,
• die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu
kürzen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 1c mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
V 70648 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 03.05.2022