Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 1 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 68R9855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 68R9855.07
Radausführungskennz.: 68R9855.07
Radgröße: 8½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *) 860 kg
Reifenabrollumfang: 2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, ZP50704 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, ZP50704 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
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Nr. : RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. : 1d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3H e1*2007/46*1725*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 235 VW Arteon, VW 225/40R19 A02) bis A10)
Arteon Shooting Brake A93a) N235) A11) BF1)
225/45R19
N235)
235/40R19
A01) K03) K04) N245)
245/35R19
A01) K03) K04)
255/35R19
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Beetle 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Cabrio) K04) BF1) E99) K01)
235/35R19
K02) K26) K95)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1F e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 VW EOS 215/35R19 A01) bis A10)
K03) N225) T85) BF2) K04) K63) K71)
225/35R19
K01) N235)
235/30R19
K01) T86)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 96 VW Golf 7 215/35R19 A01) bis A10)
(Version mit BF2) E90) K01) K04) K25)
Verbundlenker- K28) K97)
Hinterachse)
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Nr. : RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 3 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 180 VW Golf 7 215/35R19 A01) bis A10)
(Version mit Mehrlenker- K04) N225) T85) A11) BF2) E91) K01) K25)
Hinterachse) K28) K97)
235/30R19
K02) T86)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 213 VW Golf 7 GTI 215/35R19 M+S A01) bis A10)
Clubsport, GTI TCR K04) T85) BF2) E100a) K01) K25)
(Fahrzeuge ohne K28) K97)
Serien-Reifengröße 235/30R19
235/35R19) K02) T86)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 100 VW e-Golf 235/30R19 A01) bis A10)
BF2) K01) K02) K25) K28)
K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 Variant 215/35R19 A01) bis A10)
(Version mit BF2) E90) K01) K04) K25)
Verbundlenker- K28) K97) N225) T85)
Hinterachse)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 135 VW Golf 7 Variant 215/35R19 A01) bis A10)
(Version mit K04) N225) T85) BF2) E91) K01) K25) K28)
Mehrlenker-Hinterachse) K97)
235/30R19
K02) T86)
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Nr. : RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. : 1d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2 e1*2018/858*00004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 77 VW ID.4, ID.5 235/55R19 A01) bis A10)
(Heck- und N245) BF3) K01) K04)
Allradantrieb)
245/50R19
N255)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 VW Passat 215/35R19 A01) bis A10)
(B6 / B7, Limousine, A93a) BF2) E87) E93) K01)
Kombi, kleinste K04) K21) K28) K63) T85)
Serienreifen in 16Zoll,
außer Alltrack)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 206 VW Passat 225/40R19 A01) bis A10)
(B8; Limousine, A11) BF1) E93a) K01) K04)
Kombi; außer Alltrack) 225/40R19 M+S K28) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 155 VW Passat Alltrack 225/35R19 A01) bis A10)
(B7) BF2) E93) K03) K04) K99)
T88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 206 VW Passat Alltrack 225/40R19 A01) bis A10)
(B8) BF1) E93a) K104)
235/40R19
245/35R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 5 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3CC e1*2001/116*0468*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 220 VW Passat CC, VW CC 225/35R19 A01) bis A10)
N235) T88) BF1) K01) K02) K83) K84)
235/35R19
GCB) K82)
245/30R19
T89)
255/30R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3D e1*2007/46*0452*..
3D e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331 VW Phaeton 235/40R19 A02) bis A10)
G3M) N245) T95) BF4)
235/45R19
N245) T99)
245/40R19
A01) K03) N255) T98)
255/40R19
A01) K01) K04) T100)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
13 e1*2001/116*0471*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 206 VW Scirocco 225/35R19 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K03) K04) N235) BF2) K15)
kleinsten Serienreifen
17Zoll) 235/35R19
K01) K02) K86) K87)
245/30R19
K01) K02) K86)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 6 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
13 e1*2001/116*0471*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 162 VW Scirocco 215/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N225) T85) BF2)
kleinsten Serienreifen
16Zoll) 225/35R19
A01) K03) K04) K15) N235)
235/35R19
A01) GCB) K01) K02) K15) K86) K87)
245/30R19
A01) K01) K02) K15) K86)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7N e1*2007/46*0401*..
7N e1*2007/46*0434*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162 VW Sharan 225/40R19 A01) bis A10)
A93a) G6S) K04) T93) BF1)
235/35R19
A93) K02) K03) T91)
245/35R19
A93a) K02) K03) T93)
255/35R19
G6S) K01) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
A93a) T93) K02) BF1) G6S) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 VW T-Roc 215/35R19 A01) bis A10)
(Frontantrieb) K04) T85) BF1) K01)
225/35R19
K04)
235/35R19
K04)
255/30R19
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 7 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 VW T-Roc 225/40R19 A01) bis A10)
(Allradantrieb) K04) BF1) K01)
245/35R19
K02)
255/35R19
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 VW T-Roc R 225/40R19 A01) bis A10)
(Allradantrieb) BF1) K01)
245/35R19
K02)
255/35R19
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 VW T-Roc Cabrio 225/40R19 A01) bis A10)
(Frontantrieb) K04) BF1) K01)
245/35R19
K02)
255/35R19
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 8 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 225/45R19 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungen) K03) BF1) E98)
235/45R19
K01) K04) K63)
245/40R19
K01) K02) K63) K85)
255/40R19
K01) K02) K80)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R19 245/40R19 A01) bis A10)
K03) K02) K63) K85) BF1) E98) V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K03) K02) K80) BF1) E98) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 225/45R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit Serie BF1) E98)
255/40R19 und 235/45R19
Verbreiterungen)
245/40R19
255/40R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10)
BF1) E98) V00)
225/45R19 255/40R19 A02) bis A10)
BF1) E98) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 180 VW Tiguan 2, Tiguan 235/45R19 A01) bis A10)
2 Allspace A11) BF1) E98a) K01) K04)
(ohne Verbreiterung) 245/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 9 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 180 VW Tiguan 2, Tiguan 235/45R19 A02) bis A10)
2 Allspace A11) BF1) E98a)
(mit Verbreiterung) 235/45R19 M+S
245/45R19
A01) K107)
245/45R19 M+S
A01) K107)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 VW Tiguan 2 R 245/45R19 M+S A01) bis A10)
BF1) K107)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. : 1d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 140 Nm
E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit
den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 11 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung
I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I,
Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3
E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11
E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.
E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.
E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.
E100a) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig NICHT mit der
Reifengröße 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. : 1d
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G3M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18, 235/55R17,
235/60R16, 255/40R19, 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/45R18,
225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18,
235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
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Teiletyp : 68R9855
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen oder
nach innen umzuformen.
K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten,
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis
zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten,
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen,
• der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante
des Verbreiterungsflap zu kürzen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten,
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
K85) An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur
Blechkante zu kürzen.
K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten,
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante aufzuweiten,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten,
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Blechlasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10 mm zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen,
• die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoff-Flaps ist ab der Stoßfängeroberkante auf einer
Länge von 20 mm nach unten zu kürzen.
K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen
• die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
Stoßfängeroberkante umzulegen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
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Teiletyp : 68R9855
K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der Radmitte
sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K99) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu
kürzen.
K107) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
• das Filzinnenradhaus ist an das Blechinnenradhaus anzulegen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 15 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
Nachweises.
Die Anlage 1d mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 21.12.2022