Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
Seite : 1 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R675
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R6755.07
Radausführungskennz.: 42R6755.07
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *) 755 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, ZP50704 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
Seite : 2 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Beetle 205/60R16 A01) bis A10)
(Limousine, Cabrio) A93) K03) N215) BF1) E99)
205/65R16
GD0) K03) N215)
215/55R16
A93) K01) K04)
215/60R16
K01) K04)
225/55R16
A93a) K01) K04)
225/60R16
GB0) K01) K04) K95)
235/50R16
A93a) K01) K04)
235/55R16
K01) K04) K95)
245/50R16
K01) K02) K95)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Beetle Dune 215/60R16 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
Seite : 3 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1F e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 184 VW EOS 205/55R16 A01) bis A10)
K03) N215) BF2) EF0)
205/55R16 M+S
K03)
215/50R16
K03)
215/55R16
K03) K71)
225/50R16
K03) K04) K71)
235/50R16
K01) K04) K63) K71)
245/45R16
K03) K04) K71)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 VW Golf 5 205/55R16 A01) bis A10)
(Ausführungen mit BF2) K01) K04) K64)
kleinsten Serienreifen in 215/50R16
15Zoll oder 16Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 173 VW Golf 6 205/55R16 A01) bis A10)
K04) BF2) EF0) K01) K64)
205/55R16 M+S
K04)
215/50R16
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
Seite : 4 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
1KP e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Golf Plus 205/55R16 A01) bis A10)
(außer Ausführung K63) BF2) K01) K02)
Cross Golf)
215/50R16
K63)
215/55R16
K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Cross Golf 205/55R16 A01) bis A10)
K63) BF2) K01) K04)
215/50R16
K63)
215/55R16
K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 96 VW Golf 7 205/55R16 A01) bis A10)
(Version mit K25) K97) BF2) E90) K01) K04)
Verbundlenker-
Hinterachse) 215/50R16
215/55R16
K25) K28) K97)
225/50R16
K25) K28) K97)
245/45R16
K25) K28) K97)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
Seite : 5 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 162 VW Golf 7 205/55R16 A01) bis A10)
(Version mit K25) K97) N215) A11) BF2) E91) K01) K04)
Mehrlenker- Hinterachse)
215/50R16
N225)
215/55R16
K25) K97) N225)
225/50R16
K25) K97)
245/45R16
K25) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 100 VW e-Golf 205/55R16 A01) bis A10)
K25) K97) BF2) K01) K04)
215/50R16
215/55R16
K25) K97)
225/50R16
K25) K97)
245/45R16
K25) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 Variant 205/55R16 A01) bis A10)
(Version mit K25) K97) BF2) E90) EF0) K01) K04)
Verbundlenker-
Hinterachse) 215/50R16
215/55R16
K25) K28) K97)
225/50R16
K25) K28) K97)
245/45R16
K25) K28) K97)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
Seite : 6 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 135 VW Golf 7 Variant 205/55R16 A01) bis A10)
(Version mit K25) K97) N215) BF2) E91) EF0) K01) K04)
Mehrlenker-Hinterachse)
215/50R16
N225)
215/55R16
K25) K97) N225)
225/50R16
K25) K97)
245/45R16
K25) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 205/55R16 A01) bis A10)
(Version mit K03) BF2) E90) K28) K102)
Verbundlenkerachse)
215/50R16
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 205/55R16 A01) bis A10)
(Version mit K03) BF2) E91) K28) K102)
Mehrlenkerachse)
215/50R16
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 VW Golf 8 205/55R16 A01) bis A10)
(Version mit BF1) E90) K01) K04)
Verbundlenker-
Hinterachse)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
Seite : 7 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 VW Golf 8 205/55R16 A01) bis A10)
(Version mit N215) A11) BF1) E91) K01) K04)
Mehrlenker-Hinterachse)
205/55R16 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CDV e1*2007/46*2180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 VW Golf 8 Variant 205/55R16 A01) bis A10)
N215) BF1) K01) K04)
205/55R16 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 205/55R16 A01) bis A10)
K04) BF2) E95) K01) K13) K21)
K22) K28) K63)
215/55R16
K02)
225/50R16
K02)
245/45R16
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Jetta 205/50R16 A01) bis A10)
(Facelift, ab Modell 2014) K04) BF2) E95a) K01)
205/55R16
K04) K28)
215/50R16
K02) K28)
215/55R16
G0X) K02) K13) K21) K25) K28) K63)
245/45R16
K02) K21) K28) K63)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
Seite : 8 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 VW Passat 205/55R16 A01) bis A10)
(B6 / B7, Limousine, A93) K03) BF2) E87) E93) K63)
Kombi, kleinste
Serienreifen in 16Zoll, 215/50R16
außer Alltrack) A93) K01) K04) K21)
215/55R16
A93) G0P) K01) K04) K21)
225/50R16
A93) K01) K04) K21)
235/50R16
G0P) K01) K04) K21) K28)
245/45R16
A93) K01) K04) K21)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
Seite : 9 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147 VW Passat 215/60R16 A02) bis A10)
(B8; Limousine, Kombi; A11) BF1) E93a) EF0)
außer Alltrack) 215/60R16 M+S
225/55R16
A01) A93a) K03) K28)
225/55R16 M+S
A01) A93a) K03) K28)
225/60R16
A01) G2B) K03) K28)
225/60R16 M+S
A01) G2B) K03) K28)
235/55R16
A01) K01) K04) K28)
235/55R16 M+S
A01) K01) K04) K28)
245/50R16
A01) K01) K02) K28)
245/50R16 M+S
A01) K01) K02) K28)
245/55R16
A01) G2B) K01) K02) K25) K28) K63) K97)
245/55R16 M+S
A01) G2B) K01) K02) K25) K28) K63) K97)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
Seite : 10 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3CC e1*2001/116*0468*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 VW Passat CC, VW CC 205/55R16 A02) bis A10)
BF1) EF0)
205/60R16
G1C)
215/55R16
A01) K04)
225/50R16
A01) K03) K04)
235/50R16
A01) K01) K02) K83)
245/45R16
A01) K03) K04)
245/50R16
A01) G1C) K01) K02) K81) K83) K84)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3D e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
177 VW Phaeton 235/60R16 A02) bis A10)
BF3) EF0)
245/55R16
245/60R16
255/55R16
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
13 e1*2001/116*0471*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 162 VW Scirocco 205/55R16 M+S A02) bis A10)
(Ausführungen mit A93) BF2)
kleinsten Serienreifen
16Zoll) 215/50R16 M+S
A93)
215/55R16 M+S
225/50R16 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
Seite : 11 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7N e1*2007/46*0401*..
7N e1*2007/46*0434*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162 VW Sharan 205/60R16 A02) bis A10)
A93) N215) BF1)
215/55R16
A01) A93) K04) N225)
215/60R16
A01) A93) G6S) K04) N225)
225/55R16
A01) A93) K04)
235/50R16
A01) A93a) K04)
235/55R16
A01) A93a) G6S) K04)
245/50R16
A01) K02) K03)
255/50R16
A01) G6S) K02) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
Seite : 12 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 VW T-Roc 205/60R16 A01) bis A10)
(Frontantrieb) A93) N215) BF1) K04)
205/60R16 M+S
A93)
205/65R16
A93) G0N) N215)
205/65R16 M+S
A93) G0N)
215/55R16
A93) K03)
215/60R16
A93a) K03)
225/55R16
A93) K01)
235/50R16
A93) K01)
235/55R16
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 VW T-Roc 205/60R16 A02) bis A10)
(Allradantrieb) A93) N215) BF1)
205/60R16 M+S
A93)
205/65R16
A93) G0N) N215)
205/65R16 M+S
A93) G0N)
215/60R16
A01) A93a) K03)
225/55R16
A01) A93) K01)
235/55R16
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
Seite : 13 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 VW T-Roc Cabrio 205/60R16 M+S A02) bis A10)
(Frontantrieb) A93) BF1)
205/65R16 M+S
A93)
215/60R16 M+S
A01) A93a) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 215/65R16 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungen) A93) BF1) E98)
225/60R16
A93)
225/65R16
A93)
235/60R16
A01) A93) K03)
245/55R16
A01) A93) K01) K04)
245/60R16
A01) K01) K04)
255/55R16
A01) K01) K02)
265/50R16
A01) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
Seite : 14 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 1 215/65R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A93) BF1) E98)
Serie 255/40R19 und
Verbreiterungen) 225/60R16
A93)
225/65R16
A93)
235/60R16
A93)
245/55R16
A93)
245/60R16
255/55R16
265/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1T e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 VW Touran 1 205/55R16 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K04) BF2) E53) E96) K01)
kleinsten Serienreifen in
15Zoll, außer Cross) 215/50R16
K04)
215/55R16
G5R) K04)
225/50R16
K02)
235/50R16
G5R) K02) K21)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
Seite : 15 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1T e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 VW Touran 1 205/55R16 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K04) BF2) E53) E96) K01)
kleinsten Serienreifen in
16Zoll, außer Cross) 215/50R16
K04)
215/55R16
G0X) K04)
225/50R16
K02)
235/50R16
G0X) K02) K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1T e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 130 VW Cross Touran 1 205/55R16 M+S A01) bis A10)
BF2) E96) K03)
215/50R16 M+S
215/55R16 M+S
225/50R16 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 VW Touran 2 205/60R16 A01) bis A10)
(außer Cross) BF1) E96a) K01) K04)
205/65R16
G01)
215/60R16
K71)
225/55R16
K71)
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Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
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A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
27 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 140 Nm
E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17).
E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig
mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
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E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3
E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11
E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16
E96) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 1“:
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* bis Nachtrag 35,
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* bis Nachtrag 13,
• EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0506* bis Nachtrag 00.
E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.
E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.
E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
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G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
215/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G5R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/70R15,
205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GB0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R20,
235/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GD0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
235/35R20, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
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Nr. : RA-000531-G0-104
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
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Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
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Teiletyp : 42R675
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der
Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen,
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen
(entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter
für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen,
• die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu
kürzen.
K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen
oder nach innen umzuformen.
K81) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von 100 mm vor und hinter der
Radmitte, nach oben einzuformen oder auszuschneiden.
K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante
des Verbreiterungsflap zu kürzen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen
• die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
Stoßfängeroberkante umzulegen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K102) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller
ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen
oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzukleben.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-G0-104
Anlage-Nr. : 39d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 39d mit den Seiten 1-22 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 42R675 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 12.07.2022