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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                46
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    54R9805
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                       Vorderachse **)
Radausführung:                                           54R9805.27
Radausführungskennz.:                                    54R9805.27
Radgröße:                                                  8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                        900 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.27 (ABE-Nr.
48244*09) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp 54R9905, 54R9905.27 (ABE-Nr. 48244*09) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm,     Gewinde M14x1,5,           ZP50704     140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm,     Gewinde M14x1,5,           ZP50704    120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm,     Kalotte beweglich,         ZP50704    120 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm,     Kalotte beweglich,         ZP50704    140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                46
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET45    9Jx19H2, ET40
77 bis 162        VW Beetle               225/35R19        225/35R19                           A01) bis A10)
                  (Limousine, Cabrio)                                                          BF1) E99)
                                          225/40R19        225/40R19                           A01) bis A10)
                                                                                               BF1) E99)
                                               235/35R19               235/35R19               A01) bis A10)
                                               K03)                                            BF1) E99)
                                               235/40R19               235/40R19               A01) bis A10)
                                               K03)                                            BF1) E99) GD0)
                                               245/35R19               245/35R19               A01) bis A10)
                                               K03)                                            BF1) E99)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.27 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1F                              e1*2001/116*0349*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx19H2, ET45     9Jx19H2, ET40
85 bis 191        VW EOS                 225/35R19         225/35R19                           A01) bis A10)
                                                                                               BF2) N235)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.27 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
E2                                e1*2018/858*00004*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse     Hinterachse
                                            8Jx19H2, ET45   9Jx19H2, ET40
70 bis 77         VW ID.4                   255/50R19       255/50R19                          A01) bis A10)
                  (Heck- und Allradantrieb)                                                    BF3)
                                            235/55R19       255/50R19                          A01) bis A10)
                                                                                               BF3)
                                               235/55R19               285/45R19               A01) bis A10)
                                                                                               BF3) V00)
                                               255/50R19               275/45R19               A01) bis A10)
                                                                                               BF3) V00)
                                               255/50R19               285/45R19               A01) bis A10)
                                                                                               BF3) V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.27 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                46
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
16                                e1*2007/46*0539*..
16H                               e1*2007/46*0584*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx19H2, ET45    9Jx19H2, ET40
77 bis 155        VW Jetta, Jetta Hybrid   225/35R19        225/35R19                          A01) bis A10)
                                           K01) K13) K22)                                      BF2) E95)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.27 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                 e1*2001/116*0307*..
3C                                 e1*2007/46*0502*..
3C                                 e1*2007/46*0547*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            8Jx19H2, ET45    9Jx19H2, ET40
75 bis 155        VW Passat                 225/35R19        225/35R19                         A01) bis A10)
                  (B6 / B7, Limousine,                                                         BF2) E87) E93) G0P) T88)
                  Kombi, kleinste           235/35R19        235/35R19                         A01) bis A10)
                  Serienreifen in 16Zoll,   K03)                                               BF2) E87) E93) G0Y)
                  außer Alltrack)           245/30R19        245/30R19                         A01) bis A10)
                                            K03)                                               BF2) E87) E93) T89)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.27 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                 e1*2001/116*0307*..
3C                                 e1*2007/46*0547*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            8Jx19H2, ET45    9Jx19H2, ET40
184 bis 220       VW Passat                 235/35R19        235/35R19                         A01) bis A10)
                  (B6 / B7, Limousine,      K03)                                               BF2) E87) E93)
                  Kombi, kleinste
                  Serienreifen in 17Zoll,
                  außer Alltrack)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.27 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                46
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3D                              e1*2007/46*0452*..
3D                              e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse         Hinterachse
                                         8Jx19H2, ET45       9Jx19H2, ET40
165 bis 331       VW Phaeton             235/40R19           235/40R19                         A02) bis A10)
                                                                                               BF4) EF1) T95)
                                               235/45R19               235/45R19               A02) bis A10)
                                               T99)                                            BF4) EF1)
                                               245/40R19               245/40R19               A02) bis A10)
                                               T98)                                            BF4) EF1)
                                               235/40R19               265/35R19               A02) bis A10)
                                               T95)                                            BF4) EF1) V00)
                                               235/40R19               275/35R19               A02) bis A10)
                                               T95)                                            BF4) EF1) V00)
                                               245/40R19               275/35R19               A02) bis A10)
                                               T98)                                            BF4) EF1) V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.27 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                               e13*2007/46*1845*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx19H2, ET45     9Jx19H2, ET40
81 bis 110        VW T-Roc               225/35R19         225/35R19                           A01) bis A10)
                  (Frontantrieb)         A93a)                                                 BF1)
                                         235/35R19         235/35R19                           A01) bis A10)
                                                                                               BF1)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.27 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                                e13*2007/46*1845*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse       Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET45     9Jx19H2, ET40
110 bis 140       VW T-Roc                225/40R19         225/40R19                          A02) bis A10)
                  (Allradantrieb)                                                              BF1)
                                          235/40R19         235/40R19                          A02) bis A10)
                                                                                               BF1) G0N)
                                               245/35R19               245/35R19               A01) bis A10)
                                                                                               BF1)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.27 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                46
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                                e13*2007/46*1845*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse       Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET45     9Jx19H2, ET40
221               VW T-Roc R              225/40R19         225/40R19                          A02) bis A10)
                  (Allradantrieb)         A93a)                                                BF1)
                                          235/40R19         235/40R19                          A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
                                               245/35R19               245/35R19               A02) bis A10)
                                               A93a)                                           BF1)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.27 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                               e13*2007/46*1845*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx19H2, ET45     9Jx19H2, ET40
81 bis 110        VW T-Roc Cabrio        225/40R19         225/40R19                           A02) bis A10)
                  (Frontantrieb)                                                               BF1)
                                         235/40R19         235/40R19                           A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
                                               245/35R19               245/35R19               A01) bis A10)
                                                                                               BF1)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.27 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                                e1*2001/116*0450*..
5N                                e1*2007/46*0487*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx19H2, ET45    9Jx19H2, ET40
81 bis 155        VW Tiguan 1              235/45R19        235/45R19                          A02) bis A10)
                  (ohne Verbreiterungen)                                                       BF1) E98)
                                           245/40R19        245/40R19                          A02) bis A10)
                                                                                               BF1) E98)
                                               225/45R19               245/40R19               A02) bis A10)
                                                                                               BF1) E98) V00)
                                               225/45R19               255/40R19               A01) bis A10)
                                                                                               BF1) E98) V00)
                                               235/45R19               265/40R19               A01) bis A10)
                                                                                               BF1) E98) V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.27 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                46
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
5N                               e1*2007/46*0487*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET45    9Jx19H2, ET40
81 bis 155        VW Tiguan 1             235/45R19        235/45R19                           A02) bis A10)
                  (Ausführungen mit                                                            BF1) E98)
                  Serie 255/40R19 und     245/40R19        245/40R19                           A02) bis A10)
                  Verbreiterungen)                                                             BF1) E98)
                                          225/45R19        245/40R19                           A02) bis A10)
                                                                                               BF1) E98) V00)
                                               225/45R19               255/40R19               A02) bis A10)
                                                                                               BF1) E98) V00)
                                               235/45R19               265/40R19               A02) bis A10)
                                                                                               BF1) E98) V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.27 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
         dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
         Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
         nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
         weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
         Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
         den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
         nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
         Befestigungsteile zu verwenden.

A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                46
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805



A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
       mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
       mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

E87)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit
       den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.

E93)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3

E95)   Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                46
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805



E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

E99)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

EF1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
       ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
       sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 215/55R17
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G0P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/50R17,
       215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
       den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G0Y)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 215/55R16,
       235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GD0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/35R20,
     235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                46
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 46 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 01.03.2022
						
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