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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-G0-104
Anlage-Nr. :               47
Seite :                    1/9                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  SL1.9955
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          SPEEDLINE
Montageposition:                                      Hinterachse *
Radausführung:                                         SL1.9955.57
Radgröße:                                               9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         715 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm
 * Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr.
47488*08) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL1.9855, SL1.9855.37 (ABE-Nr. 47488*08) zu
entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG, Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                moment
13                               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27,5 mm
5N                               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27,5 mm


RA-000643-G0-104-47~VW-5-112-57-ET40_SL1.9955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-G0-104
Anlage-Nr. :               47
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                          Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
A1                                       Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                         Gewinde M14x1,5,
                                         Schaftlänge 27,5 mm
3D, 3d                                   Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                         Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                         Schaftlänge 27,5 mm
E2                                       Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
                                         Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                         Schaftlänge 27,5 mm


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E2                               e1*2018/858*00004*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET42          9.5x19,ET40
70 bis 77       VW ID.4, ID.5             255/50R19            255/50R19                     A01) bis A10)ER2)
                (Heck- und Allradantrieb)                      K04)M00)

                                               275/45R19              275/45R19              A01) bis A10)ER2)
                                                                      K04)

                                               235/55R19              255/50R19              A01) bis A10)ER2)
                                                                      K04)M00)

                                               255/50R19              275/45R19              A01) bis A10)ER2)
                                                                      K04)                   V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*08) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000643-G0-104-47~VW-5-112-57-ET40_SL1.9955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-G0-104
Anlage-Nr. :               47
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3d                             e1*2007/46*0452*..
3D                             e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET42          9.5x19,ET40
165 bis 331     VW Phaeton               235/40R19            235/40R19                      A02) bis A10)ER2)
                                                                                             G3M)N245)T95)

                                               245/40R19              245/40R19              A02) bis A10)ER2)
                                                                                             N255)

                                               255/40R19              255/40R19              A02) bis A10)ER2)


                                               235/40R19              265/35R19              A02) bis A10)ER2)
                                                                                             G3M)V00)

                                               235/40R19              275/35R19              A01) bis A10)ER2)
                                                                      K04)                   G3M)V00)

                                               245/40R19              275/35R19              A01) bis A10)ER2)
                                                                      K04)                   V00)

                                               245/40R19              285/35R19              A01) bis A10)ER2)
                                                                      K04)                   V00)

                                               255/40R19              285/35R19              A01) bis A10)ER2)
                                                                      K04)                   V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*08) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
13                               e1*2001/116*0471*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x19,ET42          9.5x19,ET40
92 bis 206      VW Scirocco                 225/35R19            225/35R19                   A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                      M00)                        N235)
                Serienreifen 17Zoll)

Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*08) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000643-G0-104-47~VW-5-112-57-ET40_SL1.9955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-G0-104
Anlage-Nr. :               47
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
13                               e1*2001/116*0471*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x19,ET42          9.5x19,ET40
90 bis 162      VW Scirocco                 225/35R19            225/35R19                   A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                      M00)                        N235)
                Serienreifen 16Zoll)

Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*08) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
5N                               e1*2007/46*0487*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET42          9.5x19,ET40
81 bis 155      VW Tiguan 1               245/40R19            245/40R19                     A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterungen)                         K04)                          E98)

                                               255/40R19              255/40R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)K63)K85)           E98)

                                               225/45R19              245/40R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   E98)V00)

                                               225/45R19              255/40R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)K63)K85)           E98)V00)

                                               235/45R19              265/40R19              A01) bis A10)
                                                                      K02)K80)               E98)V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*08) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000643-G0-104-47~VW-5-112-57-ET40_SL1.9955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-G0-104
Anlage-Nr. :               47
Seite :                    5/9                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
5N                               e1*2007/46*0487*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET42          9.5x19,ET40
81 bis 155      VW Tiguan 1               245/40R19            245/40R19                     A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie                                                      E98)
                255/40R19 und
                Verbreiterungen)          255/40R19            255/40R19                     A02) bis A10)
                                                                                             E98)

                                               225/45R19              245/40R19              A02) bis A10)
                                                                                             E98)V00)

                                               225/45R19              255/40R19              A02) bis A10)
                                                                                             E98)V00)

                                               235/45R19              265/40R19              A02) bis A10)
                                                                                             E98)V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*08) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                             e13*2007/46*1845*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET42          9.5x19,ET40
81 bis 110      VW T-Roc                225/35R19            225/35R19                       A01) bis A10)
                (Frontantrieb)                               K04)M00)

                                               235/35R19              235/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)

                                               255/30R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                      K02)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*08) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000643-G0-104-47~VW-5-112-57-ET40_SL1.9955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-G0-104
Anlage-Nr. :               47
Seite :                    6/9                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                             e13*2007/46*1845*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET42          9.5x19,ET40
81 bis 110      VW T-Roc Cabrio         235/40R19            235/40R19                       A02) bis A10)
                (Frontantrieb)

                                               245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)

                                               255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K02)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*08) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                              e13*2007/46*1845*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET42          9.5x19,ET40
110 bis 140     VW T-Roc                 235/40R19            235/40R19                      A02) bis A10)
                (Allradantrieb)                                                              G0N)

                                               245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)

                                               255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K02)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*08) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000643-G0-104-47~VW-5-112-57-ET40_SL1.9955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-G0-104
Anlage-Nr. :               47
Seite :                    7/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.


RA-000643-G0-104-47~VW-5-112-57-ET40_SL1.9955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-G0-104
Anlage-Nr. :               47
Seite :                    8/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
     215/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G3M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18,
     235/55R17, 235/60R16, 255/40R19, 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
        Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
        Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K85) An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur
     Blechkante zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000643-G0-104-47~VW-5-112-57-ET40_SL1.9955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-G0-104
Anlage-Nr. :               47
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 47 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL1.9955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 19.07.2022




RA-000643-G0-104-47~VW-5-112-57-ET40_SL1.9955.docx
						
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