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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000990-C0-327
Anlage-Nr. :                 5b
Seite :                      1/6
Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      GT7-9021
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            TEC-Speedwheels
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   W3
Radausführungskennz.:                                      GT7-9021 W3
Radgröße:                                                     9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              Ø 72,6/ Ø57,1
geprüfte Radlast: *)                                           900 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                          moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                          140 Nm
                Schaftlänge 28,2 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                          150 Nm
                Schaftlänge 28,2 mm

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
3H                           e1*2007/46*1725*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 235   VW Arteon, VW          245/30R21                                A02) bis A10)
              Arteon Shooting Brake                                           A11) BF1)
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Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
E2                           e1*2018/858*00004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 77     VW ID.4, ID.5          245/40R21                                A02) bis A10)
              (Heck- und             A94) N255)                               BF1)
              Allradantrieb)
                                     255/40R21
                                     A01) K01)

                                     265/40R21
                                     A01) K01) K04)

                                     275/35R21
                                     A01) K01) K04)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      245/40R21           275/35R21           A01) bis A10)
                                                          K04)                BF1) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
3D                          e1*2007/46*0452*..
3D                          e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331   VW Phaeton            265/30R21                                 A01) bis A10)
                                    K03) T96)                                 BF2)

                                     275/30R21
                                     K01) T98)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                           e1*2001/116*0450*..
5N                           e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155    VW Tiguan 1            245/30R21                                A01) bis A10)
              (ohne Verbreiterungen) K03)                                     BF1) E98)

                                     255/30R21
                                     K01) K04) K63) K85)

                                     265/30R21
                                     K01) K04) K80)
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Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                           e1*2001/116*0450*..
5N                           e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155    VW Tiguan 1             245/30R21                             A02) bis A10)
              (Ausführungen mit Serie                                       BF1) E98)
              255/40R19 und           255/30R21
              Verbreiterungen)
                                      265/30R21


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                           e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 180    VW Tiguan 2, Tiguan    245/35R21                              A02) bis A10)
              2 Allspace                                                    A11) BF1) E98a)
              (ohne Verbreiterung)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                            e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 180    VW Tiguan 2, Tiguan     245/35R21                             A02) bis A10)
              2 Allspace                                                    A11) BF1) E98a)
              (mit Verbreiterung)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                          e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
235           VW Tiguan 2 R         245/35R21 M+S                           A02) bis A10)
                                                                            BF1)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.
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Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
       eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.
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E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
       Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten,
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis
          zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
          Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
          Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K85)   An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur
       Blechkante zu kürzen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000990-C0-327
Anlage-Nr. :                 5b
Seite :                      6/6
Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021



Die Anlage 5b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GT7-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.05.2023
						
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