Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54726 nach §22 StVZO Nr. : RA-001332-A0-072 Anlage-Nr. : 9e Seite : 1/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 83002090 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 83002090 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 3 5112R Radausführungskennz.: L.K. 112R Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 36 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm §22 54726*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø57,1-Ø66,6 geprüfte Radlast: *) 775 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: VW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm KIT0338 140 Nm BF2 1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm KIT0338 150 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3H e1 2007 4 1725 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 235 VW Arteon, VW 225/35R20 A02) bis A10) Arteon Shooting Brake A93a) N235) T90) A11) BF1) 235/35R20 N245) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54726 nach §22 StVZO Nr. : RA-001332-A0-072 Anlage-Nr. : 9e Seite : 2/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 83002090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3D e1 2007 4 0452 .. 3D e1 2001 11 0189 .., e1 98 14 0189 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 165 bis 331 VW Phaeton 245/35R20 A02) bis A10) BF2) ER1) N255) T95) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1 2001 11 0450 .. 5N e1 2007 4 0487 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 155 VW Tiguan 1 235/35R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serie A93) BF1) E98) 255/40R19 und Verbreiterungen) 245/35R20 255/35R20 §22 54726*00 265/35R20 275/30R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/35R20 275/30R20 A02) bis A10) A93) BF1) E98) V00) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) BF1) E98) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1 2001 11 0450 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 180 VW Tiguan 2, Tiguan 235/40R20 A02) bis A10) 2 Allspace A11) BF1) E98a) (mit Verbreiterung) 235/45R20 GE8) 245/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1 2001 11 0450 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 235 VW Tiguan 2 R 235/45R20 M S A02) bis A10) BF1) 245/40R20 M S Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54726 nach §22 StVZO Nr. : RA-001332-A0-072 Anlage-Nr. : 9e Seite : 3/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 83002090 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine §22 54726*00 weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54726 nach §22 StVZO Nr. : RA-001332-A0-072 Anlage-Nr. : 9e Seite : 4/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 83002090 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: KIT0338 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: KIT0338 Anzugsmoment: 150 Nm E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Tiguan 1 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14. E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Tiguan 2 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24. §22 54726*00 ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GE8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20, 235/50R19, 235/55R18, 255/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54726 nach §22 StVZO Nr. : RA-001332-A0-072 Anlage-Nr. : 9e Seite : 5/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 83002090 T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 9e mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 83002090 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 12.07.2023 §22 54726*00