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							               Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
               zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: A234A
               Antragsteller: ARCASTING SRL                                     Stand: 09.10.2024
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               Fahrzeughersteller                     : VOLKSWAGEN
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 8 J X 19 EH2+              Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                             Kennzeichnung                Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                             Rad                          Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               A234A80455112 A234A PCD112B ET45           ohne                        57,1                     780      2260    08/20
               B571_VA       CB57,1
               A234A80455112 A234A PCD112B ET45           ohne                        57,1                    800      2200     08/20
               B571_VA       CB57,1
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
§22 53322*04




               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A234B KBA: 53323 Lochkreis: 5x112 ET: 55


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAHN




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
               zu V.1. ANLAGE: 13                                                   Radtyp: A234A
               Antragsteller: ARCASTING SRL                                         Stand: 09.10.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A234B KBA: 53323 Lochkreis: 5x112 ET: 55


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAHN
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben      14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ID. BUZZ PRO 150 KW; ID. BUZZ PRO LR 210 kW; ID. BUZZ PRO KR 210 KW
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen           Auflagen zu Reifen Auflagen
               EB           e1*2018/858*00164*.. 70    235/55R19        51G; KAHN          Heckantrieb; Elektro;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                           51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                           74D; 76A; 77E


               Auflagen
§22 53322*04




               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
               zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: A234A
               Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 09.10.2024
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                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               KAHN) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse A234B KBA: 53323 Lochkreis 5x112 ET: 55
§22 53322*04




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
               zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                        Radtyp: A234A
               Antragsteller: ARCASTING SRL                                        Stand: 09.10.2024
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               Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
               Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
               Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


               Vorderachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 241 bzw. 245                 Zu Auflage 242 bzw. 246                      hinter der Radmitte
                                                                                                    Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 53322*04




               Hinterachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 243 bzw. 247                 Zu Auflage 244 bzw. 248                      hinter der Radmitte
                                                                                                    Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                                       Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
                                        von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland